Wenn Gäste lange sitzen bleiben, zu spät erscheinen oder bei vollen Tischen noch bestellen wollen, wird Zeit schnell zum Zündstoff. Gleichzeitig wächst der Druck auf Sie, die Auslastung zu optimieren. Doch wo liegt die Grenze zwischen wirtschaftlicher Planung und rechtlichen Stolperfallen? In diesem Artikel zeigen wir, welche Rechte Sie als Gastgeber haben – und wo es kritisch wird. Klar, praxisnah und mit Blick auf Ihren Betriebsalltag.
Sie erfahren in diesem Beitrag …
- welche Regeln bei Mindestverzehr und Tischfreigabe greifen,
- wie lange Gäste bleiben dürfen, nachdem sie bezahlt haben,
- was bei Reservierungen mit Zeitfenster rechtlich gilt,
- wie Sie mit langen Wartezeiten und Reklamationen umgehen,
- was Sie bei No-Shows und spontanen Bestellungen beachten müssen.
Verspätung bei Reservierungen: Wie lange müssen Sie auf Gäste warten?
Nicht alle Gäste erscheinen pünktlich zur reservierten Zeit. Aber wie lange sind Sie verpflichtet, den Tisch freizuhalten? Und wann dürfen Sie ihn weitervergeben?
Die Reservierung ist ein vorvertragliches Angebot
Mit einer Reservierung entsteht rechtlich gesehen ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Das heißt: Der Gast verpflichtet sich, zu erscheinen – und Sie dazu, den Tisch bereitzuhalten. Wird der Tisch blockiert, entstehen Ihnen unter Umständen Einnahmeausfälle. Umso wichtiger ist es, eine klare Regelung zu treffen.
15 Minuten als bewährter Richtwert
Ein verbindlicher gesetzlicher Zeitrahmen existiert nicht. Die Praxis zeigt jedoch: 15 Minuten gelten als übliche Wartezeit. Danach dürfen Sie den Tisch anderweitig vergeben – vor allem, wenn keine Info über die Verspätung kommt.
War die Reservierung mit einem genauen Zeitpunkt bestätigt (z. B. „19:00 Uhr“), und Sie haben wegen dieser Reservierung andere Gäste abgelehnt, sind Sie nicht verpflichtet, länger zu warten. Besonders bei hoher Auslastung sollten Sie sich absichern.
Wenn die Gäste sich melden
Erhalten Sie eine kurze Nachricht („Wir kommen 10 Minuten später“), sollten Sie kulant bleiben – sofern es organisatorisch machbar ist. Informieren Sie aber auch klar: „Wir können den Tisch maximal 15 Minuten halten.“ So schaffen Sie Sicherheit für beide Seiten.
So beugen Sie Missverständnissen vor
Geben Sie die maximale Wartezeit direkt bei der Reservierungsbestätigung an. Etwa: „Wir halten Ihren Tisch bis 19:15 Uhr frei. Danach müssen wir ihn ggf. weitergeben.“ Dieser Hinweis schützt Sie – und macht die Erwartungshaltung für Ihre Gäste transparent.
Reservierungen mit Zeitfenster: Was ist rechtlich erlaubt?
Sie dürfen Reservierungen zeitlich begrenzen – das ist rechtlich zulässig. Voraussetzung: Ihre Gäste wissen es vorher. Kommunizieren Sie klar, dass ein Tisch nur für eine bestimmte Dauer reserviert ist, etwa 90 oder 120 Minuten. Am besten schreiben Sie diesen Hinweis bereits in die Reservierungsbestätigung, auf Ihre Webseite oder in die Speisekarte. So schaffen Sie Transparenz und schützen sich vor späteren Diskussionen.
Warum Zeitfenster für Sie sinnvoll sind
Zeitliche Begrenzungen geben Ihnen mehr Planungssicherheit. Gerade in Stoßzeiten oder bei hoher Auslastung können Sie so Tische mehrfach vergeben – ohne Chaos im Ablauf. Viele Restaurants arbeiten inzwischen mit festen Buchungsslots. Wer beispielsweise um 18 Uhr reserviert, weiß, dass der Tisch um 20 Uhr wieder vergeben wird.
Das hilft nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern auch dem Service. Denn wenn die Abläufe klar strukturiert sind, kann sich das Team besser auf neue Gäste vorbereiten.
Was tun, wenn Gäste überziehen?
