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Beispiel: Förderung der Gastronomie am Mittelrhein

Öffentliche Fördermittel Gastronomie

Nachfolgend finden Sie ein schönes Beispiel für eine Fördermaßnahme direkt für die Gastronomie. Bitte informieren Sie sich also stets in Ihrem Landkreis bzw. Bundesland über gerade aktuell laufende spezielle Programme.

Fördermittel für Gastronomie & Hotels im Landkreis Mayen-Koblenz

Qualitätsoffensive für Gastgeber im Landkreis Mayen-Koblenz

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH – WFG – fördert Gastgeber im Landkreis Mayen-Koblenz mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Qualität und der Leistungsfähigkeit von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Hierfür stellt die WFG bis 2013 4 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.

Fördermittel werden gewährt an:
Beherbergungsbetriebe mit der Zielsetzung, eine Klassifizierung nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA) oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) zu erreichen bzw. zu sichern sowie
reine Gastronomiebetriebe mit der Zielsetzung, eine Klassifizierung zum „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Gastronomie“ zu erreichen bzw. zu sichern.

Förderfähig sind die Errichtungen, Erweiterungen und nachhaltige Modernisierung von Betriebsstätten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen Arbeitsplätze schafft oder sichert. Ferner soll das gebietstypische Angebot und das rad- und wandertouristische Angebot verbessert werden. Die Zuwendungen werden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie öffentlichen Projektträgern gewährt, die ihren Sitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben. Förderfähig sind: Beratungskosten / Zertifizierungs- und Klassifizierungskosten / Investitionskosten

Die Mindestinvestitionssumme liegt bei Hotels, Gasthäusern, Pensionen und Campingplätzen bei 25.000€, bei Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatzimmern und reinen Gastronomiebetrieben bei 15.000€. Fördervoraussetzung ist die Beratung vor Projektrealisierung und dass das Ergebnis des Beratungsgespräches eine Klassifizierung/Zertifizierung (Erhaltung des Status bzw. Verbesserung) nach Beendigung der Maßnahme positiv in Aussicht stellt. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die nicht vor Antragsstellung begonnen wurden.

Der Zuschuss beträgt bei:
Beratungskosten und Zertifizierungs- und Klassifizierungskosten 50 % der Kosten,
Investitionskosten, bis zur Höhe von 400.000 € 25 % der Kosten, maximal 100.000 €.

Investitionskosten, die den Betrag von 400.000 € übersteigen und bis zu 900.000 € betragen, 20 % der Investitionskosten, maximal 100.000 €.

Das Förderprogramm endete am 31.12.2013, daher ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Stets aktuell informieren

Da es immer wieder einzelne Förderprogramme der Länder oder Kommunen gibt, sollten Sie sich stets auf dem Laufenden halten. Es wäre doch schade, Geld zu verschenken!