Sperrzeiten

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Je nach Bundesland gibt es eine andere Verordnung zum Thema Sperrzeiten in der Gastronomie. Mithilfe von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, können Sperrzeiten verlängert werden. Auch für den Außenbereich gelten meist andere Regelungen. In den meisten Kommunen muss draussen um 22 Uhr Schluss gemacht werden. Eine mehrmalige Nichtbeachtung der Sperrzeit kann zu einem Entzug der Konzession führen!

Übersicht der Sperrzeiten nach Bundesländern

Bundesland Allgemeine Sperrzeit Sonderregelung am Wochenende
Baden-Württemberg 03 - 06 Uhr 05 - 06 Uhr
Bayern 05 - 06 Uhr  
Berlin 05 - 06 Uhr  
Brandenburg keine  
Bremen 02 - 06 Uhr keine
Hamburg 05 - 06 Uhr keine
Hessen 05 - 06 Uhr  
Mecklenburg-Vorpommern keine  
Niedersachsen keine  
Nordrhein-Westfalen 05 - 06 Uhr  
Rheinland-Pfalz 05 - 06 Uhr keine
Saarland 05 - 06 Uhr  
Sachsen 05 - 06 Uhr  
Sachsen-Anhalt 05 - 06 Uhr  
Schleswig-Holstein keine  
Thüringen keine  

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Angaben entsprechen dem Stand von Januar 2016.

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