Von der Website des Verbandes
Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft. Er wurde 1978 gegründet und sitzt in Berlin. Diese Qualitätsgemeinschaft repräsentiert Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen. Der DFV ist Dienstleister für seine Mitglieder mit zahlreichen Leistungen und Vorteilen. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. In seiner Gesamtheit verfolgt der Verband eine Vielzahl von Aufgaben und Zielen. Derzeit (Ende 2013) gehören dem DFV rund 280 Mitglieder an. Darunter sind auch zu einem kleinen Prozentsatz Franchise-Rechtsanwälte und Franchise-Unternehmensberater als assoziierte Experten. Ihnen allen bietet der DFV wichtige Verbandsleistungen und Vorteile.
Die Hauptaufgabe ist des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. (DFV) es, die Interessen der Franchisewirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. So pflegt der Verband engen Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zum Deutschen Bundestag, zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag und zur Bundesagentur für Arbeit. International gewährleistet die aktive Mitarbeit im Europäischen Franchise-Verband (EFF) (www.eff-franchise.com) und im World Franchise Council (WFC) (www.worldfranchisecouncil.net) unter anderem die Einflussnahme auf Richtlinien und Verordnungen der EU-Kommission in Brüssel. Zudem setzt sich der DFV dafür ein, seinen Mitgliedern und anderen Franchisegebern einen besseren Zugang zu internationalen Märkten zu ermöglichen.
Weitere wichtige Ziele des DFV sind es, den Bekanntheitsgrad und das Image des professionellen Franchisings in Deutschland nachhaltig und positiv zu fördern und die Finanzierung von Franchisenehmern und Franchisegebern sicherzustellen. Darüber hinaus setzt sich der Verband konsequent für die Schaffung neuer Arbeitsplätze ein, sowie für die Aus- und Weiterbildung, die der DFV gemeinsam mit der Deutschen Franchise Institut GmbH (www.franchise-institut.de) aktiv beeinflusst.
Quelle: www.franchiseverband.com
Der Ethikkodex des Verbandes – Kurzform
Die Mitglieder des Deutschen Franchise Verbandes e.V. müssen sich einem Ethikkodex verpflichten. Es geht um den fairen und kooperativen Umgang zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Hier ein kleiner Auszug aus dem Kodex:
+ Der Franchisegeber muss sein Erfahrungswissen vor Vertragsabschluss durch wenigstens ein Pilot-Franchise-Projekt nachweisen.
+ Der Franchisegeber ist verpflichtet, jeden Franchisenehmer zu Beginn zu schulen, um dessen erfolgreichen Markteinstieg zu sichern.
+ Der Franchisegeber muss dem Franchise-Nehmer vor Vertragsunterzeichnung den Ethikkodex aushändigen
+ Der Franchisegeber muss dem zukünftigen Franchisenehmer innerhalb einer angemessenen Frist vor Vertragsunterzeichnung alle für das Franchise-Verhältnis wichtigen Informationen und Unterlagen schriftlich übergeben.
+ Der Franchisenehmer erhält vom Franchisegeber vor Vertragsabschluss eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrags und über die Entgeltregelung.
+ Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer unmittelbar nach Unterzeichnung durch beide Parteien den Franchise-Vertrag aushändigen.
Den Link zum gesamten Ethikkodex finden Sie unten.
Links zum Thema
Vor- und Nachteile des des Franchsing – bei franchiseverband.com
Der Checklisten für Franchisenehmer – bei franchiseverband.com