Kann man einfach den Lohn pfänden?
Verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden, kann man leider nicht einfach einen Teil des Lohns so ohne Weiteres einbehalten! Dabei ist einiges zu beachten:
Der Fall
Ein Mitarbeiter scheidet aus dem Unternehmen aus. Da er sich für die letzten Tage krank gemeldet hat, gab es keine Chance, ihm den Schlüssel des Restaurants abzunehmen. Trotz mehrerer (eingeschriebener) Briefe hat der Mitarbeiter den Schlüssel nicht zurückgegeben und nur geäußert, er hätte ihn verloren. Nun musste natürlich das Schloss ausgetauscht werden. Daraufhin wurde der Rechnungsbetrag für das Austauschen des Schlosses vom letzten Lohn abgezogen. Der Mitarbeiter zog vor Gericht und gewann.
Der Arbeitgeber hat nicht bedacht, dass es eine Pfändungstabelle gibt und eine Pfändungsfreigrenze. Derzeit liegt diese bei ca. € 1.030,00. Erst ab diesem Betrag darf man überhaupt den Lohn pfänden. Bei Arbeitnehmern, die zudem unterhaltspflichtig sind, gelten höhere Grenzen. Sollten Sie also in die Verlegenheit kommen, informieren Sie sich vorher genau zu den jeweils aktuellen Freigrenzen.
Auch wenn man der Meinung ist, dass einem der Betrag zusteht, kann man nicht einfach einen Teil des Lohns einbehalten – im Zweifel bleibt leider nur der (lange und kostenintensive) Klageweg, um seine Forderung durchzusetzen.