Themenkreis 2: Investition und Betriebsmittel
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Günstige Zinsen, lange Laufzeiten
In diesem Abschnitt werden die Fördermittel betrachtet, die sich mit dem Thema Investitionen bzw. Erwerb von Betriebsmitteln beschäftigen. Dabei handelt es sich zumeist um Fördermittel der KfW Mittelstandsbank und der Fördermittelbank des jeweiligen Bundeslandes.
Charakteristisch für öffentliche Fördermittel zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sind günstige Zinsen, lange Laufzeiten und je nach Förderprogramm auch tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Laufzeit. Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Übernahme von Sicherheiten (gegenüber der Hausbank) durch die Fördermittelbank.
Hier zwei Beispiele:
KfW-Unternehmerkredit
Dieses Programm ist für Gastronomien (Unternehmen im Allgemeinen) gedacht, die mindestens 3 Jahre bestehen. Der Kredit ist extrem zinsgünstig (ab 1%) und kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben. Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Hier ist z.B. zu nennen: Investitionen / Anschaffung von Anlagen und Maschinen / Anschaffung von Grundstücke und Gebäude / Kauf von Einrichtungsgegenständen oder Firmenfahrzeugen / Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung / Kosten für die Übernahme von Unternehmen / Material- und Warenlager / Personalkosten / Mieten / Aufwendungen für Marketingmaßnahmen und und und. Es ist also ein sehr vielseitiges Programm.
Übrigens: Für dieses Programm können Sie zudem eine 50 % Haftungsfreistellung beantragen. Das bedeutet, dass die KfW 50% des Risikos übernimmt – die restlichen 50% trägt Ihre Hausbank. Natürlich wird die hausbank wiederum Ihr Risiko durch Sicherheiten bei Ihnen minimieren. Als Kreditnehmer haften Sie allerdings zu 100 % für die Rückzahlung.
Merkblatt der KfW: Unternehmerkredit (pdf) extern
Thürigen: Förderung des Agrartourismus
Diese Maßnahme gilt nur für das Land Thüringen. Der Text wurde komplett aus der Fördermitteldatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie übernommen.
Ziel und Gegenstand:
Der Freistaat Thüringen fördert Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, vorwiegend im ländlichen Raum, die kleine Beherbergungsbetriebe führen.
Förderfähig sind:
+ Ausbau und Modernisierung der Einrichtung und Ausstattung von Gästezimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern einschließlich der dazu gehörenden sanitären Einrichtungen, Gästeaufenthaltsräumen und Kochstellen,
+ Schaffung von Grill- und überdachten Sitzplätzen, Kinderspielplätzen und Spielscheunen, Anschaffung von Spielen, Sport- und Spielgeräten,
+ Errichtung von Ausstattung von Freizeiteinrichtungen (Fahrrad-, Bootsverleih, Tierunterkünfte, Ausstellungen, Lehrpfade),
+ Ausbau von Räumen für zusätzliche Dienstleistungsangebote,
+ Entwicklung und Umsetzung von Marketingprojekten (Studien, Konzepte mit Modellcharakter, Markteinführung der Angebote).
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb führen oder die im ländlichen Raum Thüringens agrartouristische Beherbergungsleistungen anbieten oder juristische Personen mit land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen.
Für Marketingmaßnahmen sind rechtsfähige Vereine mit Sitz in Thüringen antragsberechtigt.
Voraussetzungen:
Die Förderung ist nicht auf eine Kapazitätserweiterung, sondern auf die qualitative Verbesserung des vorhandenen touristischen Gesamtangebotes ausgerichtet. Erweiterungs- und Neuschaffungsvorhaben können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.
Das Beherbergungsangebot soll mindestens sechs Gästebetten betragen. Investitionen sind nur bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten förderfähig.
Die Förderung soll der Erhaltung und Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Bausubstanz oder ortsbildprägender Bausubstanz dienen.
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz in Thüringen haben.
Gefördert wird in Gemeinden, Gemeindeteilen und Ortsteilen mit ländlich geprägter Siedlungsstruktur bis zu 3.000 Einwohnern. Landwirtschaftliche Betriebe können auch in Gemeinden mit größerer Einwohnerzahl gefördert werden.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50%, in Großschutzgebieten bis zu 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR je Antragsteller. Marketingmaßnahmen können mit bis zu 90% zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 EUR je Maßnahme gefördert werden.
Antragsverfahren:
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich nach vorgegebenem Muster über das zuständige Landwirtschaftsamt zu stellen:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) / Weimarplatz 4 / 99423 Weimar
Tel. (03 61) 37 70 0 / Fax (03 61) 37 73 71 90 / E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de
Internet: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/
Sofern es sich um bauliche und gestalterische Veränderungen der äußeren Bauhülle handelt, ist zusätzlich eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung beizufügen. Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Quelle:
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt Und Naturschutz vom 22. Januar 2008, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7 vom 18. Februar 2008, S. 214.
Geltungsdauer:
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2015
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