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Preisangabenverordnung in der Gastronomie

Preisangabenverordnung Gastronomie

Die Preisangabenverordnung (PAngV) in seiner Fassung von Mai 2022 ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts, der eine transparente und faire Preisgestaltung in allen Handelsbereichen, einschließlich der Gastronomie, gewährleisten soll. Für Gastronomen stellt die Einhaltung dieser Verordnung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung dar, sondern ist auch Ausdruck von Seriosität und Kundenorientierung. Durch die klare Auszeichnung aller Preise, die inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu erfolgen hat, sollen Endverbraucher vor Irreführung geschützt und in die Lage versetzt werden, Preise leicht miteinander zu vergleichen.

In der Gastronomie umfasst dies insbesondere die Preisauszeichnung auf Speisekarten, in Schaufenstern, auf Werbematerialien oder digitalen Plattformen. Angesichts der Vielfalt gastronomischer Betriebe und Angebote kann die konkrete Umsetzung der Preisangabenverordnung jedoch Fragen aufwerfen und Herausforderungen mit sich bringen. Unklarheiten bei der richtigen Auszeichnung von Speisen und Getränken, insbesondere bei Servicegebühren, Menüangeboten oder Saisonartikeln, können zu unbeabsichtigten Verstößen führen.

Was ist die Preisangabenverordnung?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland, wie Preise für Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Ziel ist es, durch Transparenz und Klarheit einen fairen Wettbewerb zu fördern und die Verbraucher vor Täuschungen zu schützen. In der Gastronomie bedeutet das konkret, dass Gästen die Preise für Speisen und Getränke, einschließlich aller Steuern und Zusatzkosten, eindeutig und leicht verständlich mitgeteilt werden müssen.

Wichtige Bestimmungen der Preisangabenverordnung für Gastronomen

Für Gastronomen sind insbesondere folgende Punkte der Preisangabenverordnung von Bedeutung:

  • Gesamtpreis: Alle Preise müssen als Endpreise angegeben werden, d.h., sie müssen die Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile wie Bedienungsgeld und weitere Zuschläge enthalten. Diese Regel gilt für die Preisauszeichnung sowohl innerhalb der Lokalität als auch in Werbematerialien oder online.
  • Preis pro Maßeinheit: Bei Getränken und Speisen, die nach Gewicht oder Volumen verkauft werden, muss gegebenenfalls der Grundpreis (Preis pro Liter, Kilogramm, etc.) angegeben werden. Zudem ist bei Getränken die Ausschankmenge zu vermerken.
    • Der Grundpreis soll grundsätzlich für 1 kg oder 1 Liter angegeben werden: Als verbindliche Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises muss prinzipiell 1 Kilogramm oder 1 Liter genutzt werden. Die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm oder 1 Liter auf 100 Gramm oder 100 Milliliter abweichen zu dürfen, entfällt.
  • Dienstleistungen: Zusätzlich angebotene Dienstleistungen wie „All-you-can-eat“-Buffets oder Live-Musik erfordern eine klare und verständliche Preisausweisung.
  • Aushang der Speisen- und Getränkekarte am Eingang: Es ist erforderlich, die Preise am Eingang des Restaurants anzugeben. Ein Auszug aus der Speisen- und Getränkekarte reicht hierfür aus.
  • Vollständigkeit im Gesamtverzeichnis: Im Gesamtverzeichnis (Speisen- und Getränkekarte) müssen alle Preise, auch für Nebenleistungen wie Brot oder Leitungswasser, angegeben werden.
  • Verbot der Gedeckberechnung: Die Berechnung eines Gedecks oder Couverts ist nicht gestattet.
  • Pfand und Rabatt: Pfand oder Rabatt muss bzw. darf separat ausgewiesen werden.
  • Preisgestaltung für Getränke: Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss im Verhältnis zum Literpreis günstiger angeboten werden als das günstigste alkoholische Getränk.
  • Angabe von Tagesgerichten: Werden Tagesgerichte angeboten, ist die Angabe eines konkreten Preises erforderlich. Formulierungen wie „nach Tagespreis“ sind nicht zulässig.
  • Kopplungsverbot: Gemäß dem Gaststättengesetz (GastG) darf der Verkauf alkoholfreier Getränke nicht von der Bestellung alkoholischer Getränke abhängig gemacht werden.
  • Preisvergleiche: Vergleichende Angaben, also ein Preisvergleich mit den Preisen von Mitbewerbern, sind zulässig, sofern der Vergleich wahr, nachvollziehbar und fair ist. Es darf nicht „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden.

