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Gesetze öffentlich machen …

Gesetze öffentlich machen

… in der Gastronomie besonders wichtig!

Wie in beinahe jedem deutschen Gewerbebetrieb üblich, gelten auch für die Gastronomie eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die aufgrund Ihrer besonderen Wichtigkeit in der jeweils aktuellen Ausführung veröffentlicht werden müssen. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen aushang- bzw. auslagepflichtigen Rechtsvorschriften, die je nach vorgesehener Gültigkeit den Angestellten oder Gästen in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden sollen.

Bundeseinheitliche und länderspezifische Gesetze

Neben einer Reihe fachspezifischer Gesetze, die entsprechend der jeweiligen Gegebenheiten zutreffen (z. B. Spieleverordnung für Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte) und der Veröffentlichung bestimmter Preisverzeichnisse (Preisangabenverordnung) beziehen sich aushangpflichtige Dokumente innerhalb gastronomischer Einrichtungen in der Regel auf Arbeitnehmerschutzgesetze. Differenziert wird zwischen allgemeingültigen und damit bundesweit rechtsverbindlichen sowie länderspezifischen Bestimmungen, die unterschiedliche Interpretationen entsprechend der Betriebsgrößen nach sich ziehen. Mehr und mehr gewinnen auch Empfehlungen bzw. Gesetzesvorlagen nach den EU-Richtlinien an Bedeutung, die ursprüngliche Gesetzesauffassungen nach deutschem Recht tangieren. Betreiber von Gastronomiebetrieben sind daher gut beraten, wenn sie sich periodisch und zeitnah über Änderungen von relevanten Vorschriften des Gesetzgebers informieren. Die Grundlagen ergeben sich aus dem Inhalt des Gewerberechts für Beherbergungsbetriebe und sollen vornehmlich das besondere Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit, aber insbesondere der Arbeitnehmer in der Praxis durchsetzen.

Aushangpflichtige Bestimmungen für die Gastronomie

Für Gewerbetreibende der Gastronomie (erlaubnisfrei und erlaubnispflichtig) fallen folgende grundsätzliche Gesetze unter die Aushang- bzw. Auslagenpflicht:

Darüber hinaus besteht seitens der Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung, die postalische Anschrift der jeweiligen Berufsgenossenschaft (zuständige Geschäftsstelle) und auch die Erhebungsfristen für Entschädigungsleistungen seitens der Beschäftigten zugänglich bekannt zu machen.

Aktuelle Prioritäten für den Gastronomiebereich

Wenngleich die Wichtigkeit aller o. g. gesetzlichen Bestimmungen unbestritten ist, kommt dem Jugendschutzgesetz sowie dem Mutterschutzgesetz eine besonders hohe Bedeutung zu, die auch durch die Tatsache der regelmäßigen behördlichen Kontrollen sehr praxisnah unterstrichen wird.

1. Das Jugendschutzgesetz regelt die Aufenthaltsdauer für Kinder und Jugendliche in öffentlichen Gaststätten, die Abgabe von alkoholischen Getränken, aber auch die Geschäftsfähigkeit dieser Klientel. Auch wer Getränke- oder Spielautomaten betreibt, sollte sich mit den einzelnen Bestimmungen genauestens vertraut machen.

2. Laut Mutterschutzgesetz haben Arbeitgeber nicht nur die Pflicht, das für sie zuständige Gewerbeaufsichtsamt über die Schwangerschaft zu informieren. Es gibt darüber hinaus spezifische Arbeitszeitregelungen (Urlaub, Arbeitspausen, Nacht- und Feiertagsarbeitsverbot) zu beachten. Darüber hinaus genießen werdende Eltern einen besonderen Kündigungsschutz und selbst der Arbeitsplatz von schwangeren Frauen stellt besonders hohe Ansprüche bezüglich vorhandener Ruhemöglichkeiten.

Fazit für Sie als Gastronomen

Abgesehen davon, dass die geltenden Gesetze dem höchstmöglichen Schutz Ihrer Arbeiter und Angestellten dienen, der auch seitens der disziplinarischen Vorgesetzten erstrebenswert ist, kann der Verstoß gegen die Aushängung bzw. Auslegung zu empfindlichen Geldbußen führen. Die Höhe von verhängten Strafgeldern liegt in der Praxis zwischen 250,- und 15.000, – Euro (Quelle: Aushangpflichtige Gesetze 2013. 32. Auflage ).

Es sollte also durchaus mehr als eine persönliche Ermessensfrage sein, ob und in welcher Form Sie dafür Sorge tragen, dass die o. g. Vorschriften an geeigneter Stelle, wie der Gesetzgeber es formuliert, in Ihrem Betrieb veröffentlicht werden.

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