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Lärm und Geruch

Umweltschutz: Gerüche und Abluft

Gesetzlich ist bereits geregelt, dass Sie Küchenabluft über das Dach abführen müssen. Dabei muss die Abluft so ins Freie abgeführt werden, dass die Nachbarschaft nicht durch Geruchsbelästungen gestört werden. Lassen Sie sich bei der Übernahme einer Gastronomie bzw. beim Neubau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger beraten.

Im Übrigen gilt die VDI 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“ (-> VDI // -> Wikipeda – Küchenabluft – beides externe Links).

Auch im Bereich der Abluft aus dem Gastraum sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Gäststättenbau-Verordnung Ihres Bundeslandes.

Umweltschutz: Lärmbelästigung

Grundsätzlich ist beim Betrieb einer Gastronomie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Lärmimmissonswerte nicht überschritten werden. Dies gilt nach Außen (aus dem Gebäude heraus) wie auch nach Innen (innerhalb des Gebäudes). Je nach Abhängigkeit von der Umgebung – handelt es sich um ein Wohngebiet, ein Mischgebiet oder ein Gewerbegebiet) gelten hier unterschiedliche Werte.

Musik

Um Ärger wegen zu lauter Musik mit den Nachbarn zu vermeiden, können Sie Ihre Musikanlage von einem Sachverständigen für Akustik einstellen und begrenzen lassen.

Sollten Sie Live-Musik vorsehen, so kann der Gutachter Ihnen auch bei der Bewertung des Raums helfen. Sind Ihre Räumlichkeiten dafür geeignet bzw. was können Sie tun, um einen besseren Lärmschutz zu gewährleisten.

Am einfachsten ist es natürlich, ab 22 Uhr Fenster und Türen geschlossen zu halten. So wird so wenig wie möglich die Umwelt belastet und dann klappts auch mit den Nachbarn 🙂