Künstlersozialabgabe
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Künstlersozialabgabe
Was ist das?
Wenn Sie also regelmäßig oder auch nur gelegentlich Künstler bei sich auftreten lassen (Pianomusik im Hintergrund, Live-Band für ein Event, Märchenlesungen im Winter, etc.) müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie ggf. eine zusätzliche Abgabe leisten müssen. Dies wird durch die Sozialversicherungsträger auch verstärkt geprüft! Jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung kann durch ein Unternehmen (also auch eine Gastronomie) sozialabgabenpflichtig sein. Für die Inanspruchnahme selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Meldepflicht
Nach dem Gesetz sind Sie (wenn Sie zum Kreis der Abgabepflichtigen gehören) verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Dies kann zunächst formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail, aber auch telefonisch geschehen. Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld verfolgt werden kann.
Höhe der Abgabe
Diese ändert sich von Jahr zu Jahr. Rechnen Sie aber mit ca. 4% der Honorarkosten für den Künstler.
Vorsorge treffen
- Kalkulieren Sie ggf. diese Kosten mit ein, wenn Sie die Leistung an Ihre Gäste weiterbelasten
- Vergeben Sie den Auftrag an eine GmbH (hat der Künstler also eine eigene Firma), so fallen keine Gebühren an
- Führen Sie die Gebühren pünktlich ab, ansonsten können empfindliche Gebühren erhoben werden
Bitte informieren Sie sich stets aktuell unter www.kuenstlersozialkasse.de (extern)