Gutscheine sind eine beliebte Geschenkidee und in vielen Branchen weitverbreitet – von Restaurants über Einzelhandel bis zu Online-Dienstleistungen. Doch sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer stellt sich häufig die Frage: Wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig? Gibt es ein festes Ablaufdatum, oder kann ein Gutschein auch Jahre später noch eingelöst werden?
In Deutschland ist die Gültigkeit von Gutscheinen gesetzlich geregelt. Doch es gibt immer wieder Missverständnisse und Unsicherheiten, vor allem wenn kein Verfallsdatum auf dem Gutschein vermerkt ist. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Gültigkeit von Gutscheinen wissen müssen. Von den gesetzlichen Verjährungsfristen bis zu den Rechten und Pflichten der Gutscheininhaber. Außerdem erklären wir, was Sie beachten müssen, wenn auf einem Gutschein ein konkretes Datum angegeben ist. Oder auch, wie lange ein bezahlter Gutschein genutzt werden kann.
Welche Fristen gelten für die Gültigkeit von Gutscheinen?
In Deutschland beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt jedoch nicht am Tag des Gutscheinkaufs. Sie beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Händler den Gutschein ausgestellt hat. Das bedeutet, wenn Sie einen Gutschein am 14.02.2023 kaufen, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2023. Somit wäre der Gutschein bis zum 31.12.2026 gültig.
Das Gesetz bietet einen relativ großzügigen Spielraum für die Nutzung von Gutscheinen. In Ausnahmefällen, wie bei besonderen vertraglichen Absprachen oder speziellen Bedingungen, können Gutscheine auch kürzere Fristen haben. Allerdings dürfen diese Fristen nicht unangemessen kurz sein, da dies gegen die Verbraucherrechte verstoßen könnte.
Wie lange müssen Gutscheine gültig sein?
Ein Gutschein muss mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist von drei Jahren erfüllen. Unternehmen dürfen diese Frist nicht unzulässig verkürzen. Das heißt, Gutscheine, die eine sehr kurzen Gültigkeit von weniger als einem Jahr haben, können als unzulässig angesehen werden, es sei denn, es gibt einen ganz besonderen Grund dafür.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Gültigkeit von Gutscheinen durch ein Verfallsdatum zu begrenzen, jedoch darf diese Begrenzung den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Zum Beispiel kann ein Gutschein für ein saisonales Angebot (wie eine bestimmte Veranstaltung) ein kürzeres Gültigkeitsdatum haben, wenn man dies klar und verständlich kommuniziert.

Wie lange sind Gutscheine gültig, wenn ein Datum darauf steht?
Wenn auf einem Gutschein ein konkretes Ablaufdatum angegeben ist (z. B. “gültig bis 31.12.2024”), dann endet die Gültigkeit in der Regel an diesem Datum. Dabei müssen Unternehmen jedoch darauf achten, dass der Zeitraum zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Verfallsdatum nicht zu kurz ist, um rechtlich in Ordnung zu sein.
Ein zu kurzes Verfallsdatum könnte als unangemessene Benachteiligung des Kunden gelten. Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass solche Fristen unter Umständen nichtig sein können. Wenn die Frist nicht zumutbar ist, kann der Kunde möglicherweise trotzdem den Wert des Gutscheins einfordern, auch wenn das Ablaufdatum bereits vorbei ist.
Gutscheine ohne Datum – wie lange gültig?
Wenn auf einem Gutschein kein Ablaufdatum vermerkt ist, greift automatisch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Händler den Gutschein ausgestellt hat. Das bedeutet, dass der Kunde, unabhängig davon, wann er den Gutschein im Jahr gekauft hat, immer bis zum 31. Dezember des dritten Folgejahres Zeit hat, den Gutschein einzulösen.
Beispiel: Ein Gutschein, den ein Händler im Juni 2023 ausgestellt hat, bleibt bis zum 31. Dezember 2026 gültig, auch wenn kein Datum auf dem Gutschein vermerkt ist. Es liegt an den Unternehmen, klar zu kommunizieren, wann ein Gutschein abläuft, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Gutscheine ohne Verfallsdatum bieten dem Kunden eine längere Sicherheit, den Gutschein einlösen zu können, und vermeiden unnötigen Zeitdruck.
Wie lange ist ein bezahlter Gutschein gültig?
