Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in der Gastronomie und anderen Betrieben. In Küchen und Lagern bestehen viele Risiken: Chemikalien, Schimmel, heiße Flüssigkeiten, Schnittverletzungen oder Funkenflug. Mit diesen Betriebsanweisungen zeigen Sie Ihrem Team klar, welche Ausrüstung wann getragen werden muss und wie sie korrekt genutzt wird. Eine Betriebsanweisung ist übrigens laut § 14 GefStoffV (Gefahrenstoffverordnung) für alle Betriebe Pflicht und stärkt Ihre betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Auf dieser Seite finden Sie drei verschiedene Betriebsanweisungsvorlagen für:
- Schutzbrillen
- Biologische Gefahren
- Stechschutz und Metallhandschuhe
Alle Vorlagen können Sie sofort herunterladen, ausdrucken und aushängen.
🟤 Was Sie mit der Betriebsanweisung Vorlage (gem. § 14 GefStoffV) für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) genau machen können:
- Gefahren aufzeigen: Verletzungen durch Schnitt, Hitze, Chemikalien oder Ausrutschen.
- Schutzmaßnahmen festlegen: Tragen von Schutzkleidung, Handschuhen, Sicherheitsschuhen, ggf. Atem- oder Gehörschutz.
- Verhalten im Notfall erklären: Erste Hilfe bei Verletzungen, Meldung von defekter PSA an Vorgesetzte.
- Pflicht verdeutlichen: Nutzung von PSA ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
- Rechtssicherheit schaffen: Erfüllen der Vorgaben nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV.
🟤 Funktionen und Vorteile unserer PDF-Vorlagen
- Übersichtlich: Klare Struktur mit Gefahren, Maßnahmen und Erste-Hilfe-Hinweisen.
- Praxisnah: Beispiele aus Küchen, Service und Lager.
- Schnell einsetzbar: Ausdrucken, aushängen, fertig.
- Verbindlich: Macht Mitarbeitern ihre Pflichten klar und nachvollziehbar.
🟤 Praxisbeispiele
- Ein Mitarbeiter entsorgt Abfälle ohne Handschuhe. Er verletzt sich an Glasscherben im Biomüll. Mit PSA-Handschuhen wäre die Verletzung vermeidbar gewesen.
- Beim Putzen spritzt heißes Wasser in die Nähe einer Kollegin. Dank Schutzbrille bleibt sie unverletzt.
- Ein Koch rutscht beim Zerlegen von Fleisch ab. Der Metallhandschuh verhindert eine tiefe Schnittwunde.
🟤 Jetzt drei Betriebsanweisungs-Vorlagen für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos herunterladen
Einfach auf das jeweilige Bild klicken und der Download beginnt automatisch.
BA-PSA: Schutzbrillen
Schutzbrillen verhindern Verletzungen durch Spritzer, Splitter oder Funken. Sie sind vor allem beim Umgang mit Reinigungsmitteln, beim Schneiden harter Lebensmittel oder beim Arbeiten in der Nähe von Maschinen wichtig.
Was die Vorlage regelt:
- Pflegehinweise: Brille regelmäßig reinigen und auf Kratzer prüfen.
- Gefahren: Spritzer von Chemie oder heißem Fett, Splitter, Staub.
- Schutzmaßnahmen: Pflicht zum Tragen bei bestimmten Arbeiten.
- Verhalten im Notfall: Erste Hilfe bei Augenverletzungen.

BA-PSA: Biologische Gefahren
In Küchen entsteht täglich biologisches Risiko – von Schimmelbefall in Lagern über Keime in Abfällen bis hin zu Viren und Bakterien bei der Lebensmittelverarbeitung. Diese Betriebsanweisung erklärt den richtigen Schutz.
Was die Vorlage regelt:
- Gefahren: Infektionen durch Keime, Schimmel, Viren und Bakterien.
- Schutzmaßnahmen: Handschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz bei starkem Befall.
- Verhalten im Notfall: Sofortige Reinigung, Entsorgung, Arztbesuch bei Kontakt.
- Hinweise: Abfälle regelmäßig entsorgen, Lagerräume trocken und sauber halten.

PSA: Stechschutz & Metallhandschuhe
Bei Arbeiten mit Messern oder Maschinen wie Fleischwölfen drohen Schnitt- und Stichverletzungen. Stechschutz- und Metallhandschuhe verhindern schwere Unfälle zuverlässig.
Was die Vorlage regelt:
- Pflegehinweise: Handschuhe reinigen, desinfizieren und regelmäßig prüfen.
- Gefahren: Schnitt- und Stichverletzungen.
- Schutzmaßnahmen: Pflicht zum Tragen bei Fleisch- und Fischverarbeitung.
- Verhalten im Notfall: Wunden versorgen, Erste Hilfe leisten.

