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Tipps – Sammlung von Ideen, Hinweisen, Anregungen

 Tipp
1Auch als GF/GG sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Urlaubsregelung treffen, denn wenn Sie diesen dann nicht nehmen können (was in vielen Fällen ja schon vorher klar ist), dann können Sie sich den Uralub abgelten (auszahlen) lassen, ohne dass dann die Gefahr der Bewertung als verdeckte Gewinnausschüttung besteht.
2Sie sind als Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen!
3Als Geschäftsführer ist man für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen verantwortlich. Stellt man fest, dass sein Steuerberater die Abgabefrist versäumt hat, muss man sich selbst darum kümmern!
4Ist es einmal (wegen schlecher Liquiditätslage) nicht möglich, das GF-Gehalt zu zahlen, sollten Sie nicht einfach das gehalt für einen Monat aussetzen (und nicht abrechnen), sondern vielmehr das Verfahren normal durchführen, das Gehalt auch auszahlen und dann als z.B. zinsloses Darlehen wieder an die Gesellschaft geben. Ansonsten könnte es steuerliche Probleme geben.
5Gesellschafter Geschäftsführer können keine steuerfreien Zulagen für die private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Diese Zuschläge müssen zum einen im GF-Vertrag geregelt werden und zum anderen voll versteuert!
6Ist in Ihrem Vertrag ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte definiert, halten Sie sich daran! Schauen Sie sich die Liste immer mal wieder an und lassen Sie die dort festgelegten Geschäfte von der Gesellschafterversammlung oder dem 2. GF abzeichnen – ansonsten machen Sie sich angreifbar und können sogar gekündigt werden!
7Ohne besondere Regelung im Vertrag, steht einer GFin der Anspruch aus dem Mutterschutzgesetz nicht zu! Also ggf. nicht vergessen, eine solche Klausel aufzunehmen!
8Allgemeine Weisheit: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Seien Sie also stets gut informiert über Ihre aktuellen Rechte und Pflichten!

Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit! Bitte lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten!