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Betriebsübergang: Wissenswertes für AG und AN

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Was man bei einem Betriebsübergang berücksichtigen muss

Der Gesetzgeber definiert einen Betrieb als wirtschaftliche Einheit, eine organisierte Gesamtheit, die eine auf Dauer ausgelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit eigener Zielsetzung ausübt. Grundsätzlich liegt ein Betriebsübergang bei einem Inhaberwechsel (natürliche oder juristische Person) vor. Der neue Inhaber führt den Betrieb mit gleicher Identität unter eigenem Namen fort.

Wann spricht man von einem Betriebsübergang, wann von einem Funktionsübergang? Bleibt die Identität des Unternehmens erhalten? Welche Auswirkung können diese Varianten auf die Belegschaft haben und welches Rechtssystem ist für deren Interessenschutz anzuwenden.

Es ist nicht von einem Betriebsübergang zu sprechen, wenn es sich um einen bereits vor der Übernahme stillgelegten Betrieb handelt.

Betriebsübergang: Bestehende Arbeitsverhältnisse

Neben vielen anderen Rechten und Pflichten, in die der Übernehmer eines Betriebes einzutreten hat, betrifft dies auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse. So setzt sich das bestehende Arbeitsverhältnis unter dem neuen Betriebsinhaber fort, da Mitarbeiter*innen nicht Eigentum des Unternehmers sind und auch keine Betriebsmittel. Damit ist eine „Übergabe“ im klassischen Sinne ausgeschlossen. Es findet zwar ein Wechsel des Arbeitgebers statt, nicht aber einer des Arbeitsverhältnisses, dessen Fortbestand damit gewährleistet ist. Eine Zustimmung der Beschäftigten ist nicht vorgesehen.

Nach § 613a Abs. 4 BGB sind Kündigungen durch den neuen Arbeitgeber unwirksam, wenn als Grund der Betriebsübergang genannt wird. Alle anderen möglichen Kündigungsgründe bleiben jedoch aufrecht.

Es gibt viele Dinge zu berücksichtigen


Entgeltansprüche bleiben in vollem Umfang aufrecht, entstandene Fälligkeiten sind vom neuen Inhaber zu erfüllen, sofern sie nach dem Betriebsübergang fällig sind und Mithaftung auszuschließen ist (Provisionen, Gewinnbeteiligungen, variable Gehaltsbestandteile).

Diese und andere rechtliche Fragen, die ein Betriebsübergang aufwirft, sind für den Übernehmer eine immense Herausforderung. Fehler können schnell zu einem wirtschaftlichen Desaster führen.

Sollte dieser Text Ihr Interesse an dem Thema Betriebsübergang geweckt haben, besuchen Sie gerne folgende Webseite, um weitere Information zu erhalten: Fachanwalt.de

Ein Gastartikel unseres Partners

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