Auch hier gilt: Kommunikation ist alles. Kommen Gäste an und fragen nach mehr Zeit, können Sie flexibel reagieren – falls keine Anschlussreservierung geplant ist. Ist der Tisch belegt, dürfen Sie auf das Ende des Zeitfensters hinweisen und darum bitten, den Platz freizugeben. Achten Sie aber auf den Ton. Eine freundliche Ansage wirkt oft mehr als eine strikte Regel.
Wie lange dürfen Gäste nach dem Essen sitzen bleiben?
Grundsätzlich gilt: Wer bezahlt hat, darf nicht automatisch unbegrenzt sitzen bleiben. Trotzdem dürfen Sie Ihre Gäste auch nicht einfach vom Tisch drängen. Entscheidend ist, was Sie vorab kommuniziert haben und wie voll Ihr Restaurant ist.
Wenn Sie Ihre Tische in festen Zeitfenstern vergeben – zum Beispiel für zwei Stunden – und das auch bei der Reservierung, auf der Webseite oder in der Speisekarte klar gemacht haben, dürfen Sie den Tisch nach Ablauf dieser Zeit wieder freigeben. Wichtig ist, dass Gäste wissen, worauf sie sich einlassen.
Ein Hinweis wie „Reservierung gilt für 2 Stunden“ auf der Bestätigung reicht aus. Fehlt dieser Hinweis, dürfen Gäste davon ausgehen, dass sie ohne Zeitdruck essen und sitzen bleiben können.
Was tun, wenn Gäste im Restaurant nicht gehen wollen?
Viele Gastronomen erleben Situationen, in denen der Tisch dringend für neue Gäste gebraucht wird, die alten Gäste aber partout nicht aufstehen. Bleiben Gäste deutlich länger als geplant sitzen, obwohl Sie eine nächste Reservierung angekündigt haben, können Sie freundlich auf die Zeit hinweisen. Sagen Sie zum Beispiel:
„Darf ich Sie daran erinnern, dass der Tisch ab 20 Uhr wieder reserviert ist?“
Wichtig: Bleiben Gäste trotzdem sitzen, ohne nachzubestellen, dürfen Sie sie nicht einfach auffordern zu gehen, wenn keine Zeitvorgabe vorher kommuniziert wurde. Dann gilt: Höflichkeit schlägt Recht.
Wenn Zeitfenster jedoch im Vorfeld eindeutig geregelt sind, dürfen Sie nach Ablauf der Zeit auch konsequent sein. Idealerweise kündigen Sie 15 Minuten vor Ende an, dass der Tisch bald neu vergeben wird.
Bestellung kurz vor Schluss – muss ich noch bedienen?
Wenn Gäste kurz vor Ende ihres reservierten Zeitfensters noch etwas bestellen möchten, stehen Sie vor einer schwierigen Entscheidung. Rechtlich gibt es hier keine festen Vorgaben. Entscheidend ist der Einzelfall – und Ihre vorherige Kommunikation.
Zeitfenster = Bewirtungsvertrag mit Ablaufzeit
Haben Sie im Vorfeld klar geregelt, dass der Tisch nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vergeben ist, endet mit Ablauf dieses Zeitraums auch Ihre Pflicht zur weiteren Bewirtung. In diesem Fall dürfen Sie eine neue Bestellung höflich ablehnen – vor allem, wenn der Tisch direkt im Anschluss wieder reserviert ist.
Was gilt ohne klare Zeitangabe?
Wenn es keine vorher kommunizierte Zeitgrenze gibt, kann es heikel werden. Gäste dürfen dann erwarten, in Ruhe zu essen – inklusive Nachspeise oder Espresso. Lehnen Sie die Bestellung ab, ohne dass ein Zeitlimit bekannt war, könnte das rechtlich angreifbar sein. Der Bewirtungsvertrag läuft dann faktisch weiter.
Empfehlung für den Umgang in der Praxis
Sprechen Sie Gäste frühzeitig an, wenn das Zeitfenster bald endet. So vermeiden Sie spontane Bestellungen in letzter Minute. Falls es doch passiert, prüfen Sie, ob der nächste Slot noch etwas Luft hat. Ein Kompromiss wie „Ein Espresso geht noch, aber für einen weiteren Gang reicht die Zeit leider nicht“ wirkt oft Wunder.
