Steuertipps der ETL ADHOGA

Sie sind hier: Startseite | Recht & Steuern in der Gastronomie | Steuertipps der ETL Adhoga Steuerberatungsgesellschaft

ETL ADHOGA in Zusammenarbeit mit g-wie-gastro.de

g-wie-gastro ist sehr stolz und glücklich mit der > ETL ADHOGA Steuerberatungsgesellschaft zusammenzuarbeiten. Wir dürfen dadurch hier auf der Website Fachinformationen von ETL ADHOGA veröffentlichen.

ETL ADHOGA - Steuerberatung für Hoteliers und Gastronomen - Kompetente Beratung rund um Steuern, Recht und Unternehmensführung | Kulinarische Genüsse, ein Ambiente zum Wohlfühlen und zufriedene Gäste stehen bei Ihnen an erster Stelle. Um den Rest kümmern sich die Berater von ETL ADHOGA. Ob es um die Eröffnung eines Hotels, Cafés oder Restaurants geht oder um Betriebsprüfungen, Kassenbuchführung und Fördermittelberatung: unsere Berater kennen die Anforderungen von Hoteliers und Gastronomen. Wir entlasten Sie effektiv in Ihrem laufenden Tagesgeschäft und unterstützen Sie mit individuellen Beratungsangeboten in den Bereichen Steuern, Recht und Unternehmensführung bei Ihrer Geschäftsentwicklung.

Steuertipps der ETL ADHOGA

  • ETL: Mindestlohn 2020

    Auch im Jahr 2019 wird der Minestlohn in Deutschland weiter angepasst. Bitte beachten Sie entsprechend die gesetzlichen Änderungen.

  • ETL: Mindestlohn steigt 2019 auf € 9,19

    Auch im Jahr 2019 wird der Minestlohn in Deutschland weiter angepasst. Bitte beachten Sie entsprechend die gesetzlichen Änderungen.

  • ETL: Betriebsprüfung: Hinzuschätzung

    Das Gästegewerbe ist seit jeher eine Spielwiese für Betriebsprüfer. Will ein Gastronom oder Hotelier mit Speisewirtschaft einer Hinzuschätzung entgehen, muss er sowohl seine Warenwirtschaft, seine Angebote und Veranstaltungen sowie seine Abrechnungen – insbesondere die Kasse – für das Finanzamt möglichst gut und transparent führen und dokumentieren.

  • ETL: USt-Erhöhung beim Saunagang

    Saunieren galt immer schon als Gesundheitsprophylaxe und wurde daher mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz i.H.v. 7 Prozent als Heilbad besteuert. Doch seit dem 1. Juli 2015 ist nun Schluss damit.

  • ETL: Steuerfreie Erholungsbeihilfe

    Eine kleine Aufbesserung der Reisekasse tut dabei jedem gut. Daher gewähren auch viele Hoteliers und Gastronomen ihren Angestellten einen finanziellen Zuschuss für den Urlaub...

  • ETL: Ohne Bewirtungsbeleg geht es nicht

    Für Gastronomen sind Bewirtungsaufwendungen das Brot- und Buttergeschäft. Tagtäglich fordern ihre Gäste maschinelle Bewirtungsrechnungen, denn nur mit diesen kann der Fiskus an den Bewirtungsaufwendungen beteiligt werden.

  • ETL: Ehrlich währt am längsten

    Hohe (Straf-)Zuschläge auch bei strafbefreiender Selbstanzeige. Der Gesetzgeber ist fest entschlossen, Steuersünder stärker als bisher zur Kasse zu bitten.

  • ETL: Fahrten zu wechselnden Betriebsstätten

    Keine Begrenzung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale – Gleichbehandlung von Unternehmern und Arbeitnehmern

  • ETL: Bargeschäfte und elektronische Kassen

    Zur Erleichterung des Arbeitsalltags, aber auch zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten aus Abgabenordnung und Umsatzsteuergesetz werden in Unternehmen mit einem erheblichen Anteil an Bargeschäften elektronische Registrierkassen eingesetzt. Bereits seit dem Jahr 2002 verlangt die Finanzverwaltung in einer Prüfung die Vorlage aller in elektronischer Form erfassten Daten...

Alle Angaben grundsätzlich ohne Gewähr!

Das könnte Sie auch interessieren

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren