Unsere Vorlage zur Belehrung Infektionsschutzgesetz (Themenliste) unterstützt Sie bei der Durchführung der Schulung gemäß § 43 IfSG. Auf drei Seiten finden Sie eine klare Struktur mit allen relevanten Inhalten, und zwar von Hygieneregeln bis zum Umgang mit Krankheitssymptomen.
🔵 PDF-Vorlage: Belehrung Infektionsschutzgesetz (Themenliste)
Was Sie mit unserer 3-seitigen Vorlage genau machen können:
- Belehrung vorbereiten: Alle Inhalte zur Belehrung gemäß § 43 IfSG sind thematisch sortiert und sofort einsetzbar.
- Inhalte abhaken: Nach jedem Thema markieren Sie, dass es behandelt wurde.
- Teilnehmer einbinden: Mit praxisnahen Beispielen verdeutlichen Sie, warum Hygiene entscheidend ist.
- Gesetzliche Pflicht erfüllen: Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz werden vollständig und nachvollziehbar dokumentiert.
🔵 Wichtig zu wissen: Erstuntersuchung & regelmäßige Wiederholungsschulungen sind gemäß § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) in der Gastronomie Pflicht!
Wer muss die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machen?
Jeder, der gewerblich mit offenen Lebensmitteln arbeitet, benötigt eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dazu gehören Unternehmer, Arbeitgeber und alle Mitarbeiter, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer bereits eine Erstuntersuchung beim Gesundheitsamt durchlaufen hat, muss keine zusätzliche Erstbelehrung absolvieren.
Wann und wo findet die Erstbelehrung statt?
Die Belehrung muss vor Beginn der Arbeit erfolgen – entweder direkt beim Gesundheitsamt oder bei einem Arzt, den das Amt dafür beauftragt hat. Wichtig: Die ausgestellte Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
🔵 Themenübersicht unserer Vorlage zur Belehrung gemäß § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Unsere Vorlage zur Belehrung Infektionsschutzgesetz (gemäß § 43 IfSG) ist in drei große Bereiche gegliedert:
A. Einführung in das Infektionsschutzgesetz
- Grundlagen und Bedeutung
- Anwendungsbereich in der Gastronomie
- Ziele: Schutz vor Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen
B. Hygieneregeln und Eigenverantwortung
- Händehygiene und Schutzausrüstung
- Trennung von rohen und gekochten Speisen
- Saubere Arbeitsflächen und Desinfektion
- Vermeidung von Kreuzkontamination
- Lebensmittel-Lagerung und Abfallentsorgung
- Schädlingsbekämpfung
C. Erkennung und Umgang mit Krankheitssymptomen
- Typische Symptome wie Durchfall, Erbrechen oder Gelbfärbung der Haut
- Vorgehen bei Krankheitsanzeichen: sofortige Meldung, Freistellung, ärztliche Untersuchung
- Tätigkeitsverbot bei bestimmten Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, EHEC, Cholera)
🔵 Funktionen und Vorteile unserer PDF-Vorlage
- Dozentenfreundlich: Gibt eine klare Struktur für den Ablauf der Schulung.
- Praxisnah: Inhalte lassen sich sofort mit Beispielen aus dem Betrieb ergänzen.
- Komplett: Enthält alle Pflichtthemen des § 43 IfSG.
- Flexibel: Für Erstbelehrungen und Wiederholungsschulungen geeignet.
🔵 Praxisbeispiele
In einem Restaurant musste ein neues Team innerhalb einer Woche zum Thema Infektionsschutzgesetz belehrt werden. Mit unserer Vorlage konnte der Küchenchef die Belehrung effizient durchführen, ohne ein Thema zu übersehen. Am Ende waren alle Inhalte (Einführung in das Infektionsschutzgesetz, Hygieneregeln und Eigenverantwortung und Erkennung und Umgang mit Krankheitssymptomen) folglich sauber abgehakt, und die Mitarbeiter wussten somit genau, wie sie im Alltag mit Lebensmitteln umgehen müssen.
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Vom Papier in den Alltag: Wie Sie eine Belehrung zum Infektionsschutz praxisnah gestalten
Ein Schulungsnachweis ist nur so gut wie die Inhalte, die tatsächlich vermittelt werden. Viele Betriebe neigen dazu, das Formular schnell auszufüllen, ohne dass die Schulung lebendig und verständlich durchgeführt wird. Genau hier liegt jedoch der Schlüssel: Praxisnähe entscheidet über den Erfolg.
