Arbeits- und Brandschutz im Gastgewerbe
Sie sind hier: Startseite | Abteilungen | Arbeitsschutz / Brandschutz in der Gastronomie
Sicherheit sollte Ihnen sehr am Herzen liegen. Dies betrifft die Bereiche Arbeistschutz, Betriebsunfälle, Erste Hilfe und Brandschutz. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in allen wichtigen Punkten und sorgen Sie dafür, dass mindestens immer ein Ersthelfer im Dienst ist.
Teilweise sind Sie gesetzlich zu gewissen Maßnahmen verpflichtet, teilweise sollte es Ihr eigener Antrieb sein. Bitte lassen Sie nicht zu, dass ernste Situationen passieren, ohne dass Sie darauf vorbereitet sind und angemessen reagieren können. Sie können Menschenleben kosten oder auch "nur" Ihre geschäftliche Existenz.
Zusammenfassung der notwendigen Maßnahmen
+ Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes
+ Leiten Sie daraus alle Maßnahmen ab
+ Erfassen Sie alle Maßnahmen zum Thema Brandschutz
+ Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu dem Thema
+ Erfassen Sie alle Maßnahmen zum Thema Erste Hilfe
+ Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in diesen Bereich
+ Dokumentieren Sie alles ausführlich
(Zu allen Punkten finden Sie ausführliche Informationen, Praxishilfen und Checklisten auf den nachfolgenden Seiten)
Maschinen- und Arbeitsmittelcheck
Die unten stehende (sicher nicht vollständige) Liste gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Prüfungszeiträume Ihrer technischen Anlagen und Geräte. Sie sollten sich daran halten - zum einen aus Gründen des Arbeitsschutzes, zum anderen aus Gründen der möglichen Strafen bei Nichteinhaltung. Dokumentieren Sie grundsätzlich alles!
Prüfungszeiträume
Arbeitsmittel | Prüfungszeitraum | Hinweise |
---|---|---|
Dunstabzugshaube und -anlage | mindestens 1x jährlich | durch Fachfirma (es können gefährliche, brennbare Fettrückstände in der Anlage verbleiben) |
Elektrische Anlage (Hausanlage) und ortsfeste Maschinen (Herd, Kombi, Kessel, ...) | mindestens alle 4 Jahre | durch Elektrofachkraft (sollte über den Vermieter erfolgen) |
Ortsveränderliche elektrische Anlagen (Mikrowelle, Zauberstab, Toaster, Mixer, Gemüseschneider, ...) |
mindestens 1x jährlich (siehe hierzu auch den Tipp der Woche #46) |
durch Elektrofachkraft (achten Sie zudem zwischendurch immer auf defekte Leitungen etc.) |
Feuerlöscher | alle 2 Jahre | durch Fachfirma |
Getränkeschankanlage | Empfohlen ist eine Prüfung alle 2 Jahre. | Durch Lecks könnte CO2 austreten, was sehr gefährlich werden kann |
Gasherd | mindestens alle 4 Jahre | durch sachkundige Person |
bewegliche Gas-betriebene Anlagen (Heizstrahler, Grill, etc.) | mindestens alle 2 Jahre | durch sachkundige Person |
Leitern/Tritte | mindestens 1x jährlich | durch sachkundige Person |
Die neusten Artikel hier auf g-wie-gastro
Sie sind vermutlich durch die Eingabe einer der folgenden Begriffe auf dieser Fachseite von www.g-wie-gastro.de gelandet: gastronomie, gastgewerbe, restaurant, arbeitsschutz, betriebsanweisung, praevention, arbeitsschutz gastgewerbe, betriebsunfall gastgewerbe, bgn, erste hilfe, brandschutz gastronomie, berufsgenossenschaft gast, arbeitssicherheit gastronomie, maschinencheck, arbeitsmittelcheck, arbeitsmittelcheck gastgewerbe, elektrische betriebsmittel, oder einen ähnlichen Begriff. Ich hoffe, Sie sind fündig geworden. Für Anregungen bin ich jederzeit dankbar und freue mich über Ihr Feedback.