Zusatzstoffe in der Gastronomie
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Zusatzstoffe müssen kenntlich gemacht werden
Gastronomen sind verpflichtet, gewisse Zusatzstoffe auf der Speise- bzw. Getränkekarte gut sichtbar kenntlich zu machen. Nachfolgend finden Sie eine vereinfachte Liste der wichtigsten Zusatzstoffe. Auch Ihren Gästen zuliebe sollten Sie die Kennzeichnung ernst nehmen und stets beachten. Sicher interessiert Sie auch der Bereich zu > Allergien.

Nr. | Art | auf der Speisekarte | Beispiele |
---|---|---|---|
1 | Farbstoffe E100-E180 | mit Farbstoff | Fanta, CocaCola, CocaCola light, Fassbrause, Ginger Ale, Pernod, Campari, Whisky, Mayonnaise |
2 | Konservierungsstoffe E200-E219, E230-E235, E239, E249-E252, E280-E285, E1105 | mit Konservierungsstoffen | Kassler, Brühwürste, Mayonnaise, Ketchup, Essiggurken, Käse, Anchovis |
3 | Antioxidationsmittel E310-E321 | mit Antioxidationsmitteln | Würzmittel, Fleischerzeugnisse, Fanta |
4 | Geschmacksverstärker E620-E635 | mit Geschmacksverstärker | sehr viele Produkte, z.B. Würzmittel, Fleischerzeugnisse |
5 | Schwefeldioxid/Sulfide E220-E228 | geschwefelt | Essig, Trockenobst, Meerrettich, Kartoffelerzeugnisse |
6 | Eisensalze E579, E585 | geschwärzt | schwarze Oliven |
7 | Stoffe zur Oberflächenbehandlung E901-E904, E912, E914 | gewachst | Zitrusfrüchte, Melonen, Äpfel, Birnen |
8 | Süßstoffe E950-E952, E954, E957, E959 | mit Süßstoff | CocaCola light und andere Light-Produkte, Senf, Mayonnaise, Ketchup, süß-saure Konserven |
8a | Andere Süßungsmittel E420, E421, E953,E965, E967 | mit Süßstoff / bei Aspartam zudem: enthält eine Phenylalaninquelle | |
9 | Stabilisator E338, E341, E450, E452 | mit Phosphat | Fleischerzeugnisse (z.B. Brühwürste), Käse |
10 | für Fleischerzeugnisse: Nitritpökelsalz | mit Nitritpökelsalz | Kassler, Schinken |
10a | für Fleischerzeugnisse: Milcheiweiß | mit Milcheiweiß | Brühwürste, Corned Beef |
10b | für Fleischerzeugnisse: Eiklar | mit Eiklar | Brühwürste, Pasteten |
10c | für Fleischerzeugnisse: Sahne | mit Sahne | Leberwurst, Leberpasteten |
11 | für Getränke: Koffein | koffeinhaltig | CocaCola, CocaCola light |
11a | für Getränke: Chinin | chininhaltig | Tonic Water, Bitter Lemon |
11b | für Getränke: Taurin | mit Taurin | Red Bull |
Ausnahme der Kennzeichnungspflicht
Manche wundern sich sicher, dass in den meisten "feineren" Restaurants oftmals keine Zusatzstoffe auf der Speisekarte zu finden sind. Das liegt daran, dass man Zusatzstoffe nämlich nur dann angeben muss, wenn sie eine sogenannte "technologische Wirkung" entfalten. Wenn Sie also zum Beispiel Fleischsalat selbst herstellen und dabei eine Essiggurke kleingeschnitten verwenden, so entfaltet diese im Fleischsalat keine technologisch konservierende Wirkung mehr. Der Konservierungsstoff (der Essiggurke) muss demnach in der Speisekarte nicht angegeben werden!
Man muss also keinen Zusatzstoff angeben ... wenn aber ein heftiger Allergiker dann ein Problem bekommt, weil er eine Speise aus Ihrem Haus isst, dann hat man ein Problem! Also überlegen Sie gut, ob Sie nicht vielleicht doch den Zusatzstoff angeben.
Links zum Thema Zusatzstoffe
> Merkblatt Gesundheitsamt BW (extern)
> Zusatzstoffe-online.de (extern)
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