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Kunde = König? Diese Rechte haben Gäste

Kunde = König? Diese Rechte haben Gäste

Eigentlich wünscht sich jeder Gast bei einem Besuch im Restaurant, dass das Essen gut schmeckt, man satt wird und der Service drumherum angemessen ist. Genauso will man als Wirt nichts lieber, als den Gast so gut es nur geht zufriedenzustellen. Doch oftmals können bestimmte Probleme auftreten, die das verhindern: Es wird ein Gericht serviert, das vollkommen ungenießbar ist, die Wartezeiten sind viel zu lange oder dem Kellner passiert ein Missgeschick, das den Gast verärgert. Doch worauf hat der Gast rechtlich gesehen Anspruch?

Ungenießbares oder verdorbenes Essen

Natürlich sollte man sich bei einer Bestellung im Restaurant auch weitestgehend sicher sein, dass das Gericht auch seinem individuellen Geschmack entspricht. Nichtsdestotrotz kann es vorkommen, dass das Essen so überwürzt, verbrannt oder verdorben ist, dass man es kaum noch genießen kann. In diesem Falle ist der Gast nicht dazu gezwungen, sich das Gericht hinein zu quälen, um nicht hungrig das Restaurant zu verlassen. Selbstverständlich sollte die Beschwerde bereits zu Beginn eingereicht werden und nicht erst, wenn alles aufgegessen wurde.

Ist dies der Fall, so hat der Wirt die Chance dem Gast eine nachgebesserte Variante oder gar ein neu zubereitetes Gericht anzubieten. Ist es dann nach wie vor nicht genießbar, so sollte dem Gast der Preis dafür erlassen werden. Dies gilt in der Regel aber nicht für den Fall, dass es dem Gast schlichtweg nicht schmeckt.

Lange Wartezeiten

Häufig kann es vorkommen, dass die Lokalität so gut besucht ist oder die Kellner so unterbesetzt sind, dass man kaum hinterherkommt alle Bestellungen aufzunehmen, das Essen zu servieren und die Rechnungen abzukassieren. Das sorgt sehr häufig für ungeduldige und unzufriedene Gäste, besonders dann, wenn diese es eilig haben.

Laut einer Umfrage sind nur 6 Prozent der Gäste dazu bereit, länger als eine Dreiviertelstunde auf ihr Essen zu warten. Im Allgemeinen gibt es keine gesetzliche Festlegung, wie lange man sich als Wirt Zeit lassen darf, bis man dem Gast das Essen serviert. Dies ist zum Beispiel abhängig von der Art der Lokalität: In einem edlen Restaurant sollte man damit rechnen, dass die Zubereitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als es in einem einfachen Imbiss der Fall ist. Wenn der Gast zu lange auf sein Essen warten musste, so ist es ihm gestattet, 20 Prozent weniger für das Gericht zu zahlen. Bei Getränken können nach 20-minütiger Wartezeit sogar ganze 30 Prozent erlassen werden.

Was die Rechnung angeht, darf der Gast nach einer halben Stunde gehen, sofern er in dieser Zeit mindestens dreimal um die Rechnung gebeten und diese nach wie vor nicht erhalten hat. Allerdings ist er dann dazu verpflichtet, seinen Namen und seine Adresse zu hinterlegen, damit ihm die Bestellung nachträglich in Rechnung gestellt werden kann. Als Wirt kann man den Gästen die Wartezeit natürlich etwas versüßen, indem man einen Fernseher oder Zeitschriften als Unterhaltung zur Verfügung stellt oder eine kleine Vorspeise aufs Haus serviert.

Vom Kellner verursachte Unannehmlichkeiten

Besonders wenn man gerade im Stress ist, kann einem als Kellner das ein oder andere Malheur passieren. Man balanciert ein volles Tablett mit Getränken oder Essen und ehe man sich versieht, kippt man versehentlich Rotwein oder Suppe über den nichts ahnenden Gast. Selbst wenn dieser im ersten Moment Verständnis zeigt, kann es durchaus vorkommen, dass Flecken entstehen, die durch einfaches Waschen nicht verschwinden. In diesem Fall haftet der Besitzer der Lokalität für eine eventuell notwendige Reinigung. Sollte selbst eine professionelle Reinigung nicht mehr helfen, so hat der Wirt den Zeitwert des Kleidungsstückes zu zahlen, sprich, den Wert, den das Kleidungsstück zu diesem Zeitpunkt noch hatte.

Ist der Gast allerdings selber Schuld an der Verschmutzung, da er beispielsweise den Kellner angerempelt oder ihm ein Bein gestellt hat, ist der Wirt nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Hat die Bedienung einen schlechten Tag und benimmt sich dem Gast gegenüber sehr unfreundlich und unhöflich, kann es schnell sein, dass dieser sich vollkommen unwohl fühlt. Ist dies der Fall, kann er sich zunächst bei der Bedienung selbst oder dessen Vorgesetzten beschweren. Ändert sich daraufhin nichts an den Umgangsformen, ist es ihm erlaubt, für die bis dahin verzerrten Gerichte und Getränke zu zahlen und das Restaurant zu verlassen.

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