Diese detaillierten Anforderungen sollen Sie dabei unterstützen, ihre Preisangaben korrekt und transparent zu gestalten, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, als auch das Vertrauen der Kunden zu fördern. Eine sorgfältige Beachtung dieser Regeln hilft, Unklarheiten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Umsetzung der Preisangabenverordnung in der Praxis

Die sorgfältige Gestaltung von Speise- und Getränkekarten sowie die transparente Kommunikation von Preisen sind essenzielle Aspekte für die Einhaltung der Preisangabenverordnung in der Gastronomie. Hier sind praxisorientierte Tipps, um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen:

  • Klare Preisangaben: Stellen Sie sicher, dass alle Preise auf der Speisekarte leicht zu finden und zu verstehen sind. Vermeiden Sie versteckte Gebühren oder Zusatzkosten, die nicht klar ausgewiesen sind.
  • Aktualisierung der Preise: Halten Sie alle Preisinformationen aktuell. Änderungen müssen zeitnah in allen Medien, einschließlich der Online-Präsenz, umgesetzt werden.
  • Schulung des Personals: Das Personal sollte über die Preisgestaltung und die Bedeutung der Preisangabenverordnung informiert sein, um Gäste bei Rückfragen korrekt informieren zu können.

Digitale Präsenz und Online-Marketing

  • Online-Preisangaben: Stellen Sie sicher, dass auch auf Ihrer Website und in sozialen Medien alle Preise korrekt und vollständig angegeben sind. Dies beinhaltet die Preise für Liefer- und Abholservices sowie für Spezialangebote.
  • Responsive Design: Da viele Kunden über mobile Geräte auf Speisekarten zugreifen, sollte die Darstellung der Preise auch auf kleinen Bildschirmen klar und leicht verständlich sein.

Visuelle Gestaltung

  • Lesbarkeit erhöhen: Verwenden Sie Schriftgrößen und -arten, die leicht zu lesen sind. Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist, um die Lesbarkeit zu erleichtern.
  • Symbolik nutzen: Symbole oder Icons können helfen, besondere Hinweise wie „vegetarisch“, „vegan“ oder „enthält Nüsse“ klar zu kommunizieren. Achten Sie jedoch darauf, dass auch diese Informationen in unmittelbarer Nähe der Preise stehen.

Transparenz und Verständlichkeit

  • Detailinformationen: Bieten Sie eine kurze Erklärung oder Fußnote für Preise, die besondere Bedingungen beinhalten, wie z.B. Pfand für Mehrwegverpackungen oder mögliche Zusatzkosten für Sonderwünsche.
  • Menü-Angebote: Wenn Sie Menüs oder Bündelangebote haben, stellen Sie sicher, dass der Gesamtpreis des Angebots sowie die Preise der einzelnen Bestandteile klar angegeben sind.

Kundenkommunikation

  • FAQ-Bereich: Ein FAQ-Bereich auf Ihrer Website oder in Ihrer Speisekarte kann helfen, häufige Fragen zu Preisen und Angeboten zu klären.
  • Feedback-Möglichkeiten: Bieten Sie Kunden die Möglichkeit, Feedback zu geben, insbesondere in Bezug auf die Preistransparenz. Dies kann Ihnen helfen, mögliche Schwachstellen in der Kommunikation zu identifizieren und zu verbessern.

Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung

  • Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Preisangaben durch, um sicherzustellen, dass diese immer aktuell und konform mit der Preisangabenverordnung sind.
  • Anpassung bei Beschwerden: Sollten Sie von Kunden oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde Hinweise auf Unstimmigkeiten erhalten, nehmen Sie diese ernst und passen Sie Ihre Preisangaben entsprechend an.

Die Umsetzung der Preisangabenverordnung in der Praxis erfordert von Gastronomen Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Durch die Beachtung dieser Tipps können Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch das Vertrauen Ihrer Gäste stärken. Eine transparente Preisgestaltung ist ein wichtiger Aspekt der Kundenzufriedenheit und kann sich positiv auf das Image Ihres Gastronomiebetriebs auswirken.

