Multikulti ist gut
Unter dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels in der Gastronomie, allgemeiner Globalisierung, offenen Grenzen und Einwanderung werden Sie vermutlich immer mehr nicht-deutsch-sprechende Bewerber bzw. Mitarbeiter haben. Kommunikation und Verständigung untereinander ist jedoch für einen reibungslosen Ablauf von enormer Wichtigkeit. Nicht zu vergessen ist die Akzeptanz der neuen Kollegen im Team. So stellen Sie Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter und ggf. auch die Gäste auf die neue Situation ein:
Tipps für eine gelungene Zusammenarbeit mit Mitarbeitern aus aller Welt / Kulturen
Handbuch, Arbeitsanweisungen, Sicherheitshinweise: Sie sollten alle wichtigen Informationen und Ihr Mitarbeiterhandbuch ggf. auch in anderen Sprachen zur Verfügung haben. Vielleicht können Sie nicht alle Dokumente in alle notwendigen Sprachen übersetzen lassen, aber wichtige Arbeitsanweisungen, Verhalten bei Feuer etc. wären ein guter Anfang.
Informationspaket: Machen Sie ein Info-Paket fertig, in dem Sie die wichtigsten Regeln Ihres Betriebes erklären – von Pünktlichkeit, über die Nutzung des Handys bis hin zur Urlaubsregelung. So fühlen sich die neuen Kollegen sicher und wissen, was zu tun ist.
Mehrsprachiges Kassensystem: Wenn Sie Mitarbeiter aus anderen Ländern auch im Service beschäftigen, ist ein vielsprachiges Kassensystem enorm hilfreich. Fragen Sie dazu Ihren Kassenlieferanten. Sicher gibt es hier eine einfache Lösung.
Deutsch als Fremdsprache: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die kostenlose Teilnahme an Deutschkursen an. Entweder nutzen Sie die örtliche VHS oder auch Gruppenunterricht in Ihrem Betrieb. Am Ende profitieren auch Sie und Ihr Betrieb davon.
Beschriftungen: Auch bei Beschriftungen wie Lagerbeschilderung, Produktlabels, Räumen etc. sollten Sie über eine Mehrsprachigkeit nachdenken.
Belohnen Sie die, die sich besonders verdient machen: Sie sollten die ausländischen Kollegen belohnen, die sich besonders gut integrieren, interessiert sind, an den Sprachkursen teilnehmen und gute Arbeit leisten. Ebenso sollten Sie die einheimischen Kollegen belohnen, die sich um die Integration verdient machen. Das stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Motivation der Besten.
Vielsprachigkeit als Marketing: Machen Sie es sich zum Vorteil, dass Sie z. B. polnischsprachige Mitarbeiter haben. Machen Sie einen entsprechenden Vermerk in der Speisekarte (auf Polnisch in dem Fall) und geben Sie so Ihren polnischen Gästen die Möglichkeit in ihrer Muttersprache im Restaurant zu kommunizieren.
Religiöse Sitten und Essgewohnheiten: Jede Kultur, jede Religion hat ihre eigenen Sitten und Gebräuche, ebenso wie Essgewohnheiten. Seien Sie flexibel und erlauben Sie den ausländischen Kollegen Ihre Sitten zu leben, zu beten oder Ihre Speisen zu essen. Vielleicht könnten die neuen Kollegen ihre Speisen auch einmal den deutschen Kollegen näherbringen.
Multikulti ist gut
Machen Sie allen Mitarbeitern nochmals klar, dass Sie alle Mitarbeiter willkommen heißen und bei Ihnen im Betrieb eine Null-Toleranz für Diskriminierung oder Rassismus herrscht. Fordern Sie dazu auf, solche Vorfälle einzelner sofort zu melden und reagieren Sie konsequent und angemessen darauf.
Lassen Sie nicht zu, dass hier ein falsches Klima erwächst. Zudem sollten Sie allen deutschen Kollegen Informationen und Verhaltensregeln zu den unterschiedlichen Kulturen an die Hand geben. Auf diese Weise lernt man sich besser kennen und verstehen. Auch Mobbing hat bei Ihnen im Betrieb keine Chance.
Rechtliche Aspekte für Mitarbeiter aus aller Welt
Aufenthaltstitel und/oder Arbeitserlaubnis: Für alle Staatsangehörige aus EU-Staaten gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bürger aus Nicht-EU-Staaten müssen in der Regel eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis beantragen und bei Beschäftigung in Ihrem Betrieb vorlegen.
Flüchtlinge: Für anerkannte Flüchtlinge kann es Sonderregelungen geben. Bitte beachten Sie die aktuellsten Informationen dazu (siehe Link unten)
Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dient der Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Es ist besonders relevant für Gastronomen in Bezug auf Stellenausschreibungen und den Umgang mit Mitarbeitern und Bewerbern. Das AGG unterscheidet fünf Benachteiligungsformen: unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung, Mobbing und sexuelle Belästigung.
Zudem gibt es Ausnahmen, bei denen Ungleichbehandlungen erlaubt sind, wie berufliche Anforderungen, Beeinträchtigungen durch Behinderung und religiöse Einrichtungen. Gastronomen müssen bei Stellenausschreibungen und Vorstellungsgesprächen bestimmte rechtliche Aspekte beachten, wie geschlechtsneutrale Formulierungen und das Vermeiden von Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Rasse oder ethnischer Herkunft.
