Der genaue Name dieser Verordnung heißt: „Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln“. Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.
Beachten Sie in diesem Zusammenghang auch den Abschnitt > HACCP hier auf g-wie-gastro.de.
Quellen und weiterführende Links
Quelle: Text übernommen von: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Weiterführende Links (extern): Gesetzestext im Original
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