Beispiele zur Preisangabenverordnung aus der Praxis

Das Beispiel des Gastronomen, der einen Zuschlag von 10 % auf die Preise in seiner Speisekarte einführen wollte, indem er einen separaten Zettel auf die Speisekarte klebte, illustriert eine verbreitete Herausforderung in der Gastronomie und Hotellerie. Nämlich den Umgang mit Kostensteigerungen in einer rechtlich konformen Weise. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) empfiehlt, Preisanpassungen direkt in die Endpreise der Speisen und Getränke zu integrieren, um Konflikte mit der Preisangabenverordnung zu vermeiden. Hier sind zwei weitere Fallbeispiele, die ähnliche Herausforderungen aufzeigen:

Fallbeispiel 1: Erhöhung der Preise für saisonale Zutaten

Ein Restaurantbetreiber sieht sich mit gestiegenen Einkaufspreisen für saisonale Zutaten konfrontiert, insbesondere für frisches Gemüse und Fisch. Um diese Kostensteigerungen abzufedern, überlegt der Betreiber, einen saisonalen Zuschlag für bestimmte Gerichte einzuführen, die diese Zutaten verwenden. Allerdings würde ein solcher gesonderter Zuschlag gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, da alle Preisbestandteile im Endpreis enthalten sein müssen. Die Lösung besteht darin, die Preise dieser Gerichte direkt anzupassen und in der Speisekarte transparent auszuweisen.

Fallbeispiel 2: Energiekostenzuschlag in einem Hotel

Ein Hotelbesitzer steht vor der Herausforderung, drastisch gestiegene Energiekosten zu decken. Er erwägt, einen allgemeinen Energiekostenzuschlag für Übernachtungen und angebotene Speisen und Getränke einzuführen. Dieser Zuschlag soll gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden. Jedoch ist ein solches Vorgehen nicht mit der Preisangabenverordnung vereinbar, da Kunden die Endpreise inklusive aller Kosten vorab kennen müssen. Stattdessen muss der Hotelier die Zimmerpreise und Preise im hoteleigenen Restaurant entsprechend anheben und diese Anpassungen deutlich in allen Preislisten und Buchungsplattformen kommunizieren.

Lösungsansätze

Beide Fälle zeigen, dass Betriebe im Gastgewerbe Preisanpassungen sorgfältig planen und umsetzen müssen, um rechtliche Konformität zu gewährleisten. Die Schlüsselstrategien umfassen:

  • Die direkte Anpassung der Endpreise in den Preisverzeichnissen, um alle Kostensteigerungen abzubilden.
  • Eine transparente Kommunikation gegenüber den Gästen über die Gründe für Preisanpassungen, um Verständnis und Akzeptanz zu fördern.
  • Regelmäßige Überprüfungen der Kalkulationen und Preislisten, um sowohl wirtschaftlich zu agieren als auch rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese Vorgehensweise hilft nicht nur, Konflikte mit der Preisangabenverordnung zu vermeiden, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden durch transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung.

FAQ

Was umfasst die Preisangabenverordnung für Gastronomen?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Gastronomen, alle Preise klar und vollständig anzugeben. Dies beinhaltet, dass alle Preise die Mehrwertsteuer und sonstige Zuschläge einschließen müssen. Die Verordnung gilt für Preise, die in der Lokalität, auf Werbematerialien oder online angegeben werden.

Muss ich die Preise für alle Speisen und Getränke am Eingang meines Restaurants aushängen?

Nein, es ist lediglich erforderlich, einen Auszug der Speisen- und Getränkekarte mit den Preisen am Eingang des Restaurants anzubringen. Dies dient dazu, potenziellen Gästen einen transparenten Überblick über das Preisniveau zu geben, bevor sie das Lokal betreten.

Wie genau müssen Getränkepreise ausgewiesen werden?

Bei Getränken müssen neben dem Gesamtpreis auch die Ausschankmenge und der Grundpreis (Preis pro Liter) angegeben werden, falls das Getränk nach Volumen verkauft wird. Dies hilft Kunden, Preise für Getränke leichter zu vergleichen und informierte Entscheidungen zu treffen.

Was passiert, wenn ich die Preisangabenverordnung nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung der Preisangabenverordnung kann zu Abmahnungen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zu Rechtsstreitigkeiten führen. Zudem kann es das Vertrauen der Kunden schädigen und somit negative Auswirkungen auf das Geschäft haben.

Darf ich einen Gedeckzuschlag berechnen?

Nein, die Berechnung eines Gedecks oder Couverts ist laut Preisangabenverordnung nicht gestattet. Alle Kosten müssen im Endpreis der Speisen und Getränke enthalten sein.

Quellen und weiterführende Links

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