No-Shows und kurzfristige Absagen: Wann Sie eine Gebühr verlangen dürfen
Spontane Absagen kurz vor der Reservierung oder gar keine Rückmeldung – sogenannte No-Shows – verursachen echten Schaden. Der Tisch bleibt leer, andere Gäste wurden abgewiesen, das Personal ist eingeplant. Kein Wunder, dass immer mehr Restaurants eine No-Show-Gebühr einführen.
Rechtlich erlaubt – aber nur mit vorherigem Hinweis
Eine solche Gebühr ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Gäste im Vorfeld klar darüber informieren. Der Hinweis muss deutlich erkennbar sein – zum Beispiel in der Online-Reservierung, in der E-Mail-Bestätigung oder in Ihren AGB.
Typisch sind Gebühren in Höhe eines pauschalen Betrags (z. B. 25 € pro Person) oder ein prozentualer Anteil am erwarteten Umsatz. Wichtig: Die Gebühr darf nicht willkürlich wirken. Je klarer Sie kommunizieren, desto rechtssicherer ist die Umsetzung.
Wie kurzfristig darf abgesagt werden?
Hier lohnt es sich, klare Zeitgrenzen zu definieren. Üblich ist eine kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vorher. Danach greift die Gebühr. Sie können auch ein gestaffeltes Modell nutzen: Je kurzfristiger die Absage, desto höher der Betrag. Wichtig ist aber: Alle Regeln müssen vorab transparent sein.
Praxis-Tipp
Nutzen Sie Online-Reservierungstools mit integrierter Zahlungsmöglichkeit. So können Sie die No-Show-Gebühr direkt absichern. In besonders beliebten oder kleinen Restaurants wird auch häufig vorab eine Anzahlung verlangt – auch das ist rechtlich möglich, wenn Sie es gut begründen.
Wenn’s zu lange dauert: Wann lange Wartezeiten aufs Essen zum Problem werden
Lange Wartezeiten in der Küche sind im Alltag manchmal nicht zu vermeiden. Aber ab wann wird die Verzögerung für Ihre Gäste zum rechtlichen Thema? Und können sie dann einfach die Rechnung kürzen?
Was gilt als zumutbar?
Die Gerichte unterscheiden je nach Art des Restaurants und Umfang der Bestellung. In einem Schnellrestaurant oder zur Mittagszeit gelten 20 bis 30 Minuten als normale Wartezeit. In einem gehobenen Haus oder bei mehrgängigen Menüs dürfen es auch mal bis zu 60 Minuten sein. Alles darüber kann kritisch werden.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Das LG Karlsruhe erkannte bei einer Wartezeit von über 1,5 Stunden eine Minderung der Rechnung um 30 Prozent an (Az. 1 S 196/92).
Bevor gekürzt wird: Frist setzen
Gäste dürfen nicht sofort den Preis mindern oder aufstehen und gehen. Sie müssen Sie zunächst auf die Verzögerung hinweisen und eine angemessene Frist setzen – zum Beispiel: „Wenn das Essen nicht in 15 Minuten kommt, treten wir vom Vertrag zurück.“ Erfolgt dann keine Lieferung, dürfen Gäste entweder gehen oder auf eine Minderung bestehen. Ohne vorherige Fristsetzung kann die Reklamation unzulässig sein.
So schützen Sie sich in der Praxis
Kommunizieren Sie Wartezeiten offen, vor allem bei vollem Haus oder technischen Problemen in der Küche. Bieten Sie bei längeren Verzögerungen Getränke oder Brot an – das signalisiert Wertschätzung und beruhigt viele Gemüter. Und: Halten Sie Beschwerden schriftlich fest, falls es später zu Diskussionen kommt.
Wenn Gäste auf die Rechnung warten: Wie lange ist zumutbar?
Der letzte Eindruck bleibt – besonders dann, wenn Gäste am Ende lange auf die Rechnung warten. Doch was, wenn der Service nicht reagiert? Dürfen Gäste dann einfach gehen?
Keine unbegrenzte Wartepflicht – aber Bezahlen bleibt Pflicht
Rechtlich gesehen müssen Gäste auch dann zahlen, wenn der Service, trotz Frage nach der Rechnung, nicht zum Kassieren kommt. Einfach aufstehen und gehen ist nicht erlaubt! In so einem Fall kann das rechtlich sogar als Zechprellerei (§ 263 StGB) ausgelegt werden.
