Feuerschutzsteuer
Einordnung der Feuerschutzversicherung
Ertragshoheit |
Länder (Zweckgebundene Verwendung für den Brandschutz) |
Gegenstand | Verkehrssteuer |
Steuerart | Indirekte Steuer |
Gesetzliche Grundlage | Feuerschutzsteuergesetzes (FeuerschStG) |
Gesetzgebungskompetenz | Bund |
Verwaltungskompetenz | Bund |

Die Feuerschutzsteuer wird über ein Versicherungsunternehmen berechnet und von diesem an das Finanzamt abgeführt. Sie fällt bei allen Versicherungen an, in denen der Feuerschutz Teil der Leistungen ist, wie z.B. Feuerversicherungen, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen, Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen (wenn Feuer mitversichert ist). Die Einnahmen aus dieser Steuer belaufen sich auf rund € 450 Millionen pro Jahr.
Berechnung der Feuerschutzversicherung
> Bei Feuerversicherungen
werden 40% des Versicherungsentgeltes zur Anwendung gebracht. Von diesem Anteil werden 22% Steuern fällig Hier ein Beispiel: Die gesamte Police kostet im Jahr € 1.000,00 / 40% Anteil daraus ist € 400,00 / 22% Steuern aus den € 400,00 ergibt € 88,00 was einen rechnerischen Prozentsatz des ursprünglichen Policenwertes von 8,8% ergibt.
> Bei Wohngebäudeversicherungen
werden 14% der Versicherungsprämie in Anwendung gebracht. Hierauf wiederum entfallen 19% Steuern. Beispiel: Die Versicherung kostet € 1.000,00 / 14% Anteil daraus ist € 140,00 / 19% Steuern aus den € 140,00 ergibt € 26,60 oder 2,66% bezogen auf die gesamte Versicherung.
> Bei Hausratversicherungen
werden analog 15% der Kosten für die gesamte Versicherung berücksichtigt. Auch hierauf fallen 19% Steuern an. Beispiel: Die Versicherung kostet € 1.000,00 / 15% Anteil daraus ergibt € 150,00 / 19% Steuern aus den € 150,00 ergibt € 28,50 oder 2,85% bezogen auf die gesamte Versicherungsprämie.