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Unternehmensverkauf: Was müssen Sie beachten?

Firmenverkauf in Österreich

Was muss beim Firmenverkauf in Österreich beachtet werden?

Viele Unternehmen sind über Jahre begeistert von der eigenen Firma, oftmals kommen jedoch Situationen ins eigene Leben, die einer Veränderung bedürfen. Das heißt, dass in einigen Fällen ein Verkauf der Firma die bestmögliche Variante ist. Der Markt von Betrieben, die veräußert werden möchten, wird immer größer – so können auch Interessierte eine gute Gelegenheit erhaschen, ein bereits gut funktionierendes Unternehmen erwerben zu können. In diesem Artikel besprechen wir die wichtigsten Punkte, die Unternehmer beim Verkauf des eigenen Betriebs in Österreich beachten müssen.

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Nicht-Weiterführung des eigenen Unternehmens

Was tun, wenn man das eigene Unternehmen nicht mehr weiterführen möchte?

Wie bereits in der Einleitung angesprochen, kommen zahlreiche Unternehmer irgendwann zum Punkt, an dem sie mit dem Geschäft nicht mehr weiter machen möchten. Dafür muss das Geschäft nicht mal schlecht laufen, um den Wunsch zu verspüren, sein Leben anders ausrichten zu wollen. Gerade kurz vor der Pensionierung machen sich Unternehmer Gedanken, was der richtige Schritt für den eigenen Betrieb ist. Entschließen Sie sich dafür, die Unternehmenstätigkeit aufzugeben, dann haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Wenn es die Option gibt, dann kann das Unternehmen natürlich an Erben weitergegeben werden. Zudem ist es auch möglich, den Betrieb an nahe Verwandte oder andere Bekannte zu verkaufen. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt in Erwägung ziehen, gerade dann, wenn Ihnen viel am Weiterlaufen des Betriebs liegt.
  • Ist in Ihrem Bekanntenkreis niemand, dann können Sie die Veräußerung auch öffentlich ankündigen, zum Beispiel in einer Nachfolgebörse, die es zum Beispiel im Internet zu finden gibt. Oftmals gibt es andere Unternehmer, die den Wunsch verspüren, eine andere Firma aufzukaufen – das ist Ihre Chance.
  • Eine weitere Alternative wäre auch die Stilllegung des Unternehmens für eine bestimmte Zeit.
  • Falls all das nicht klappen möchte, dann ist die letzte Option das Schließen des Betriebs. Dieser Punkt sollte jedoch die Ausnahme darstellen.

Wie läuft der Unternehmensverkauf ab?

Haben sich Käufer für Ihren Betrieb gefunden, dann kann der Prozess starten. Wer zum Beispiel seinen > Gastronomiebetrieb verkaufen möchte, sollte daran denken, dass der Betrag, den Sie dafür bekommen, einen bedeutsamen Aspekt darstellt. Viele Unternehmer – insbesondere wenn sie kurz vor der Pensionierung sind – nutzen der Erlös dafür, um in den darauffolgenden Jahren gut leben zu können.

Wichtig ist der Fokus auf einen richtig ausgestellten Unternehmenskaufvertrag. Dieser bietet im Nachhinein eine bedeutende Rechtsgrundlage, falls es Probleme bei der Bezahlung der Beiträge gibt. Hierbei gibt es wiederum Unterschiede zwischen den Kapital- und Personengesellschaften. Am besten ist es, wenn man sich dazu von einem Steuerberater oder Notar beraten lässt. Grundsätzlich gibt es bei Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, gewisse Unternehmensanteile in regelmäßigen Abständen gegen Bezahlung zu übertragen. In diesem Zusammenhang kommt ein Abtretungsvertrag zur Geltung. Möchte einer der beiden Parteien das jedoch nicht, dann kann der Kaufpreis natürlich auch in einmal bezahlt werden.

Auf der anderen Seite bestünde auch die Option, die Bezahlung des Wertes in Raten zu absolvieren. Experten betonen hier, dass diese Möglichkeit bei vielen sehr beliebt ist, da die wenigsten Käufer den Betrag auf einmal begleichen können. Bei dieser Form ist es notwendig, dass alles bestmöglich abgesichert ist – nur so kann gewährleistet sein, dass der Verkäufer auch zum Erlös kommt.

Kaufpreis absichern

Welche Möglichkeiten der Sicherung des Kaufpreises gibt es?

In einigen Fällen lohnt sich eine Bürgschaft, in der eine andere Person bestätigt, dass sie im Falle der Nichtbezahlung einspringt und die Raten bezahlt. Auf der anderen Seite wählen viele die Option eines Eigentumsvorbehalts bestimmter Waren usw.

Absicherung des Käufers: Wichtige Informationen

Beim Abschluss eines Kaufvertrages eines Unternehmens ist es nicht nur sinnvoll, dass der Verkäufer geschützt wird, sondern auch umgekehrt. Im laufenden Geschäftsjahr nämlich treten häufig Fälle auf, in denen beispielsweise gewisse Forderungen bezahlt werden müssen – das ist vor allem im steuerlichen Bereich oft der Fall.

Für diese Möglichkeiten sollte – wenn möglich – ein separates Konto eingerichtet werden, in dem für diese Fälle Geld zur Verfügung steht. So kann der Käufer sicher sein, dass er für Fälle, die lange vor seiner beginnenden Unternehmenstätigkeit angefallen sind, genug Rücklagen auf der Seite hat.

Fazit!

Die Veräußerung eines Unternehmens ist nicht von heute auf morgen erledigt. Die Betriebsnachfolge muss gut geplant werden. Deshalb sollte man sich im besten Fall eine gute Beratung an die Seite holen, die alle Schritt nach und nach durchgeht – so können Sie sicher sein, dass an alles gedacht wird.