Sie haben einen Kochkurs im Ausland oder wurden als Gastronom für ein spezielles Event eingeladen? Eigentlich ist das kein Problem, denn Reisen machen Freude und erweitern Ihren kulinarischen Horizont. Schwierig wird es erst, wenn Ihr Flug nicht stattfindet, Sie zu spät kommen oder es sonstige Barrieren gibt. Wir haben eine Reihe von Tipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie als Gastronom den schwierigen Problemen bei Geschäftsreisen begegnen können.
Wenn der Flug nicht ordnungsgemäß stattfindet
Der Flug wurde rechtzeitig gebucht, Sie sind pünktlich am Flughafen und dann der Schock: Der Flug wurde annulliert und Sie müssen nach einer Alternative Ausschau halten. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt Ihren Zeitplan durcheinander. Bleiben Sie ruhig und rufen Sie bei Ihrem Gastgeber an, damit dieser über Ihr späteres Erscheinen oder den Ausfall informiert ist. Manchmal gibt es Ersatzflüge, bei denen Sie nur eine gewisse Verspätung in Kauf nehmen müssen.
Was viele nicht wissen ist, dass wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert Entschädigung zu erwarten ist. Jeder Fluggast hat Rechte, die in einer EU-Verordnung (261/2004) festgeschrieben sind. Ihnen steht ein Ersatzflug zu, idealerweise zum identischen Zeitpunkt oder aber nur kurzfristig später. Wenn Sie warten müssen, dürfen Sie Entschädigung und Verpflegung am Flughafen erwarten. Wurde der Flug ganz gecancelt, können Sie unter Umständen sogar Entschädigungsgeld verlangen.
Eine Ausnahme ist, wenn Ihr Flug zwar annulliert wurde, Sie aber mehr als 14 Tage vorher schon Kenntnis darüber hatten. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass Sie sich selbst hätten um Ersatz kümmern können.
Außergewöhnliche Umstände spielen Fluggesellschaften in die Hände
Als Gastronom wissen Sie selbst, wie wichtig Pünktlichkeit ist. Sie nehmen Ihre Waren pünktlich an und legen natürlich auch Wert darauf, zu Terminen selbst korrekt zu erscheinen. Was aber, wenn Ihr Flug ausfällt und die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche zurückweist? Meist stecken dann außergewöhnliche Umstände dahinter oder die Airline verweist zumindest darauf. Ob das korrekt ist, hängt immer von der Situation ab.
Außergewöhnlich sind Situationen, die nicht vorhersehbar waren und von der Airline auch nicht abwendbar. Typische Beispiele sind Bombenwarnungen, Streiks am Flughafen, ungeeignete Wetterbedingungen oder auch Krieg. In diesen Fällen steht Ihnen unter Umständen kein Schadenersatz zu, die Fluggesellschaft wird aber versuchen, Ihnen den Aufenthalt am Flughafen so angenehm wie möglich zu gestalten.
Schauen Sie beim Luftfahrtbundesamt nach, um Ihre Rechte genauer kennenzulernen. Im Zweifel hilft es außerdem, mit Experten zusammenzuarbeiten. Sie haben bessere Chancen auf Schadenersatz, wenn Profis Ihre Ansprüche mit Ihnen gemeinsam geltend machen.
So kommen Sie sicher ans Ziel
Wenn Sie zum Brunch mit anderen Gastronomen geladen sind und der Termin wichtig ist, sollten Sie immer einen Plan B haben. Fliegen Sie so ab, dass Sie im Zweifel noch eine Ersatzmaschine oder eine alternative Beförderung nutzen können. Es ist schlecht, wenn Sie erst zwei Stunden vor Ihrem Termin ankommen würden, denn Verspätungen kann es auch im Flugverkehr immer geben.
Schauen Sie schon im Vorfeld, ob es die Möglichkeit gibt, mit dem Zug zu reisen oder mit dem eigenen Auto. Halten Sie außerdem nach alternativen Flügen Ausschau. Wenn es dann wirklich schiefgeht, sind Sie nicht komplett aufgeschmissen, sondern können Ihr Ziel noch erreichen.
