Die 14 wichtigsten Allergene
+ Glutenhaltiges Getreide
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
b) Maltodextrine auf Weizenbasis
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
Bitte beachten Sie hierzu auch das -> Infoblatt Zöliakie/Sprue/Glutenallergie
+ Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse. außer:
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird
+ Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
Bitte beachten Sie hierzu auch das -> Infoblatt Erdnussallergie
+ Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
+ Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer:
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
b) Lactit
Bitte beachten Sie hierzu auch das -> Infoblatt Laktoseintoleranz
+ Schalenfrüchte, wie z.B.:
Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprung
Bitte beachten Sie hierzu auch das -> Infoblatt Nussallergie
+ Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind
+ Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
+ Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse