Es gibt viele verschiedene Arten von Gutscheinen: Rabatt- oder Wertgutschein
Zunächst einmal eine kurze Begriffsklärung: Es gibt Rabattgutscheine und Wertgutscheine. Rabattgutscheine werden meist von einer Gastronomie ausgegeben, um das Geschäft anzukurbeln oder z. B. Stammgästen etwas Gutes zu tun. Um diese Gutscheine wird es in diesem Artikel aber nicht gehen. Wenn Sie mehr über Coupons wissen möchten, lesen Sie gerne dazu den entsprechenden Artikel. Hier geht es vielmehr um Geschenk-Gutscheine, deren Gültigkeit, wie man sie vermarkten kann und vieles mehr.
Wertgutscheine werden für einen gewissen Betrag von einer Person gekauft, um sie in den meisten Fällen als Geschenk weiterzugeben. Wie der Name bereits sagt, kann man mit einem Gutschein ein Gut (also eine Ware oder Dienstleistung) gegen ebendiesen Schein erhalten/einlösen. Und übrigens: Laut einer Umfrage freuen sich knapp 75 % der Beschenkten über Gutscheine – dies ist also eine tolle Marketingmöglichkeit für Ihre Gastronomie … und das nicht nur zu Weihnachten!
Umsatzsteuerpflicht auf Gutscheine
Gutscheine werden je nach Art zu unterschiedlichen Zeitpunkten versteuert. In aller Kürze: Es gibt Einzweckgutscheine, die zum Zeitpunkt der Ausgabe versteuert werden müssen und Mehrzweckgutscheine. Diese werden erst beim Einlösen versteuert. Erfahren Sie alle Details hierzu in unserem Fachbeitrag.
Allgemeines zu Gutscheinen
> Mündliche Gutscheine sind nicht gültig.
> Auf dem Gutschein muss ein Betrag vermerkt sein (Einzweckgutscheine)
> Der Name und die Adresse der ausstellenden Gastronomie muss gut lesbar vermerkt sein.
> Unterschreiben muss man einen Gutschein nicht zwingend.
> Ein Ausstellungsdatum ist wegen der Verjährungsfrist wichtig.
> Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar.
> Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht bei Gutscheinen nicht.
Gutschein Gültigkeit: Wie lange sind Gutscheine gültig?
Generell haben Gutscheine eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Es ist möglich, Gutscheine mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer auszustellen, jedoch sind zu kurze Fristen nicht zulässig. Sollte ein Gutschein vor Ende der dreijährigen Frist verfallen, kann er zwar nicht mehr verwendet werden, aber der Inhaber hat das Recht, den Wert des Gutscheins zurückzufordern (eventuell abzüglich eines entgangenen Gewinns des Verkäufers). Es ist auch möglich, einen Gutschein stufenweise zu nutzen, sofern dies für den Verkäufer machbar ist und er dadurch keinen Verlust erleidet.
Beispiel: Ein Wert- oder Geschenkgutschein ist 3 Jahre lang gültig, und zwar bis zum 31.12. des 3. Jahres. Wenn jemand bei Ihnen am 14.02.2023 einen Gutschein kauft, ist dieser also bis zum 31.12.2026 gültig!
Gültigkeit Gutscheine: Wie verhält es sich mit Teileinlösungen?
Leider ist die Rechtsprechung dazu unbefriedigend und es gibt keine entsprechende Regelung. Da wir aber nunmal in der Dienstleistungsbranche arbeiten und schließlich unseren Gästen eine schöne Zeit ohne Ärger bereiten wollen, sollten Sie auf Teileinlösungen eingehen. Ein Anspruch auf Auszahlung der Restsumme besteht jedoch rechtlich auf keinen Fall und man sollte davon auch Abstand nehmen.
Nicht alle Gutscheine werden eingelöst
Was man zudem bedenken sollte, ist die Tatsache, dass bis zu einem Drittel aller ausgegebenen (und bereits bezahlten) Gutscheine nicht eingelöst werden. Das kann daran liegen, dass dem Beschenkten das Restaurant nicht zusagt oder einfach, weil der Gutschein vergessen wird. Gutscheine sind daher finanziell betrachtet aus zwei Gründen interessant:
1. Man bekommt Cash lange bevor man die Leistung dazu erbringen muss.
2. Bis zu einem Drittel aller Gutscheine werden nicht eingelöst.
Die Vermarktung von Gutscheinen
Die Vermarktung von Gutscheinen ist mehr als nur der Verkauf von Papier- oder Digitalzetteln. Sie ist eine Kunst, die, wenn richtig umgesetzt, nicht nur zu einer direkten Einnahmequelle wird, sondern auch Kundenbindung und Markenbekanntheit fördert. Mit der richtigen Strategie können Gutscheine dazu beitragen, das Geschäft zu beleben und neue Kunden zu gewinnen.
Zielgruppenanalyse
Bevor Sie mit der Vermarktung beginnen, definieren Sie Ihre Zielgruppe. Wer sind die wahrscheinlichsten Käufer? Sind es bestehende Kunden, die bereits mit Ihrem Angebot vertraut sind, oder zielen Sie auf eine neue Kundengruppe ab? Eine klare Vorstellung Ihrer Zielgruppe ermöglicht es Ihnen, Ihre Marketingstrategie effizient auszurichten.
