
In diesem Themenkreis geht es um Fördermittel aus dem Bereich der Beratungsleistungen und Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen. Bei den Fördermitteln handelt es sich sehr oft um direkte (nicht zurückzahlbare) > Zuschüsse.
Turn-Around Beratung
Sollte Ihre Gastronomie schwierige Zeiten durchmachen, können Sie eine tiefer gehende Unternehmensberatung anheuern. Die Kosten für die Beratung werden bis zu einem Betrag von 8.000 Euro bis zu 75% (neue BL) und 50% (alte BL) übernommen. Sie erhalten so Unterstütung in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen und werden von einem Berater der KfW begleitet.
Merkblatt der KfW: Turn Around Beratung (pdf) extern
Gründercoaching Deutschland
Benötigen Sie als Gründer oder als junges Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach der Gründung) Beratungsleistungen bei wirtschaftlichen, finanziellen oder organisatorischen Fragen, so ist diese Fördermaßnahme geeignet für Sie.
Hier ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Gastronom aus Magdeburg möchte 3 Jahre nach der Gründung seines Betriebes (Gastwirtschaft mit regionaler Speisekarte) seine Küche erweitern bzw. neue effizientere Geräte anschaffen. Außerdem soll ein betriebswirtschaftliches Controllingsystem eingeführt werden.
Der Gastronom nutzt die Möglichkeit, sich mit einem für das Förderprogramm zugelassenen Berater der KfW im Vorfeld des Antrages zu beraten. Sie stellen gemeinsam fest, dass ein Coaching von 7,5 Tagen dafür ausreichend und angemessen wäre- Der Berater hat einen Tagessatz von 800 Euro. Das Gesamthonorar beläuft sich mithin auf 6.000 Euro (ohne MwSt.).
Bei der Nutzung der Variante Gründercoaching in den neuen Bundesländern fördert die KfW 75 % des Beraterhonorars. Der Gastronom erhält also 4.500 Euro (nicht zurückzahlbaren) Zuschuss. Die anfallende Mehrwertsteuer (1.140 Euro) und den Eigenanteil (1.500 Euro) trägt der Gastromom selbst. Da er jedoch vorsteuerabzugsberechtigt ist, belaufen sich seine Kosten demnach auf 1.500 Euro.
KfW: Alles für Gründer (Suchmaske) (externer Link)
WeGebAU
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Mit diesem Programm unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden. So können beispielsweise ungelernte Kräfte ihren Abschluss als Restaurantfachmann / -frau machen. Das Programm gilt z.B. für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), wobei die Maßnahmen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es werden z.B. alle im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehenden Kosten übernommen. Weitere Konditionen sind zu beachten. Bitte informieren Sie sich stets aktuell über die Maßnahme. Das Antragsverfahren ist zu richten an die Bundesagentur für Arbeit. Internet: http://www.arbeitsagentur.de / Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.