Immer wieder wird es vorkommen, dass man seine Arbeitszeiten genau berechnen muss. Hierfür hat der Gesetzgeber einige Regelungen und Formeln eingeführt, um Missverständnisse zu vermeiden. Um die Arbeitszeitberechnung durchführen zu können, sollten Sie Folgendes wissen:
Berechnung der Arbeitszeit
Wie stellt man die Arbeitsberechnung für die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit an? In Verträgen wird meist eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Aus diesem Wert kann man entsprechend die tägliche und monatliche Arbeitszeit ableiten. Zur Berechnung benötigt man außerdem die Anzahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche (größtenteils 5, jedoch manchmal auch 6). Bei Teilzeitkräften entsprechend weniger.
Tägliche Arbeitszeit
Diese lässt sich sehr einfach errechnen, indem man die wöchentliche Arbeitszeit laut Vertrag durch die Anzahl der Arbeitstage teilt. Das sind also z.B. 41,25 Stunden vorgesehen bei einer 5-Tage-Woche, so errechnet sich die tägliche Arbeitszeit wie folgt: 41,25 durch 5 = 8,25 (oder 8 Stunden und 15 Minuten – da ja 0,25 dezimal ausgedrückt ein Viertel ist, demnach 1/4 von einer Stunde = 15 Minuten) täglich.
Übrigens: Die Arbeitszeit pro Tag muss natürlich nicht an allen Wochentagen gleich sein. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden könnte z. B. Montag, Dienstag, Freitag und Samstag 8 Stunden und am Sonntag nur 6 Stunden gearbeitet werden. > Download: Excel-Datei Berechnung Arbeitszeit und Stundenlohn
Den Wochenfaktor im Rahmen der Arbeitszeit berechnen
Um die genaue Wochenarbeitszeit zu berechnen, bedient man sich des Wochenfaktors. Der Wochenfaktor wird auf der Basis von 400 Jahren gerechnet, um so präzise wie möglich auch Schaltjahre einzubeziehen. Hier sieht die Berechnung wie folgt aus:
400 Jahre * 365 Tage/Jahr = 146.000 Tage
+ 100 Schalttage (die durch 4 teilbaren Jahre erhalten zusätzlich einen Schalttag)
– 4 Schalttage (die durch 100 teilbaren Jahre bekommen diesen Schalttag wieder weggenommen)
+ 1 Schalttag (bei den durch 400 teilbaren Jahren wird der Schalttag wieder zugefügt)
= 146.097 (Arbeitstage in 400 Jahren)
durch 400 Jahre
durch 12 Monate
durch 7 Tage
= 4,348125 (exakter Wochenfaktor)
gerundet: 4,348 oder auch 4,35
Monatliche Arbeitszeit
Um die Monatsarbeitszeit zu berechnen, multipliziert man einfach die Wochenarbeitszeit mit dem Wochenfaktor (siehe oben). Im ersten Beispiel also 41,25 (Wochenstunden) mal 4,35 (Wochenfaktor gerundet) = 179,4375 gerundet also 179,44 (also knapp 179 1/2 Sunden).
Berechnung des Stundenlohns (Mindestlohngesetz)
Die Berechnung des kalkulatorischen Stundenlohns erfolgt, indem die Gesamtvergütung durch die Anzahl der Arbeitsstunden geteilt wird. Zuerst ermittelt man die Gesamtvergütung, die neben dem Grundgehalt auch Zuschläge, Boni und nicht-monetäre Leistungen wie Sozialleistungen enthalten kann. Dann teilt man diese Summe durch die tatsächliche Anzahl der gearbeiteten Stunden in einem bestimmten Zeitraum, zumeist einen Monat. Das Ergebnis ist der durchschnittliche Stundenlohn, der den effektiven Stundenverdienst eines Mitarbeiters widerspiegelt. Diese Berechnung ist nicht zuletzt zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen sehr wichtig.
Beispiel
Angenommen, ein Mitarbeiter erhält ein monatliches Grundgehalt von 2.400 Euro. Zusätzlich bekommt er monatliche Zulagen in Höhe von 200 Euro. Über den Monat verteilt hat er 160 Stunden gearbeitet.
Um den kalkulatorischen Stundenlohn zu berechnen, addiert man zunächst das Grundgehalt und die Zulagen: 2.400 Euro (Grundgehalt) + 200 Euro (Zulagen) = 2.600 Euro (Gesamtvergütung). Anschließend teilt man die Gesamtvergütung durch die Anzahl der Arbeitsstunden: 2.600 Euro / 160 Stunden = 16,25 Euro pro Stunde. Der kalkulatorische Stundenlohn des Mitarbeiters beträgt somit 16,25 Euro.
Zur Erinnerung: Gesetzliche Regelungen
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag.
Das Arbeitszeitgesetz geht damit von einer regulären Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden aus. Bei einer 5-Tage-Woche wäre ebenfalls eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Wochenstunden möglich. Es könnten z. B. an 4 Tagen je 10 Stunden und an einem Tag 8 Stunden gearbeitet werden. Die max. Wochenarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wären 60 Stunden (6 Tage zu jeweils 10 Stunden). Das ist jedoch nur mit dem oben angesprochenem Ausgleich möglich.


