
Bewertung von Zielen
Je genauer und fairer man die Ziele am Anfang formuliert, desto weniger Probleme kann es am Ende geben. Es sollte also auch festgelegt werden, wie Ergebnisse bewertet werden, die nur zum Teil das ursprünglich geplante Ziel erreichen – so genannte „Zielerreichungsgrade“. So sollten auch Teilziele vergütet werden.
Beispiel aus Artikel 1:
Der Wareneinsatz darf im Jahresdurchschnitt 35% nicht übersteigen. In einem einzelnen Monat darf der Wareneinsatz nie höher sein als 39%. Je Prozentpunkt, den der Wareneinsatz unter dem vorgenannten Jahresdurchschnitt liegt, werden gesonderte Prämien vereinbart.
Ist der Wareneinsatz zum Beispiel nie über 37% (also 2% unter dem Monatsmax.) könnte dafür eine Teilprämie gezahlt werden.
Nochmal zur Erinnerung
+ Bleiben Sie bei der Formulierung der Ziele realsitisch – Ziele sollten zwar Ansporn sein, aber nie unerreichbar.
+ Spielregeln helfen bei der Eigenverantwortung. Ziele sollten durch den Mitarbeiter selbst erreichbar sein, ohne ständig seinen Vorgesetzten um Erlaubnis fragen zu müssen.
+ Legen Sie Meilensteine fest und feiern Sie Zwischenerfolge.
+ Alles muss stets schriftlich niedergelegt sein.