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Lohnfortzahlung für Geschäftsführer

Lohnfortzahlung für Geschäftsführer

Auch für GF (selbst wenn man Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer ist) sollte im Anstellungsvertrag das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt werden. Üblich sind hier 6 Wochen, 3 Monate oder auch 6 Monate. Aber Achtung…hier kann es zu Überschneidungen mit der Krankenkasse kommen. Wenn man nämlich versäumt, seiner Krankenkasse mitzuteilen, dass man beispielsweise mit der GmbH 3 Monate Lohnfortzahlung vereinbart hat, kann es zu einer Doppelversicherung kommen (und das ist nicht zulässig). Außerdem kann man ja Beiträge sparen, wenn man von der KK erst nach 3 Monaten die Zahlung von Krankengeld/Krankentagegeld erwartet.

Wie kann man das am besten regeln?
1. Wie lange soll die GmbH Lohnfortzahlung leisten bzw. was ist bereits im GF-Anstellungsvertrag geregelt?
2. Den entsprechenden Zeitraum sollte man dann mit seiner Krankenkasse abstimmen

Dabei ist zu beachten:
Je länger der GF eine Lohnfortzahlung der GmbH gekommt, desto geringer ist der Beitrag bei der Krankenkasse. Auf der anderen Seite bedeutet das eine erhöhte Belastung für die GmbH. Also sollte man das jeweils gut abwägen und an die Möglichkeiten der GmbH und die Wünsche des GF anpassen.