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Ein Betriebsunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursacht oder tödlich verläuft, muss innerhalb von drei Tagen von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. einem Bevollmächtigten an die BGN per Unfallanzeige gemeldet werden. Hier finden Sie alle wichtigen Adressen und Links.
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