Alkopopsteuer
Einordnung der Alkopopsteuer
Ertragshoheit | Bundessteuer |
Gegenstand | Verbrauchssteuer |
Steuerart | Indirekte Steuer |
Gesetzliche Grundlage | Alkopopgesetz |
Langtitel des Gesetzes | Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen |
Gesetzgebungskompetenz | Bund |
Verwaltungskompetenz | Bund (Zoll) |

Bei der Alkopopsteuer handelt es sich um eine Sondersteuer auf bestimmte alkoholhaltige Mischgetränke. Sie ist deutlich höher als die normale Alkoholsteuer, um deren Verbreitung dadurch Herr zu werden. Bei einer kleinen Flasche von rund 0,30l Inhalt und einem Alkoholgehalt von 5,5 Vol. % kommen schnell € 0,85 an Steuern zusammen.
Die Alkopopsteuer ist eine sogenannte Bagatellsteuer, da ihr Gesamtaufkommen eher gering ist. Die Einnahmen werden zweckgebunden für die Finanzierung von Suchtpräventionsmaßnahmen verwendet. Überwacht wird die Einhaltung durch den Zoll.