Energiesteuer
Einordnung der Energiesteuer
Ertragshoheit | Bund |
Gegenstand | Verbrauchssteuer |
Steuerart | Indirekte Steuer |
Gesetzliche Grundlage | Energiesteuergesetz (EnergieStG) |
Gesetzgebungskompetenz | Bund |
Verwaltungskompetenz | Bund (Zoll) |

In der Energiesteuer ist die Besteuerung aller Energieformen geregelt - hierzu zählen sowohl fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdgas und Erdöl, als auch nachwachsende Energieformen wie Biodiesel und Pflanzenöle, sowie synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse.
Bis 2006 wurden Erdöl und Co. im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes besteuert. Aufgrund von Richtlinien der EU und entsprechender Harmonisierungsanstrengungen wurde das Energiesteuergesetz verabschiedet. Die Zollbehörden wachen über dessen Einhaltung.
Übrigens: Wer sein Fahrzeug mit Heizöl betreibt, begeht Steuerhinterziehung!!