Gesetzlich ist man verpflichtet, geschäftliche Unterlagen eine gewisse Zeit aufzubewahren. Das führt leider zu teilweise großen Archiven, lässt sich aber nicht vermeiden. Die einzige Möglichkeit dem Papierwust Herr zu werden, ist der Beleg elektronisch zu archivieren.
10 Jahre aufzubewahren sind …
- Buchungsbelege
- Bücher und Aufzeichnungen
- Wareneingangsbuch
- Inventare/Inventuraufzeichnungen
- Jahresabschlüsse
- Eröffnungsbilanz
- Eingangsrechnungen
- Ausgangsrechnungen
- Arbeitsanweisungen, die für das allgemeine Verständnis notwendig sind
6 Jahre lang aufzubewahren sind…
- Geschäftsbriefe
- Antworten auf Geschäftsbriefe
- Speisekarten
- Tages- und Menükarten
- Angebote an Gäste/Kunden
- alle Unterlagen, die für die Steuer wichtig sind
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.