Eine gute Schulung beginnt mit Beispielen aus dem eigenen Betrieb. Statt nur die Theorie zu erklären, zeigen Sie Mitarbeitern direkt am Arbeitsplatz, wie Händehygiene, Abfallentsorgung oder die Trennung von rohen und gegarten Lebensmitteln funktioniert. Praktische Demonstrationen bleiben insofern länger im Gedächtnis und fördern die aktive Teilnahme.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wiederholung. Gerade in der Gastronomie arbeiten viele Aushilfen oder neue Mitarbeiter. Planen Sie Schulungen regelmäßig ein und nutzen Sie die Vorlage, um Erst- und Wiederholungsschulungen klar zu kennzeichnen. So erkennen Sie auf einen Blick, wer am Ende noch geschult werden muss.
Auch visuelle Hilfen steigern die Wirksamkeit. Plakate an Waschbecken oder Checklisten in der Küche erinnern zudem im Alltag an die vermittelten Inhalte. So wird die Theorie aus der Schulung in den täglichen Arbeitsablauf integriert.
Am Ende gilt: Die Übersicht der Themen für die Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz ist nicht nur ein Dokument für Prüfer. Er ist vielmehr ein praktisches Werkzeug, um Ihr Team fit zu machen, Risiken zu senken und die Qualität im Betrieb dauerhaft hochzuhalten.
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🔵 So halten Sie eine Infektionsschutz-Belehrung interessant und praxisnah
Viele Küchenchefs oder Geschäftsführer fühlen sich unsicher, wenn sie eine Belehrung nach § 43 IfSG durchführen müssen. Schließlich sind sie keine gelernten Dozenten. Damit eine Belehrung wirksam und einprägsam ist, braucht es keinen langen Vortrag. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich vermittelt und im Alltag wiedererkannt werden. Mit ein paar einfachen Methoden gelingt Ihnen das problemlos.
1. Starten Sie mit einem realen Beispiel aus Ihrem Betrieb
Beginnen Sie nicht mit Paragrafen, sondern mit einer Alltagssituation: „Stellen Sie sich vor, jemand von uns hat eine Magen-Darm-Grippe und kommt trotzdem zur Arbeit. Welche Folgen hat das?“ Lassen Sie Ihr Team antworten. So verstehen die Mitarbeiter sofort, warum die Belehrung wichtig ist.
2. Nutzen Sie Anschauungsmaterial
Stellen Sie Desinfektionsmittel, Handschuhe oder ein Hygieneposter auf den Tisch. Lassen Sie die Mitarbeiter zeigen, wie sie Hände waschen oder Handschuhe wechseln würden. Praktische Übungen bleiben länger im Kopf als reine Theorie.
3. Arbeiten Sie mit Checklisten statt mit langen Vorträgen
Die Vorlage gibt Ihnen eine klare Struktur. Gehen Sie Punkt für Punkt durch und haken Sie Themen ab. So verlieren Sie nicht den roten Faden und die Mitarbeiter wissen, dass sie nichts Wichtiges verpassen.
4. Machen Sie die Regeln greifbar
Zeigen Sie die Kühlschrankliste und fragen Sie: „Warum dürfen wir rohe Hühnerbrust nicht neben Käse lagern?“ oder „Was passiert, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist?“ Solche Fragen regen zur Diskussion an und sorgen dafür, dass sich alle aktiv beteiligen.
5. Nutzen Sie kurze Rollenspiele
Lassen Sie zwei Mitarbeiter eine Szene vorspielen: Ein Gast beschwert sich über verdorbene Ware oder ein Kollege meldet sich krank. Diskutieren Sie danach, was richtig und falsch gelaufen ist. Das lockert die Belehrung auf und verankert das Wissen nachhaltig.
6. Beziehen Sie den persönlichen Alltag ein
Fragen Sie: „Wer von euch hat Kinder? Wascht ihr euch nach dem Wickeln die Hände?“ oder „Was macht ihr zu Hause, wenn ihr rohes Fleisch schneidet?“ So schlagen Sie die Brücke zwischen Privatleben und Beruf – und Hygiene wird zu einer Selbstverständlichkeit.
7. Halten Sie es kurz und abwechslungsreich
Eine Belehrung muss nicht länger als 30–45 Minuten dauern. Wechseln Sie zwischen kurzen Erklärungen, praktischen Übungen und Fragen. Das hält die Aufmerksamkeit hoch und verhindert Langeweile.
8. Schließen Sie mit klaren Regeln und Verantwortlichkeiten ab
Am Ende sollten alle Mitarbeiter wissen: Welche Symptome müssen gemeldet werden? Wer ist Ansprechpartner im Betrieb? Wo hängen die Hygienepläne? Wiederholen Sie die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.
