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De-minimis-Beihilfe

Was ist eine De-minimis-Beihilfe?

Um wettbewerbsverfälschende Beihilfen für Unternehmen in der EU zu unterbinden (da diese verboten sind) müssen alle Subventionen der öffentlichen Hand an Unternehmen von der EU genehmigt werden.

Liegt der Subventionsbetrag, der einem Unternehmen innerhalb von 3 Jahren zugeflossen ist, jedoch unterhalb der Grenze von 200.000 Euro (2013) wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt – die De-minimis-Regelung. Beträge, die also unterhalb dieser Grenze liegen, müssen nicht von der EU abgesegnet werden, da man bei diesen Beträgen davon ausgeht, dass sie kaum Einfluss auf den Wettbewerb innerhalb der EU haben. De minimis bedeutet so viel wie „auf kleine Dinge“. Unter Umständen können jedoch auch diese Beihilfen von der entsprechenden Kommission in Augenschein genommen werden.

De-minimis-Beihilfen bzw. die entsprechenden Förderprogramme können z.B. für Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter (Englisch-Kurs für Servicemitarbeiter, wenn Ihr Betrieb häufig und nachweisbar englischsprachige Gäste gewirtet) Anwendung finden. Sie müssen Sie Unterlagen (De-minimis-Bescheinigungen) 10 Jahre aufbewahren. Sollten Sie einer eventuellen Aufforderung zum Nachweis der Beihilfen nicht nachkommen können, kann es passieren, dass der Subventionsbetrag zurückgefordert wird.