Umsatzsteuer

Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer

Je nachdem in welchem Zusammenhang man den Begriff verwendet, handelt es sich bei Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer um dasselbe. Auch wenn der Gast (Endverbraucher) die Steuerlast am Ende trägt, so ist doch der Gastronom (Unternehmer) für die Abführung der Steuer an das Finanzamt zuständig. Daher handelt es sich hierbei um eine indirekte Steuer. Ausserdem ist es eine Gemeinschaftssteuer, da sie zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt wird.

Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Die gesetzliche Grundlage bildet das > Umsatzsteuergesetz (externer Link). Folgende Umsätze sind laut Gesetz steuerbar (verkürzte Darstellung):

> Umsätze, die aus Lieferungen und sonstigen Leistungen entstehen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
> Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt

Keine Umsatzsteuer fällt z.B. an bei Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.

Mehrwertsteuersätze 19% 7% 0%

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, 7% und 19%. Im Grund kann man sagen, dass praktisch alle Lieferungen und Leistungen dem vollen Satz von 19% MwSt. unterliegen. Um den verringerten Satz von 7% anzuwenden, muss die Lieferung oder Leistung in der > Anlage 2 des UStG (externer Link) aufgeführt sein. Hier eine kleine Auswahl:

> lebende Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe
> fast alle Lebensmittel wie Fleisch, Gemüse, Brot und Obst
> Kaffee, Tee, Gewürze & Kräuter
> Fette, Öle, Essig
> Blumen
> Bücher, Zeitungen, Brennholz
> Theater, Konzerte, Museen, Zirkus

Darüberhinaus gibt es Leistungen, die komplett von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierzu zählen unter anderem:
> innergemeinschaftliche Lieferungen (in die EU)
> die Gewährung und die Vermittlung von Krediten
> die Umsätze von Anteilen an Gesellschaften
> die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten

Wie funktioniert das System Umsatz- und Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer besteuert den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung bzw. Leistung und die durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen - es wird also der Mehrwert besteuert. Ein einfaches Beispiel: Sie kaufen eine Flasche Wein für 3 Euro ein und verkaufen sie für 10 Euro, dann haben Sie hier einen Mehrwert von 7 Euro geschaffen. Bitte schauen Sie sich einmal in Ruhe dazu die nachfolgende Grafik an, die Ihnen das System der Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Zahllast gegenüber dem Finanzamt detailliert erklärt.

Eigengrafik - zur freien Verwendung
Eigengrafik - zur freien Verwendung Eigengrafik - zur freien Verwendung unter Angabe der Quelle

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