Richtwert: 30 Minuten sind genug
Ein gesetzlicher Zeitrahmen existiert zwar nicht. Gerichte sehen aber 30 Minuten Wartezeit auf die Rechnung als Obergrenze an. Wird der Gast mehrfach ignoriert, gerät der Betrieb laut §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug – das heißt: Der Gast will zahlen, darf aber nicht.
Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, aber: Gäste können dann ihre Daten hinterlassen und um Zusendung der Rechnung bitten. Das ist rechtlich sauber – und verhindert unnötigen Ärger.
Empfehlung für die Praxis
Wenn ein Tisch bereits signalisiert hat, zahlen zu wollen, sollte das Service-Team dies priorisieren. Nutzen Sie sichtbare Zeichen – wie z. B. eine aufgestellte Karte oder ein Bezahlteller – um Missverständnisse zu vermeiden. Bei technischen Ausfällen (z. B. Kartenleser streikt) sollte der Gast eine schnelle Info bekommen.
Mindestverzehr und Zeitdruck: Was ist erlaubt?
Manche Gäste bestellen wenig und bleiben lange – gerade bei vollen Tischen ein wirtschaftliches Problem. Aber dürfen Sie in solchen Fällen einen Mindestverzehr verlangen oder Gäste wegen zu langer Verweildauer zum Gehen auffordern?
Mindestverzehr ist erlaubt – aber nur mit klarer Ansage
Ein Mindestverzehr ist rechtlich zulässig, wenn er vorab transparent kommuniziert wurde. Das kann über einen Aushang, in der Speisekarte oder bei der Reservierung geschehen. Ohne vorherigen Hinweis dürfen Sie keinen Mindestverzehr nachträglich durchsetzen.
Typisch ist die Formulierung: „Dieser Tisch ist mit einem Mindestverzehr von 10 € pro Person verbunden. Besonders gängig ist das bei Cafés mit wenigen Plätzen oder in Restaurants mit starkem Gästeandrang – etwa am Wochenende oder abends.
Was tun bei „Dauersitzern“ ohne Konsum?
Bleiben Gäste über längere Zeit sitzen, ohne zu bestellen, dürfen Sie – sofern vorher kommuniziert – nach angemessener Wartezeit freundlich nachfragen: „Darf ich Ihnen noch etwas bringen? Ansonsten benötigen wir den Tisch bald für die nächste Reservierung.“
Ohne vorherige Angabe eines Mindestverzehrs oder Zeitlimits wird es jedoch rechtlich schwierig, Gäste einfach zum Gehen zu bewegen. Dann bleibt nur die höfliche Bitte und der Appell an das Verständnis.
Empfehlung für die Praxis
Kombinieren Sie Zeitfenster und Mindestverzehr, wenn Ihr Konzept stark auf Umschlagzeiten angewiesen ist. Wichtig: Seien Sie dabei immer offen und freundlich in der Kommunikation. Klare Regeln sorgen für Verständnis – und verhindern Konflikte.
Das Wichtigste auf einen Blick: Ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit Zeit
- Längeres Sitzen ohne Konsum dürfen Sie freundlich ansprechen – rechtlich durchsetzbar nur mit klarer Regelung im Vorfeld.
- Zeitfenster bei Reservierungen sind erlaubt, wenn sie vorab klar kommuniziert werden.
- Nach Ablauf des Zeitfensters dürfen Sie den Tisch freigeben, wenn der Gast vorher informiert wurde.
- Bestellungen kurz vor Schluss dürfen abgelehnt werden, wenn eine Folgereservierung besteht und das Zeitlimit vorab bekannt war.
- No-Show-Gebühren sind rechtlich zulässig, wenn sie transparent angekündigt werden – ideal mit Stornofrist.
- Wartezeiten von über 60 Minuten auf Speisen sind nur in Ausnahmefällen hinnehmbar – bei Reklamationen muss eine Frist gesetzt werden.
- Gäste dürfen nicht ohne zu zahlen gehen, auch wenn die Rechnung lange auf sich warten lässt – spätestens nach 30 Minuten sollte eine Lösung gefunden werden.
- Reservierungen verfallen nach ca. 15 Minuten, wenn keine Verspätungsinfo eingeht – sichern Sie sich mit einem klaren Hinweis ab.
- Mindestverzehr ist möglich, wenn Sie ihn vorher deutlich sichtbar kommunizieren.
