Die Gründung eines Betriebs in der Gastronomie wirft viele Fragen auf. Unter anderem müssen Sie klären, ob für Sie die Buchführungspflicht gilt und welche Steuern für Ihr Unternehmen fällig werden.
Was bedeutet Buchführungspflicht?
Die Buchführungspflicht ist im Handelsrecht verankert. Fallen Sie unter die gesetzliche Buchführungspflicht, zeichnen Sie alle Geschäftsvorfälle eines Jahres in chronologischer Reihenfolge auf. Dabei halten Sie sich streng an die Vorgaben, die der Gesetzgeber Ihnen für die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung (GoB) auferlegt. In der Regel beauftragen Sie ein Steuerbüro mit dieser Aufgabe.
Haben Sie sich bei der Gründung Ihres Unternehmens dazu entschieden, den Gastro-Betrieb als Kapitalgesellschaft (GmbH oder Unternehmergesellschaft) zu führen, erstreckt sich die Buchführungspflicht auch auf die Veröffentlichung Ihrer Unternehmenszahlen im elektronischen Bundesanzeiger.
Wann muss ein Gastro-Betrieb Buch führen?
Nach § 238 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch) bezieht sich die Buchführungspflicht auf alle Kaufleute, die ihr Unternehmen wie ein Handelsgewerbe betreiben und im Handelsregister eingetragen sind. Damit ist die Buchführungspflicht für Sie relevant, wenn Sie Ihren Gastro-Betrieb z. B. als OHG oder als GmbH betreiben.
Führen Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmer sieht der Gesetzgeber von der Buchführungspflicht ab, wenn Ihr Jahresumsatz unter 600.000 € oder Ihr Gewinn unter 60.000 € liegt. In diesem Fall ermitteln Sie Ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung.
Der Gastro-Betrieb als GmbH: Was beachten?
Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, können Sie Ihren Gastro-Betrieb als GmbH führen. Für die Gründung der Gesellschaft fordert der Gesetzgeber ein Mindeststammkapital von 25.000 €. Hiervon müssen mindestens 50 % auf das Geschäftskonto eingezahlt sein. Bevor Sie Ihre Tätigkeit in dem Gastro-Betrieb aufnehmen, lassen Sie die GmbH im Handelsregister eintragen und erstellen einen Gesellschaftsvertrag. Dieser muss zwingend von einem Notar beurkundet werden.
In dem Gesellschaftsvertrag legen Sie die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter fest. Darüber hinaus bestimmen Sie hier, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und wie die Gewinn-und-Verlust-Verteilung geregelt sein soll.
Der Gastro-Betrieb als GmbH ist für Sie mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:
Vorteile
– Die Haftung gegenüber den Gläubigern der GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
– Die GmbH ist eine solide Rechtsform, mit der Sie Ihr Unternehmensimage verbessern.
Nachteile
– Die Gründung einer GmbH ist sehr kostenintensiv.
– Wegen der Buchführungspflicht ergibt sich bei der GmbH ein größerer Aufwand als z. B. bei einem Einzelunternehmen.
Die Gastro als GbR: Buchführung ja/nein?
Die GbR bildet für die Gründung eines Unternehmens eine Alternative zur GmbH, weil Sie keine hohen Gründungskosten aufwenden müssen. Ein Handelsregistereintrag ist für die GbR nicht notwendig. Daraus folgt, dass Sie die Pflicht zur Erstellung einer Buchführung Sie ebenfalls nicht erfüllen müssen, solange sie unterhalb der gesetzlich festgelegten Umsatz- und Gewinngrenzen liegen.
Der Gewinn wird entsprechend der Anteile verteilt, die die einzelnen Gesellschafter an der GbR haben. Diese werden anschließend in den persönlichen Einkommensteuererklärungen erfasst. Weitere Punkte können Sie in einem Gesellschaftsvertrag regeln. Anders als der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss dieser nicht von einem Notar beurkundet werden. Ein Nachteil ergibt sich bei der Haftung. Jeder Beteiligte haftet für die Schulden sowohl mit seinem betrieblichen als auch mit seinem privaten Vermögen.
Welche Regeln gelten für Sie als Einzelunternehmer
Viele Gastronomiebetriebe werden in der Rechtsform eines Einzelunternehmens geführt. Dies bedeutet, dass Sie als Inhaber selbst festlegen, wann Sie arbeiten und welche Leistungen Sie in Ihrem Gastro-Betrieb anbieten. Neben Ihrer Entscheidungsfreiheit müssen Sie als Einzelunternehmer auch keine hohen Gründungskosten aufwenden und kein Mindestkapital auf Ihr Geschäftskonto einzahlen.
Allerdings tragen Sie das gesamte Unternehmensrisiko. Sie sind für den Einkauf der Waren ebenso eigenverantwortlich zuständig, wie für das Marketing oder die Finanzierung der Gaststätte.
Weitere Nachteile eines Unternehmens ergeben sich, wenn Ihr Gastro-Betrieb einen jährlichen Gewinn von 60.000 € erwirtschaftet. In diesem Fall verpflichtet Sie der Gesetzgeber zur Buchführung.
Steuerliche Aspekte eines Gastronomiebetriebs
Die Buchführung bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung und die Festsetzung der Steuern. Führen Sie den Gastro-Betrieb in der Rechtsform einer GmbH, erstellen Sie neben der Bilanz auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Dieses Zahlenwerk bildet für das Finanzamt die Grundlage zur Körperschaftsteuerveranlagung. Daneben ist Ihre GmbH Gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Für die Zwecke der Umsatzbesteuerung reichen Sie unterjährig – entweder monatlich oder quartalsweise – eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Ihrem Finanzamt ein.
Als OHG ist Ihr Gastro-Betrieb ebenfalls gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Von der Erhebung der Gewerbesteuer sieht der Gesetzgeber allerdings ab, wenn der Gewerbeertrag – dieser ermittelt sich auf Basis des steuerlichen Gewinns – nicht mehr als 24.500 € beträgt.
Sind Sie als Einzelunternehmer nicht zur Buchführung verpflichtet, ermitteln Sie Ihren Gewinn dadurch, dass Sie die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen. Die Anfertigung einer Einnahmen-Überschussrechnung gestaltet sich einfacher als die Anfertigung einer Bilanz. Das Ergebnis tragen Sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung ein. Bei der Gewerbesteuerveranlagung profitieren Sie ebenfalls von dem Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €.
Erzielen Sie in einem Kalenderjahr einen Gewinn von mehr als 60.000 €, verpflichtet Sie der Gesetzgeber zur Erstellung einer Buchführung. Dies bedeutet, dass Sie von einer Einnahmen-Überschussrechnung zu einer Bilanz wechseln. Hierüber werden Sie rechtzeitig von Ihrem Finanzamt informiert.