Ein bezahlter Gutschein – auch als Wertgutschein bezeichnet – stellt einen vertraglichen Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Ware dar. Dieser Gutschein unterliegt in der Regel ebenfalls der dreijährigen Verjährungsfrist. Da der Kunde beim Kauf des Gutscheins bereits eine Zahlung geleistet hat, besteht für ihn während dieser Frist das Recht, die bezahlte Leistung einzufordern. Der Wert des Gutscheins bleibt über die gesamte Dauer der Frist bestehen.
Sollte der Beschenkte den Gutschein nach Ablauf der drei Jahre nicht einlösen, verliert der Kunde den Anspruch auf die Leistung. Es ist daher ratsam, den Gutschein rechtzeitig zu nutzen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Auch hier gilt: Eine kürzere Gültigkeitsdauer ist nur dann zulässig, wenn sie angemessen ist und der Händler dies transparent kommuniziert.
Gibt es bei Geschenkgutscheinen ein Ablaufdatum?
Ja, auch bei Geschenkgutscheinen gibt es ein Ablaufdatum. Grundsätzlich gilt auch hier die dreijährige Verjährungsfrist ab dem Ende des Kalenderjahres, (des Ausstellungsdatums). Allerdings können Unternehmen ein kürzeres Ablaufdatum festlegen, sofern dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt und dies klar zu erkennen ist.
Beispielsweise könnte ein Geschenkgutschein, der für eine saisonale Dienstleistung oder ein besonderes Event gedacht ist wie Weihnachten, ein spezifisches Ablaufdatum haben, das kürzer ist als die gesetzliche Verjährungsfrist. Solche Fristen sind zulässig, wenn sie mit dem Anlass oder der Art des Gutscheins in Verbindung stehen und für den Kunden nachvollziehbar sind.
Wann laufen teileingelöste Gutscheine ab?
Bei der Frage, wie lange Gutscheine gültig sind, kommt es auch zur Frage zur Teileinlösung. Teileingelöste Gutscheine unterliegen denselben Verjährungsfristen wie vollständig eingelöste Gutscheine. Das bedeutet, dass die dreijährige Verjährungsfrist ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gilt – unabhängig davon, ob der Kunde den Gutschein bereits teilweise eingelöst hat.
Beispiel: Wenn ein Gutschein am 01.01.2023 ausgestellt wurde und der Kunde im Jahr 2024 nur einen Teil davon einlöst, bleibt der restliche Wert des Gutscheins bis zum 31.12.2026 gültig. Nach Ablauf der Frist verfällt der noch nicht eingelöste Restbetrag. Eine Barauszahlung des verbleibenden Betrags ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, der Händler stimmt dem ausdrücklich zu.
Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?
Wenn ein Gutschein abgelaufen ist, stellt sich die Frage, ob der Kunde dennoch Anspruch auf die eingelöste Leistung oder eine Rückerstattung hat. Nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren erlischt der rechtliche Anspruch des Kunden auf die Einlösung des Gutscheins. Der Händler oder Dienstleister ist dann nicht mehr verpflichtet, den Gutschein anzunehmen. Dennoch können viele Unternehmen aus Kulanz entscheiden, abgelaufene Gutscheine weiterhin zu akzeptieren, um die Kundenbeziehung zu pflegen.
Sollte der Gutschein jedoch eine sehr kurze Gültigkeitsdauer gehabt haben, die als unzumutbar gilt (beispielsweise nur wenige Monate), könnte der Kunde rechtlich gegen die verkürzte Frist vorgehen. In solchen Fällen könnte die kurze Gültigkeitsdauer als Benachteiligung des Verbrauchers angesehen werden und der Kunde hat möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung des Gutscheinwertes.
Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Barauszahlung, es sei denn, der Gutschein war von vornherein auf eine bestimmte Geldsumme ausgestellt (Wertgutschein). In diesem Fall hat der Kunde eventuell Anspruch auf Erstattung des Restbetrags, wenn er den Gutschein vor Ablauf nur teilweise eingelöst hat.
Wann muss ein Gutschein ausgezahlt werden?
Ein Gutschein muss man grundsätzlich nicht in bar auszahlen, es sei denn, man hat dies vertraglich vereinbart. Bei Wertgutscheinen besteht ebenfalls kein Anspruch auf Barauszahlung, da der Gutschein als vertraglicher Anspruch auf eine Ware oder Dienstleistung betrachtet wird. Ausnahmen können gelten, wenn der Gutschein auf eine Geldsumme ausgestellt wurde (beispielsweise in Form eines Wertgutscheins) und der Kunde den Gutschein nach Ablauf nicht mehr einlösen kann.
In solchen Fällen kann der Kunde unter Umständen den ursprünglichen Kaufbetrag zurückfordern, allerdings abzüglich einer Entschädigung für entgangene Gewinne des Verkäufers. Händler sind jedoch nicht verpflichtet, Gutscheine, die abgelaufen sind, in bar zu erstatten. Eine solche Kulanzregelung liegt im Ermessen des Unternehmens.
Wie lange sind Gutscheine gültig: Wichtige Hinweise für Verbraucher und Unternehmen
Für Verbraucher
Als Kunde sollten Sie immer darauf achten, wann Ihr Gutschein ausgestellt wurde und wie lange er gültig ist. Es ist ratsam, Gutscheine zeitnah einzulösen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie einen abgelaufenen Gutschein besitzen, lohnt es sich trotzdem, beim Händler nachzufragen. Viele Unternehmen zeigen sich kulant und akzeptieren den Gutschein auch nach Ablauf der Verjährungsfrist.
Für Unternehmen
Als Unternehmen sollten Sie Ihre Gutscheinbedingungen klar und deutlich kommunizieren, einschließlich der Gültigkeitsdauer. Auch wenn das Gesetz eine dreijährige Verjährungsfrist vorgibt, können kürzere Fristen zulässig sein, wenn sie fair und nachvollziehbar sind. Vermeiden Sie es jedoch, die Gültigkeit unnötig einzuschränken, um rechtliche Auseinandersetzungen und Unzufriedenheit bei den Kunden zu vermeiden.
Wie verbucht man nicht eingelöste Gutscheine?
Nicht eingelöste Gutscheine, die ihre Gültigkeit verloren haben, stellen für das Unternehmen im buchhalterischen Sinne eine Einnahme dar, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wurde. In der Bilanz werden sie als erhaltene Anzahlungen geführt, solange sie noch gültig sind. Nach Ablauf der Verjährungsfrist werden diese Beträge zu regulären Umsatzerlösen umgebucht.
Je nach Art des Unternehmens können nicht eingelöste Gutscheine also zu einer Erhöhung des Umsatzes führen, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist und der Gutschein nicht eingelöst wurde. Für Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) führen, gelten nicht eingelöste Gutscheine als Einnahme in dem Moment, in dem der Gutschein verkauft wird. Lesen Sie auch unseren Artikel zu den steuerlichen Aspekten von Gutscheinen.
Fazit: Wie lange sind Gutscheine gültig – Was ist zu beachten?
Gutscheine sind ein wertvolles Instrument sowohl für Kunden als auch für Unternehmen. Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren bietet eine klare Regelung und genügend Zeit, um den Gutschein einzulösen. Unternehmen haben die Möglichkeit, Gutscheine mit kürzeren Gültigkeitsfristen auszustellen, sollten dabei jedoch sicherstellen, dass die Fristen fair und transparent sind, um Konflikte zu vermeiden.
Für Verbraucher ist es wichtig, auf die Gültigkeitsdauer zu achten und Gutscheine rechtzeitig einzulösen, um möglichen Ärger zu vermeiden. Unternehmen wiederum sollten Kulanz zeigen, wenn Gutscheine knapp nach Ablauf der Frist eingelöst werden, da dies zur Kundenbindung beiträgt und rechtliche Konflikte vermeidet.
FAQ zur Gültigkeit von Gutscheinen
Nein, nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren besteht keine Pflicht zur Annahme. Es liegt im Ermessen des Unternehmens, den Gutschein dennoch zu akzeptieren.
Ja, wenn die Gültigkeitsfrist unangemessen kurz ist und als Benachteiligung des Kunden gewertet werden könnte, kann dies rechtlich angefochten werden.
Nein, die gesetzlichen Regelungen zur Gültigkeit von Gutscheinen gelten sowohl für online als auch offline erworbene Gutscheine. Die Verjährungsfrist von drei Jahren bleibt in beiden Fällen gleich.
Quellen und weiterführende Links
- Bundesministerium für Justiz (o.J.): Bügerliches Gesetzbuch § 195, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html, abgerufen 08.10.2024
- Verbraucherzentrale (2023): Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig, https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861, bgerufen 08.10.2024
- Anwalt.de: Gültigkeit von Gutscheinen – wie ist die Rechtslage?, https://www.anwalt.de/rechtstipps/gutschein_gueltigkeit, https://www.anwalt.de/rechtstipps/gutschein_gueltigkeit, bgerufen 08.10.2024
