Ein Arbeitszeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit muss besonders sensibel und rechtlich korrekt formuliert werden. Gerade in der Probezeit kann es unterschiedliche Gründe für die Trennung geben, die nicht immer mit den Leistungen des Arbeitnehmers zusammenhängen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie ein faires und sicheres Arbeitszeugnis für einen Koch und für eine Servicekraft nach einer Kündigung in der Probezeit formulieren können. Dabei liegt der Fokus bei beiden Arbeitszeugnissen auf einem ausgewogenen Mix aus einem qualifizierten Zeugnis und einer einfachen Arbeitsbescheinigung, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und zugleich wohlwollend zu bleiben.
Systematische Einordnung der Zeugnisvorlage
| Position | Zeugnis bei Kündigung in der Probezeit für einen Koch |
| Art der Zeugnisvorlage | Abschlusszeugnis bei Kündigung in der Probezeit |
| Note | befriedigend bis eher neutral |

Vorlage für ein Zeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit für einen Koch
Arbeitszeugnis
Herr [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], war vom [Datum] bis zum [Datum] als Koch in unserem Betrieb tätig. Das Arbeitsverhältnis endete während der Probezeit am [Datum].
Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem:
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Zubereitung von Speisen
- Mithilfe bei der Warenannahme und Kontrolle
- Einhaltung der Hygienestandards nach HACCP
- Sauberhalten des Arbeitsplatzes und der Arbeitsgeräte
Herr [Nachname] zeigte eine gute Einsatzbereitschaft und ebenso gutes Engagement in der Ausübung seiner Aufgaben. Im Team integrierte er sich schnell und war bei den Kollegen sehr beliebt. Leider konnte das Arbeitsverhältnis aufgrund betrieblicher Umstände nicht fortgeführt werden. Wir danken Herrn [Nachname] für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Ort, Datum
[Unterschrift]
[Name des Vorgesetzten, Position]
[Unternehmen]
Muster für ein Zeugnis bei einer Kündigung in der Probezeit für eine Servicekraft
Arbeitszeugnis
Frau [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], war vom [Datum] bis zum [Datum] als Servicekraft in unserem Betrieb tätig. Das Arbeitsverhältnis endete während der Probezeit am [Datum].
Während ihrer kurzen Anstellung war Frau [Nachname] in verschiedenen Bereichen unseres Servicebetriebs tätig. Zu ihren Aufgaben zählten unter anderem:
- Begrüßung und Platzierung der Gäste
- Aufnahme von Bestellungen
- Servieren von Speisen und Getränken
- Sicherstellung der Sauberkeit im Servicebereich
- Abrechnung und Kassentätigkeiten
Frau [Nachname] zeigte in dieser Zeit eine gute Einsatzbereitschaft. ie führte ihre Arbeiten gewissenhaft aus und trat freundlich gegenüber den Gästen auf. Im Team zeigte sie sich kollegial und engagiert.
Das Arbeitsverhältnis wurde während der Probezeit aufgrund betrieblicher Gründe beendet. Wir bedanken uns bei Frau [Nachname] für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.
Ort, Datum
[Unterschrift]
[Name des Vorgesetzten, Position]
[Unternehmen]
Arbeitszeugnis Kündigung Probezeit: Welche Schlussformulierung wählt man?
Die Schlussformulierung in einem Arbeitszeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit ist besonders sensibel. Da das Arbeitsverhältnis meist nach kurzer Zeit beendet wird, sollte der Grund für die Kündigung neutral und sachlich formuliert sein. Wichtig ist, dass die Trennung nicht negativ auf den Arbeitnehmer zurückfällt. Eine mögliche Formulierung könnte sein:
„Das Arbeitsverhältnis endete während der Probezeit im gegenseitigen Einvernehmen. Wir danken Herrn [Nachname] für seine Mitarbeit und wünschen ihm beruflich und privat weiterhin alles Gute.“
Wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgte, kann dies auch in der Schlussformulierung erwähnt werden. Es ist ratsam, auf versteckte Kritik oder negative Anspielungen zu verzichten, um dem Arbeitnehmer den weiteren beruflichen Weg nicht zu erschweren.
Rechte und Pflichten bei einer Kündigung in der Probezeit
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit haben Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Es gibt keinen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat – der Anspruch auf ein Zeugnis besteht auch während der Probezeit. In der Regel handelt es sich dann aber um ein einfaches Zeugnis, das nur die Dauer der Anstellung und die ausgeübte Tätigkeit beschreibt.
Viele Arbeitnehmer wünschen sich jedoch ein qualifiziertes Zeugnis, das auch Leistung und Verhalten bewertet. Auch in der Probezeit muss dieses Zeugnis wohlwollend und rechtlich einwandfrei formuliert sein. Der Arbeitgeber darf die Leistung des Mitarbeiters sachlich und neutral bewerten, muss aber auf codierte oder versteckte negative Hinweise verzichten.
Tipps für Arbeitgeber: Fair bleiben trotz Kündigung
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit ist es wichtig, ein faires und wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Eine Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, und nicht jede Kündigung ist auf schlechte Leistungen zurückzuführen. Arbeitgeber sollten deshalb darauf achten, das Zeugnis neutral und sachlich zu halten.
Ein faires Zeugnis hinterlässt einen positiven Eindruck und schützt den Arbeitgeber vor möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Statt negative Aspekte zu betonen, sollte der Fokus auf positiven Ansätzen und dem Potenzial des Mitarbeiters liegen. Ein wohlwollendes Zeugnis hilft dem Arbeitnehmer bei der weiteren beruflichen Laufbahn, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht fortgeführt wurde.
FAQ zu Arbeitszeugnis bei Kündigung der Probezeit
Ja, auch während der Probezeit haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In der Regel wird dabei ein einfaches Zeugnis ausgestellt, das die Dauer Ihrer Beschäftigung und die ausgeübten Tätigkeiten beschreibt. Sie können jedoch auch ein qualifiziertes Zeugnis anfordern, das zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten bewertet.
In einem Arbeitszeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit müssen mindestens die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die ausgeführten Aufgaben genannt werden. Ein qualifiziertes Zeugnis sollte zudem eine Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens enthalten. Wichtig ist, dass das Zeugnis wohlwollend und fair formuliert ist, um Ihren beruflichen Weg nicht unnötig zu erschweren.
Ja, der Arbeitgeber kann angeben, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet wurde. Es ist jedoch wichtig, dass die Formulierung neutral und sachlich erfolgt. Die Gründe für die Kündigung müssen nicht zwingend angegeben werden, und es sollte darauf geachtet werden, dass keine versteckten negativen Hinweise im Zeugnis enthalten sind.
Ja, Sie haben das Recht, auch bei einer kurzen Anstellung in der Probezeit ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich zur Beschreibung der Aufgaben auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Auch bei einer kurzen Beschäftigungsdauer sollte der Arbeitgeber auf eine faire und sachliche Bewertung achten