Fazit: Praxis schlägt Paragrafen
Eine gute Infektionsschutz-Belehrung lebt nicht von trockenen Gesetzestexten, sondern von Praxisnähe. Nutzen Sie die Vorlage als roten Faden, füllen Sie sie mit Beispielen aus Ihrem Betrieb und lassen Sie die Mitarbeiter selbst aktiv werden. So bleibt das Thema nicht nur eine Pflichtübung, sondern wird Teil der gelebten Hygienekultur in Ihrer Gastronomie.
🔵 Ablaufplan: So führen Sie eine effektive Belehrung zum Infektionsschutzgesetz in nur 30 Minuten durch
1. Begrüßung & Einstieg (5 Minuten)
- Ziel erklären: „Heute geht es darum, wie wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gäste gesund bleiben und wir keine Probleme mit dem Gesundheitsamt bekommen.“
- Alltagsfrage stellen: „Was passiert, wenn jemand mit Magen-Darm trotzdem zur Arbeit kommt?“ (Diskussion öffnen, Antworten zulassen).
- Nutzen betonen: Schutz der Gäste, Schutz des Teams, Vermeidung von Bußgeldern.
2. Gesetz & Pflicht kurz erklären (3 Minuten)
- § 43 IfSG erwähnen, aber einfach erklären: „Jeder, der mit Lebensmitteln arbeitet, muss geschult sein. Das ist keine Bürokratie, sondern schützt uns alle.“
- Hinweis: Pflicht zur Wiederholung regelmäßig (jährlich).
3. Hygieneregeln praxisnah (7 Minuten)
- Handhygiene zeigen: Richtiges Händewaschen vormachen oder Plakat nutzen.
- Küche-Bezug herstellen: „Warum dürfen wir rohes Fleisch und Gemüse nicht auf demselben Brett schneiden?“
- Mitmachen lassen: Ein Mitarbeiter soll zeigen, wie er Hände desinfiziert.
4. Krankheitssymptome & Meldepflicht (5 Minuten)
- Beispiele nennen: Durchfall, Erbrechen, Fieber → sofort melden, nicht arbeiten.
- Diskussion: „Was würdet ihr tun, wenn ihr morgens mit Durchfall aufwacht und Dienst habt?“
- Klare Regel: Krankheit sofort beim Vorgesetzten melden, kein Arbeiten im Zweifel.
5. Praktische Übung: Fallbeispiele (5 Minuten)
- Zwei Szenen durchspielen:
- Mitarbeiter niest in die Hände und will sofort weiterarbeiten.
- Lieferant bringt Ware ohne Kühlung.
- Danach fragen: „Wie reagiert ihr?“ und gemeinsam richtige Lösung erarbeiten.
6. Zusammenfassung & Abschluss (5 Minuten)
- Positive Motivation: „Je besser wir Hygiene leben, desto leichter bestehen wir jede Kontrolle – und unsere Gäste fühlen sich sicher.“
- Wichtige Punkte wiederholen: Hände waschen, Krankheit melden, Kreuzkontamination vermeiden.
- Verantwortliche benennen: „Bei Fragen oder Symptomen wendet ihr euch sofort an mich / den Küchenchef.“
- Unterschriften einholen: Alle Teilnehmer unterschreiben den Schulungsnachweis bzw. die Teilnehmerliste.
Übrigens: Nutzen Sie auch unsere Vorlage für eine Teilnehmerliste an der Belehrung. Die Teilnehmerliste gilt gleichzeitig als Bescheinigung für die Mitarbeitenden. Dann haben Sie alle wichtigen Dokumente für eine Prüfung zur Hand.
🔵 FAQ
Alle Mitarbeiter, die in der Gastronomie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, müssen an einer Schulung nach § 43 IfSG teilnehmen.
Die Erstbelehrung (durch das Gesundheitsamt) muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wiederholungsschulungen sind jährlich vorgeschrieben.
Auch wenn Schulungen stattfinden, liegt die tägliche Umsetzung bei jedem Einzelnen. Nur durch konsequentes Verhalten aller Mitarbeiter bleibt die Lebensmittelsicherheit gewährleistet.
Die Vorlage behandelt alle wesentlichen Themen: Grundlagen des IfSG, Hygieneregeln, Abfallentsorgung, Schädlingsbekämpfung und Krankheitsanzeichen.
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Quellen
- Gesetze im Internet: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 43 Belehrung, https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html, abgerufen 03.09.2025
- RKI Robert-Koch-Institut: Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Belehrungsboegen/belehrungsbogen_lebensmittel_deutsch.html, abgerufen 03.09.2025










