Themenkreis 4: Öffentliche Bürgschaften
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Einführung in öffentliche Bürgschaften
Öffentliche Bürgschaften (auch in der Gastronomie) werden aus Gründen der Wirtschaftsförderung vergeben. Sie helfen Existenzgründern im Gastgewerbe, aber auch bestehenden Gastronomie - Unternehmen bei Sanierungsmaßnahmen, Betriebserweiterungen, Übernahmen, Neuinvestitonen, Finanzierung von Betriebsmitteln oder Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. KMUs haben allgemein bei der Finanzierung oftmals einen Nachteil, da sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen wie z.B. Großunternehmen. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, wurden Bürgschaftsprogramme initiiert. Bis zu 80% des Kreditvolumens können so besichert werden. Das Restrisiko von min. 20% verbleibt bei der Bank. Dafür sind allerdings auch Gebühren zu zahlen.
Um jedoch als Gastromom überhaupt in den Genuss einer öffentlichen Bürgschaft zu kommen, muss die Hausbank bereit sein, den geforderten Kredit zu übernehmen bzw. zu finanzieren. Wie bei allen Bankkrediten ist ein tragfähiges und plausibles Konzept Grundvoraussetzung. Nur wenn die Bank davon überzeugt ist, wird es zur Frage der Besicherung kommen. Kann das Unternehmen bzw. seine Gesellschafter keine ausreichenden Sicherheiten stellen, gehen die Überlegungen in Richtung einer öffentlichen Bürgschaft.
Jeder Fall ist verschieden und so gibt es auch kein Standardverfahren für die Beurteilung eines Finanzierungsvorhabens. Das Projekt, das Unternehmen und die handelnden Personen werden ausführlich geprüft. Hierfür werden meist externe Beratungsgesellschaften eingesetzt. Um bei diesen punkten zu können, sollten umfangreiche Informationen an die Hand gegeben werden. Alles sollte plausibel und wahrheitsgemäß zusammengetragen sein. Je besser die Vorbereitung der Unterlagen, je höher die Chance auf eine Genehmigung und je höher auch die mögliche Bearbeitungsgeschwindigkeit. Oftmals wird auch die IHK zu einer Stellungnahme veranlasst. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit der zuständigen IHK in Verbdindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
Wie funktioniert eine Ausfallbürgschaft?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die öffentliche Bürgschaft zur Absicherung des Risikos der Bank dient. Durch die Bürgschaft entsteht eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Gastronomen (Kreditnehmer), der Bank und dem Bürgen (Bürgschaftsbank). Die Verpflichtung zur Rückzahlung obliegt ausschließlich dem Kreditnehmer und wird durch eine Bürgschaft auch nicht berührt. Die Hausbank ist in dem Fall lediglich die Stelle, die das Geld ausreicht und die Abwicklung übernimmt. An sie sind auch die Raten zurückzuzahlen.
Aus Sicht der Bank ist eine Ausfallbürgschaft der öffentlichen Hand ebenfalls interessant. Bei normalen Krediten (Besicherung durch den Kreditnehmer z.B. mit Grundeigentum oder anderen Werten) muss eine Bank in gleicher Höhe Eigenkapital gemäß den Eigenkapitalhinterlegungsvorschriften (Basel II) hinterlegen. Bei einer öffentlichen Bürgschaft hingegen, muss die Bank nur Eigenkapital in Höhe ihres Restrisikos hinterlegen. Die Bürgschaftsbank würde für den Ausfall zahlen, sobald dieser festgestellt wurde. Sie dient der Bank als eine Art Rückversicherung.
Aus Sicht des Gastronomen (Kreditnehmers) schafft eine Ausfallbürgschaft die Möglichkeit, Kapital zu erhalten, welches er sonst vielleicht nicht bekommen würde, da die Sicherheiten fehlen. Allerdings kann sie auch die Gesamtkosten für den Kredit erhöhen, da für die Stellung der Bürgschaft jährliche Bearbeitungsgebühren zu zahlen sind, die durchaus bei 1-2% der Kreditsumme liegen können. Bei 250.000 Euro also 2.500 bis 5.000 Euro an zusätzlichen Kosten im Jahr.
Wer kann Bürgschaften beantragen?
Grundsätzlich kann jedes (gastronomische) Unternehmen eine öffentliche Bürgschaft beantragen, wenn ihm selbst eine Absicherung eines Kredits bzw. die Stellung von Sicherheiten nicht möglich ist. Dabei wird selbstverständlich das Konzept geprüft und die über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens befunden.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Üblicherweise wird der Antrag auf die Stellung einer öffentlichen Bürgschaft über die Hausbank gestellt. Diese verfügt über alle notwendigen Formulare und leitet alle Unterlagen dann an die entsprechende Bürgschaftsbank des Landes weiter. Oft gibt es speziell für diese Vorgänge geschulte Mitarbeiter bei den Banken, die Ihnen beim Ausfüllen behilflich sind.
Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute, die als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes fungieren. An ihnen sind IHKs, Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Banken, Sparkassen oder auch Versicherungen beteiligt. Die deutschen Bürgschaftsbanken stehen nicht miteinander in Konkurrenz, sondern sind jeweils nur in ihrem Bundesland tätig.
Die Bürgschaftsbanken der Länder
- Baden-Württemberg: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
- Bayern: Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Berlin: BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg GmbH
- Brandenburg: Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Bremen: Bürgschaftsbank Bremen GmbH
- Hamburg: Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH
- Hessen: Bürgschaftsbank Hessen GmbH
- Mecklenburg-Vorpommern: Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
- Niedersachsen: Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH
- Nordrhein-Westfalen: Bürgschaftsbank NRW GmbH
- Rheinland-Pfalz: Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
- Saarland: Bürgschaftsbank Saarland GmbH
- Sachsen: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Sachsen-Anhalt: Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Schleswig-Holstein: Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Thüringen: Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
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