🟤 Profi-Tipp
Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebene PSA auch wirklich nutzen. Viele Unfälle entstehen, weil Schutzkleidung zwar vorhanden, aber nicht getragen wird. Eine klare Betriebsanweisung hilft, diese Pflicht einzuhalten. Verstöße können Sie dadurch leichter nachweisen und sanktionieren. Eine Betriebsanleitung PSA muss so nah wie möglich am Arbeitsplatz verfügbar sein. Stellen Sie Handschuhe, Brillen oder Schutzkleidung dort bereit, wo sie gebraucht werden. Nur so steigt die Chance, dass sie auch konsequent genutzt wird.
🟤 Weitere Muster für Betriebsanweisungen zum Download
⚪ So setzen Sie Persönliche Schutzausrüstung im Alltag konsequent durch
Persönliche Schutzausrüstung bleibt nur selten dort, wo sie hingehört, nämlich auf den richtigen Körperteilen Ihrer Mitarbeitenden. Viel zu oft bleibt sie in Ecken verstauben oder wird aus Tragekomfort ignoriert. Doch PSA erfüllt einen klaren Zweck: Sie schützt vor Verletzungen, Hautkontakt oder Belastungen. Damit sie wirkt, muss sie konsequent genutzt werden.
Kommunizieren Sie den Sinn hinter der PSA-Nutzung deutlich. Wer versteht, dass Handschuhe vor ätzenden Reinigern schützen oder Sicherheitsschuhe Stürze verhindern, handelt eher vorausschauend. Führungskräfte spielen dabei eine wichtige Rolle: Wenn Sie selbst die PSA selbstbewusst und korrekt tragen, steigt die Akzeptanz im Team schnell.
Austausch über die Trageakzeptanz ist entscheidend. Bequeme, gut passende Handschuhe oder Schuhe erhöhen die Akzeptanz. Gerade bei langen Schichten oder heißen Küchen. Achten Sie auf ergonomische, hautfreundliche Materialien. PSA darf nicht als hinderlich wahrgenommen werden, sondern muss Vertrauenswürdigkeit ausstrahlen.
Tipps und Maßnahmen
Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der PSA. Einreißende Handschuhe, abgenutzte Sohlen oder verstellte Schutzbrillen sind Sicherheitsrisiko. Defekte Schutzausrüstung bietet keine Sicherheit – im Gegenteil: Sie vermittelt falsche Sicherheit und kann im Ernstfall gefährlich werden. Ein einfacher Blick vor dem Dienst reicht – Schutz muss funktionieren, sonst ist sie wertlos.
- Wichtiger Punkt: Ausbildung und Praxis. Erklären Sie nicht nur das Tragen, sondern auch das An- und Ablegen. Ein Schutzanzug, der falsch ausgezogen wird, kann kontaminierte Flächen verteilen. Saubere PSA muss korrekt abgestreift und hygienisch gelagert werden.
- Auch die Lagerung zählt: PSA gehört in saubere, zugängliche Bereiche in Ihrer Nähe. Ein fester, gekennzeichneter Ort erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sofort genutzt wird – ohne lange Suche oder Vergessen.
- Ein letzter Aspekt: Wiederholte Schulung. Alle Mitarbeitenden – inklusive Aushilfen – sollten regelmäßig daran erinnert werden. Eine kurze Demonstration zu Beginn eines Monats oder Schulungstages reicht oft schon, um Gewohnheiten zu verankern.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Persönlichen Schutzausrüstung
„Geeignete PSA“ entspricht dem Stand der Technik, schützt wirksam gegen Gefährdungen, verursacht selbst keine neuen Risiken und passt ergonomisch zum Träger oder zur Trägerin.
Ja. Erforderliche PSA muss vom Arbeitgeber gestellt, funktionsbereit zur Verfügung gestellt und darf nicht vom Beschäftigten bezahlt werden.
Nur in Ausnahmefällen. PSA soll grundsätzlich individuell zugeordnet sein – aus hygienischen und ergonomischen Gründen darf sie nicht beliebig geteilt werden.
Die richtige Auswahl erfolgt anhand einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird geprüft, welche Risiken am Arbeitsplatz bestehen, also mechanisch, thermisch oder chemisch, und erst danach wird PSA als letzte Schutzmaßnahme eingesetzt (nach dem STOP-Prinzip: Substitution, technische, organisatorische, erst dann persönliche Schutzmaßnahmen).
Fazit
Gute PSA nützt nur, wenn sie getragen, gepflegt und respektiert wird. Mit klarer Kommunikation, passender Ausstattung und bewusster Anleitung erhöhen Sie die Sicherheit und Kultur in Ihrem Betrieb. So wird Schutz selbstverständlich – kein Kompromiss.
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🟤 Quellen
- Gesetze im Internet: Gefahrenstoffverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html, abgerufen am 30.08.2025
- BGN Branchenwissen: https://bgn-branchenwissen.de/, abgerufen am 30.08.2025
- DGUV: Persönliche Schutzausrüstungen: https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/persoenliche-schutzausruestungen-psa/index.jsp, abgerufen am 30.08.2025








