Jede Küche verliert mit der Zeit an Wert. Geräte verschleißen, Möbel nutzen sich ab, Technik veraltet. In der Buchhaltung spiegelt sich dieser Wertverlust in der Abschreibung wider. Sie zeigt, wie lange ein Gerät im Betrieb (finanztechnisch gesehen) genutzt werden kann und wie sich seine Anschaffungskosten steuerlich verteilen.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) sorgt dafür, dass teure Investitionen in Ihrer Küche nicht sofort, sondern über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden. Das entlastet Ihre Steuerlast gleichmäßig und schafft zudem eine gewisse Planungssicherheit für kommende Anschaffungen.
Wie lange Sie ein Gerät abschreiben dürfen, legt das Bundesfinanzministerium in der offiziellen AfA-Tabelle für das Gastgewerbe fest. Diese Tabelle bildet die Grundlage für alle steuerlichen Abschreibungen im gastronomischen Bereich.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Bundesfinanzministerium legt die Nutzungsdauern für Geräte fest.
- Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten über mehrere Jahre.
- Die AfA-Tabelle ist die Grundlage für alle steuerlichen Werte. Beispiel: Backofen 5 Jahre.
- Welche Fehler Sie bei der Berechnung vermeiden sollten.
Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten
Was bedeutet AfA für Küche?
Die AfA steht für Absetzung für Abnutzung und beschreibt, wie Sie die Anschaffungskosten Ihrer Küchenausstattung steuerlich über mehrere Jahre verteilen. Statt den gesamten Betrag also sofort steuerlich geltend zu machen, rechnen Sie jedes Jahr einen Teil als Betriebsausgabe ab.
Diese Methode spiegelt den tatsächlichen Wertverlust wider. Ein Gerät, das täglich in der Restaurantküche arbeitet, verliert schließlich jedes Jahr an Wert – durch Nutzung, Verschleiß und technische Alterung.
Das Bundesfinanzministerium regelt in der offiziellen AfA-Tabelle für das Gastgewerbe, wie viele Jahre ein Gerät genutzt werden darf, bevor es als vollständig abgeschrieben gilt. So hat ein Backofen eine Nutzungsdauer von fünf Jahren, eine Spülmaschine ebenfalls fünf und eine Kühltheke zehn Jahre.
Die AfA sorgt damit für eine einheitliche steuerliche Grundlage. Sie schützt Sie vor zu hoher Belastung in einem einzelnen Jahr und verteilt die Kosten gleichmäßig auf die gesamte Nutzungszeit der Geräte.
Abschreibung Küche laut AfA-Tabelle
Die AfA-Tabelle für das Gastgewerbe des Bundesfinanzministeriums ist die verbindliche Grundlage für alle steuerlichen Abschreibungen in der Küche. Sie legt genau fest, wie lange Sie jedes Gerät oder Möbelstück nutzen dürfen, bevor es vollständig abgeschrieben ist.
Diese Nutzungsdauern spiegeln die durchschnittliche Lebensdauer der jeweiligen Geräte wider. Ein Backofen wird zum Beispiel mit fünf Jahren angesetzt, weil er im täglichen Einsatz einer hohen Belastung ausgesetzt ist. Eine Kühltheke dagegen gilt als langlebiger und hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Die Tabelle enthält viele weitere Positionen – von Kochgeräten über Spültechnik bis zu Möbeln und Kleingeräten. Sie bietet Ihnen damit eine sichere Orientierung, welche Werte Sie für Ihre steuerliche Planung ansetzen sollten.
Wichtig: Die AfA-Tabelle ist verbindlich. Sie dürfen also keine eigene Nutzungsdauer schätzen oder verkürzen, nur weil ein Gerät stärker beansprucht wird. Nur wenn ein Gerät tatsächlich außergewöhnlich verschleißt oder früher ersetzt werden muss, können Sie den Restwert in diesem Jahr vollständig abschreiben.

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Gastgewerbe“
| Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.J. | Linearer AfA-Satz v.H. |
|---|---|---|
| Ausschanksäulen | 5 | 20 |
| Barschränke | 5 | 20 |
| Bartheken | 5 | 20 |
| Bettgestelle aus Holz oder Metall | 10 | 10 |
| Bieraufzüge | 10 | 10 |
| Bilder | ||
| hochwertige Gemälde (ab 5000,- DM Anschaffungskosten) | 20 | 5 |
| hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 2000,- DM Anschaffungskosten) | 20 | 5 |
| sonstige Gemälde | 10 | 10 |
| sonstige (Druck-)Grafik | 5 | 20 |
| Brat- und Backöfen | 5 | 20 |
| Bühnenvorhänge | 8 | 12 |
| Vitrinen | 8 | 12 |
| Elektro-Kleingeräte | 3 | 33 |
| Lastenfahrstühle | 10 | 10 |
| Fernsehgeräte (in Fremdenzimmern) | 3 | 33 |
| Fettabscheider | 10 | 10 |
| Fitneßgeräte | 5 | 20 |
| Garderoben | 10 | 10 |
| Geschirrspülmaschinen | 5 | 20 |
| Herde | 5 | 20 |
| Hühnerbratroste (elektrisch, mit Gas oder Kohle) | 5 | 20 |
| Infrarotheizungen (bewegl.) | 5 | 20 |
| Kaffeemaschinen (elektr.) | 5 | 20 |
| Kaffeemühlen (elektr.) | 5 | 20 |
| Kassen (mechan. u. elektron.) | 5 | 20 |
| Kegelbahnen | 8 | 12 |
| Kippbratpfannen | 5 | 20 |
| Kochkessel | 7 | 14 |
| Küchenspülbecken (falls Betriebsvorrichtung) | 10 | 10 |
| Kühlanlagen (elektr.) | 5 | 20 |
| Läufer | 3 | 33 |
| Markisen | 8 | 12 |
| Möbel (einschl. Einbaumöbel) | ||
| antik und hochwertig | 12 | 8 |
| übrige | 10 | 10 |
| Musik- und Beschallungsanlagen (einschl. Musikboxen) | 4 | 25 |
| Musikinstrumente | ||
| Flügel | 15 | 7 |
| Klaviere | 10 | 10 |
| Oberhitzer (Salamander) | 5 | 20 |
| Plattierungsausrüstungen | 8 | 12 |
| Polstermöbel in Bars, Hallen und Restaurants | 5 | 20 |
| Radios | 3 | 33 |
| Reinigungsgeräte (Staubsauger, Shampoonierer) | 3 | 33 |
| Rühr-, Schlag- und Speiseeismaschinen | 7 | 14 |
| Sahneautomaten | 7 | 14 |
| Service- und Tranchierwagen | 5 | 20 |
| Teigknet- und -mischmaschinen | 10 | 10 |
| Teigwalzen | 10 | 10 |
| Tennisanlagen | 10 | 10 |
| Teppiche und Brücken | ||
| hochwertige Orientteppiche (Anschaffungskosten ü. 1000,- DM/m2) | 15 | 7 |
| normale | 5 | 20 |
| einfache | 3 | 33 |
| Theken (einfach) | 8 | 12 |
| Theken- und Kellnerausgaben (fahrbar) | 5 | 20 |
| Unterhaltungsautomaten | 3 | 33 |
| Video-Übertragungsgeräte | 3 | 33 |
| Wärmeschränke | 8 | 12 |
| Wäschereiausrüstungen | 7 | 14 |
| Wäschereimaschinen (autom.) | 7 | 14 |
| Wasseraufbereitungsanlagen | 10 | 10 |
| Zimmermädchenwagen | 3 | 33 |
Quelle: Bundesministerium für Finanzen – Hier können Sie diese Tabelle auch als Excel herunterladen. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.
So berechnen Sie die AfA für Küchengeräte und andere Investitionen richtig
Die Berechnung der AfA ist einfach und folgt einer festen Formel. Grundlage sind die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear, also mit einem gleichbleibenden Betrag pro Jahr.
AfA-Formel:
Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährliche Abschreibung
So erfassen Sie jedes Jahr denselben Betrag als Betriebsausgabe. Das sorgt für eindeutige und planbare Werte in Ihrer Buchhaltung.
Beispiel: Gastro-Backofen (Berechnung der AfA)
Sie kaufen einen neuen Gastro-Backofen für 8.000 € netto.
Laut AfA-Tabelle Gastgewerbe beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre.
8.000 € ÷ 5 Jahre = 1.600 € pro Jahr
Sie setzen also jährlich 1.600 € als Betriebsausgabe an. Nach fünf Jahren gilt der Ofen als vollständig abgeschrieben.
Wichtig: Kaufen Sie das Gerät unterjährig, dürfen Sie im Anschaffungsjahr nur den Anteil absetzen, der den verbleibenden Monaten entspricht. Ein Kauf im Juli bedeutet also: 6 / 12 von 1.600 € = 800 € Abschreibung im ersten Jahr.
Achten Sie außerdem darauf, die Abschreibung ab dem Monat der Inbetriebnahme zu starten – nicht ab dem Rechnungsdatum.
Sonderabschreibung und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Neben der regulären linearen Abschreibung erlaubt das Steuerrecht in bestimmten Fällen zusätzliche oder sofortige Abschreibungen. Diese Regelungen helfen Ihnen, Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen und Ihre Liquidität zu schonen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wenn der Nettopreis eines Geräts 952 € oder weniger beträgt (800 € netto plus 19 % Umsatzsteuer), dürfen Sie es sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Das betrifft in der Gastronomie zum Beispiel Küchenkleingeräte wie Mixer, Toaster oder Wasserkocher.
Liegt der Preis über 952 €, aber unter 1.000 €, können Sie alternativ einen Sammelposten bilden. Dieser wird dann über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Sonderabschreibung
Für bestimmte Anschaffungen können Sie zusätzlich zur linearen AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung oder den folgenden vier Jahren geltend machen. Diese Regelung gilt, wenn Ihr Betrieb bestimmte Größenmerkmale erfüllt (§ 7g EStG) – etwa bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Sie können die Sonderabschreibung frei auf die ersten fünf Jahre verteilen. Das ermöglicht Ihnen eine flexible Steuerplanung, gerade wenn Sie in einem Jahr höhere Gewinne ausgleichen möchten.
Praxis-Tipp:
Kombinieren Sie die Sonderabschreibung mit der linearen AfA, um Ihre Investition optimal zu nutzen. Wichtig ist, alle Anschaffungen sauber zu dokumentieren und Belege aufzubewahren.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Bei der Abschreibung passieren häufig kleine, aber teure Fehler. Viele davon lassen sich leicht vermeiden, wenn Sie die Grundlagen der AfA konsequent anwenden.
1. Falsche Nutzungsdauer gewählt
Nutzen Sie immer die amtliche AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Eigene Schätzungen akzeptiert das Finanzamt nur in Ausnahmefällen – etwa bei nachweislich höherem Verschleiß.
2. Falscher Startzeitpunkt
Die Abschreibung beginnt erst ab dem Monat der Inbetriebnahme, nicht ab Kauf- oder Rechnungsdatum. Wer hier zu früh startet, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt.
3. Sammelposten und GWG verwechselt
Viele Gastronomen verwechseln den GWG-Grenzwert von 952 € mit dem Sammelposten. Prüfen Sie immer, ob ein Gerät sofort abgeschrieben werden darf oder in den Sammelposten fällt.
4. Montagekosten nicht berücksichtigt
Zur Bemessungsgrundlage gehören auch alle Anschaffungsnebenkosten – also Lieferung, Montage oder Installation. Nur so bilden Sie den tatsächlichen Wert korrekt ab.
5. Geräte nicht eindeutig zugeordnet
Vermeiden Sie unklare Sammelbuchungen wie „Küchenausstattung allgemein“. Jeder Gegenstand sollte separat erfasst werden, damit seine Nutzungsdauer eindeutig nachvollziehbar bleibt.
Fazit
Die AfA für Küche verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer und sorgt so für stabile Betriebsausgaben. Mit der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums haben Sie eine sichere Grundlage. Sie zeigt, wie lange jedes Gerät genutzt werden darf – vom Backofen über die Spülmaschine bis zur Kühltheke.
Wenn Sie Anschaffungskosten korrekt erfassen, den Abschreibungsbeginn richtig wählen und GWG-Regeln beachten, vermeiden Sie typische Fehler und sichern sich steuerliche Vorteile.
FAQ zur AfA für Küche
Ja. Auch gebrauchte Geräte dürfen Sie abschreiben. Maßgeblich ist der Kaufpreis und eine realistische Restnutzungsdauer. Die AfA beginnt ab dem Monat der Inbetriebnahme.
Wenn ein Gerät vor Ablauf der Nutzungsdauer ausfällt, dürfen Sie den Restbuchwert sofort vollständig abschreiben. Wichtig: Der Defekt muss nachweisbar sein (z. B. Reparaturbericht, Entsorgungsnachweis).
Leasinggeräte gehören nicht Ihnen, daher keine AfA. Sie setzen die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgabe ab. Bei Mietkauf kann AfA greifen, sobald Sie Eigentümer werden.
Ja, aber unterschiedlich: Einbauküchen im Betriebsgebäude gelten als eigenständige Wirtschaftsgüter und werden nach AfA-Tabelle abgeschrieben. Feste Einbauten in Mieträumen gehören zur Gebäude-AfA und folgen deren Dauer.
Nein. Wenn Sie ein altes Gerät ersetzen, beginnt für das neue Gerät eine neue AfA mit voller Nutzungsdauer. Den Restwert des alten Geräts dürfen Sie im Jahr des Austauschs komplett abschreiben.
