Wir haben Ihnen nachfolgend ein Merkblatt zur Handhabung von Trinkgeld zusammengestellt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit erfüllt sind und gleichzeitig ein einheitliches Verständnis im Team entsteht. Das Merkblatt beantwortet die wichtigsten Fragen aus der Praxis und schafft Transparenz: Wer darf Trinkgeld annehmen? Wie muss es übergeben werden? Was ist steuerlich erlaubt – und was nicht?
Mit klaren Regeln vermeiden Sie Missverständnisse, schützen Ihre Mitarbeitenden vor steuerlichen Nachteilen und sorgen für Rechtssicherheit im Betrieb.
Kopieren Sie den nachfolgenden Text ganz einfach, passen Sie ihn ggf. an (falls Sie z.B. Ihr Team duzen etc.) und erstellen Sie einen Aushang für das Schwarze Brett.
Merkblatt für das Team: So bleibt Trinkgeld steuerfrei
Um sicherzustellen, dass Ihr Trinkgeld steuerfrei bleibt, müssen wir ein paar Dinge beachten:
✅ Das muss erfüllt sein
1. Der Gast gibt Ihnen das Trinkgeld direkt.
Also: bar in die Hand, aufs Tablett oder an die Theke – aber immer direkt an Sie.
2. Es ist freiwillig.
Der Gast entscheidet selbst, ob und wie viel er gibt. Kein Zwang, keine Vorgabe.
3. Es ist zusätzlich zum Lohn.
Trinkgeld ersetzt keinen Teil Ihres Gehalts und steht nicht im Arbeitsvertrag.
4. Sie bekommen es als Einzelperson/Serviceteam – aber nicht über den Chef oder die Kasse.
Nur dann ist klar: Der Gast meint Sie persönlich, nicht den Betrieb.
⚠️ Achtung – in diesen Fällen ist das Trinkgeld steuerpflichtig:
Wenn das Trinkgeld per EC- oder Kreditkarte bzw. per Rechnung gezahlt wird und das Geld auf dem Geschäftskonto landet. Sobald es von dort ausgezahlt wird, gilt es als regulärer Arbeitslohn. → Steuerpflicht!
Was tun? Wenn möglich, bitten Sie die Gäste freundlich, Ihnen das Trinkgeld bar zu geben.
🫙 Trinkgeld organisieren Sie im Team – ohne Einmischung vom Betrieb
Als Betrieb mischen wir uns in keiner Weise in das Thema Trinkgeld ein. Das gilt sowohl für die Verteilung als auch für die Verwaltung. Sie regeln das untereinander – gemeinsam mit der Serviceleitung oder der Restaurantleitung.
Warum das wichtig ist: Sobald der Arbeitgeber (also der Betrieb) das Trinkgeld einsammelt, verwaltet oder aufteilt, wird es automatisch steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das möchten wir vermeiden – zu Ihrem Vorteil.
Was das konkret heißt
- Sie dürfen Trinkgeld selbstverständlich im Team sammeln.
- Die Aufteilung klären Sie eigenständig.
- Die Leitung steht Ihnen zur Seite, falls es mal Unklarheiten gibt.
- Wir als Geschäftsleitung nehmen weder Geld an noch geben wir es weiter.
Wichtig: Regeln Sie die Aufteilung fair, transparent und im Einvernehmen. So bleibt alles rechtlich sauber – und die Motivation im Team hoch.
Noch Fragen?
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie bitte direkt mit der Geschäftsleitung. Lieber einmal zu viel gefragt als nachher Ärger mit dem Finanzamt.
Name/Datum/Unterschrift