Design und Präsentation
Der erste Eindruck zählt. Ein ansprechend gestalteter Gutschein, ob physisch oder digital, zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Investieren Sie in ein professionelles Design, das Ihre Marke repräsentiert und den Wert des Gutscheins hervorhebt.
Kommunikationskanäle
Nutzen Sie unterschiedliche Kanäle, um auf Ihre Gutscheine aufmerksam zu machen:
- Soziale Medien: Teilen Sie regelmäßig Beiträge und Angebote, eventuell sogar mit Werbeanzeigen.
- E-Mail-Marketing: Informieren Sie Ihre Abonnenten über Sonderaktionen und exklusive Gutscheinangebote.
- Website: Integrieren Sie einen gut sichtbaren Bereich für Gutscheine auf Ihrer Startseite.
- Partnerschaften: Kollaborieren Sie mit Unternehmen, die eine ähnliche Zielgruppe ansprechen, um Gutscheine gemeinsam zu bewerben.
Online-Portale
Neben Gutscheinen, die Sie am Tresen direkt verkaufen und solchen, die Sie über Ihre Website anbieten können, sollten Sie darüber nachdenken, Gutscheine über einen Anbieter zu verkaufen. Sie erreichen dadurch einen deutlich größeren Gästekreis. Nehmen Sie folgendes Beispiel: Die Tochter wohnt in München.
Die Tante lebt in der Stadt, in der Sie Ihr Restaurant führen. Die Tochter kann einfach auf ein Gutscheinportal gehen und dort Ihr Restaurant finden und am Ende der Tante einen Gutschein Ihrer Gastronomie schenken. Wahrscheinlich hätte die Tochter niemals direkt Ihre Website gefunden.
Der Nachteil ist, dass diese Portale meist Provisionen für Gutscheine nehmen, entsprechend dem Ausstellungswert. Dafür erhält man aber Zugang zu einer großen, neuen Zielgruppe. Hier einige Portale:
- YoVite (Spezialist für die Gastronomie)
- mydays Erlebnisse
- Gutscheinsystem zum Einbinden auf Ih
Ideen zur besseren Vermarktung von Gutscheinen
- Promotions und Angebote Machen Sie besondere Angebote, z. B. „Kaufe einen 50-Euro-Gutschein und erhalte einen zusätzlichen 10-Euro-Gutschein gratis“. Solche Aktionen können den Gutscheinverkauf ankurbeln.
- Mehrwert schaffen Bieten Sie Gutscheinpakete an, die nicht nur einen monetären Wert haben, sondern zusätzliche Vorteile bieten, wie exklusive Events, Vorzugszugänge oder Produktproben.
- Kundenbindung Nutzen Sie Gutscheine als Mittel zur Kundenbindung. Dankeschön-Gutscheine oder Geburtstagsgutscheine sind eine großartige Möglichkeit, Ihre Wertschätzung zu zeigen und Kunden zurück in Ihr Geschäft zu holen.
- Feedback einholen Sammeln Sie Feedback von Kunden, die Gutscheine gekauft oder eingelöst haben. Dies bietet wertvolle Einblicke in das, was funktioniert und wo es Verbesserungspotenzial gibt.
Die Vermarktung von Gutscheinen ist eine facettenreiche Strategie, die, wenn richtig umgesetzt, weitreichende Vorteile für Unternehmen bieten kann. Von der Erhöhung der direkten Einnahmen bis hin zur Kundenbindung und Neukundengewinnung – mit der richtigen Planung und Ausführung können Gutscheine ein mächtiges Werkzeug in Ihrem Marketingarsenal sein.
FAO
In der Regel gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Einige Gutscheine können jedoch eine kürzere Gültigkeitsdauer aufweisen, solange diese Frist angemessen ist.
Ist der Gutschein verjährt, besteht kein Anspruch mehr auf die beworbene Leistung. Allerdings kann der Käufer unter Umständen den Geldwert des Gutscheins (abzüglich eventuell entgangenen Gewinns des Anbieters) zurückfordern.
Dies ist von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren betrieblichen Abläufen abhängig. Viele Unternehmen bieten eine stufenweise Einlösung an, da dies die Kundenbindung fördern kann. Wichtig ist, dass die Bedingungen klar kommuniziert werden, beispielsweise durch Vermerk des Restbetrags oder Ausstellung eines neuen Gutscheins über den verbleibenden Betrag.
Generell ist es empfehlenswert, für ausgestellte Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Ausstellungsjahres, zu berücksichtigen. Es ist jedoch möglich, eine kürzere Gültigkeitsdauer festzulegen, sofern diese angemessen ist.
Ein solcher Umtausch ist in der Regel nicht üblich und nicht rechtlich verpflichtend. Es kann jedoch situationsbedingt oder als Kundenbindungsinstrument sinnvoll sein. Überlegen Sie sich die Vor- und Nachteile und die möglichen Auswirkungen auf Ihr Geschäft, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
In einem Insolvenzfall sollten Sie einen Insolvenzverwalter konsultieren. Kunden, die Gutscheine besitzen, können ihre Forderungen anmelden. Beachten Sie jedoch, dass Kundengutscheine in der Regel nach anderen Gläubigeransprüchen bedient werden. Es ist wichtig, transparent und ehrlich mit Ihren Kunden in solchen Situationen zu kommunizieren.
Weiterführende Links zum Thema Gutscheine
- Verbraucherzentrale zum Thema Gutscheine, Gültigkeit von Gutscheinen und mehr
- Geschenkgutscheine Vordrucke