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Arbeitszeiten in der Gastronomie

harte Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit

Gerade in der Gastronomie spielen die gesetzlichen Regelungen über die Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Denn naturgemäß handelt es sich hier häufig nicht um einen Nine-to-five-Job. Regelungen hierzu finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Danach besteht der Grundsatz eines 8-Stunden Arbeitstages werktäglich von Montag bis Samstag. Möglich ist jedoch die Verlängerung von 8 auf 10 Stunden täglich, solange innerhalb von sechs Monaten der Durchschnitt von 8 Stunden täglich eingehalten wird. Eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer während der Öffnungszeiten einer Gaststätte in der Mittagszeit und dann nach einer Unterbrechung erneut am Abend arbeiten muss, ist mit dem ArbZG nicht vereinbar.

Ruhezeiten

Zudem sind die gesetzlich vorgeschrieben Ruhepausen einzuhalten (§ 4 ArbZG). Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine 30 minütige Pause. Es darf nicht länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden. Bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Dabei darf die Pause in 15 minütige Abschnitte unterteilt werden. Dies kann, sofern nicht vertragliche Absprachen entgegenstehen, durch den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrecht bestimmt werden.

Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit

Grundsätzlich darf nach dem ArbZG an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden (§ 9 ArbZG). Eine Ausnahme gilt jedoch für Arbeitnehmer in der Gastronomie, wobei dem Arbeitnehmer mindestens 15 freie Sonntage im Jahr gewährt werden müssen. Die Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Zudem steht dem Arbeitnehmer ein Ersatzruhetag zu, der ihm bei Arbeit an einem Sonntag innerhalb von zwei Wochen, bei Arbeit an einem Feiertag innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§ 11 ArbZG).

Gerade im Bereich der Gastronomie sind auch die Regelungen zur Nachtarbeit von Bedeutung. Als solche gilt die Arbeit in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Hier ist eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Monats 8 Stunden beträgt.Einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit erhält der Arbeitnehmer nur, wenn dies vertraglich (zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) geregelt ist, oder wenn der Arbeitgeber diesen Zuschlag über einen längeren Zeitraum regelmäßig gezahlt hat und dadurch die sogenannte „betriebliche Übung“ eingetreten ist.

Dieser Artikel entstand in Kooperation mit

Jan Ottmann | Rechtsanwalt & Partner

Rechtsanwaltskanzlei Ottmann & Khazanov ist eine Anwaltspartnerschaft, die umfassend im Privat- und Strafrecht berät. Die Partner arbeiten bereits seit langer Zeit zusammen, um für ihre Mandaten die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.Der Mandant und das Vertrauen zueinander stehen im Mittelpunkt! Kommunikation ist wichtig um ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis aufbauen zu können. In der Kanzlei wird deutsch, englisch und russisch gesprochen.

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