Abgeltungssteuer
Einordnung der Abgeltungssteuer
Ertragshoheit | Gemeinschaftssteuer |
Gegenstand | Quellensteuer |
Steuerart | Direkte Steuer |
Gesetzliche Grundlage | Einkommensteuergesetz (EStG) |
Gesetzgebungskompetenz | Bund |
Verwaltungskompetenz | Länder |

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die die Einkommenssteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) abgilt. Bitte beachten Sie folgende verwandte Artikel:
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