Probleme mit der Liebe unter Mitarbeitern

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Liebe am Arbeitsplatz und die Probleme damit

Sicher, in der Gastronomie verbringen wir besonders viele Stunden bei der Arbeit und sicher, es haben sich dabei ganz wunderbare Liebesbeziehungen ergeben und ja, wir brauchen mehr glückliche Paare in unserer Branche ...

... aber: in der Gastronomie mit Ihren langen und späten Arbeitszeiten floriert die Liebe und die Lust und leider kann dies auch zu Problemen führen. Verbieten kann man Liebesbeziehungen zwischen Kollegen nicht - man kann aber klare Regeln aufstellen, um Arbeitsabläufe oder sogar den Betrieb nicht zu schädigen. Welche Bereiche müssen in diesen Regeln abgedeckt werden?

+ Sexuelle Belästigung und Diskriminierung
Ihre Verpflichtung ist es sicherzustellen, dass beide Partner in einer Beziehung diese freiwillig und willentlich eingegangen sind. Im Zweifel sollten Sie beide Parteien zu einem persönlichen Einzelgespräch bitten und dies klären.

+ Interessenkonflikte
Insbesondere wenn es sich bei den Partnern um eine Führungskraft und eine ihr unterstellten Person handelt kann das schnell zu Interessenkonflikten führen. Sollte Ihre Führungskraft z.B. die Befugnis haben, Gehälter anzupassen oder Beförderungen auszusprechen, sollte dies in einem solchen Fall eine weitere Person genehmigen. Im täglichen Geschäft darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier jemand bevorteilt wird. Im Zweifel muss ein Mitarbeiter sogar in eine andere Abteilung versetzt werden.

+ Schwangerschaft und sexuell übertragbare Krankheiten
In der heutigen Zeit darf und kann man offen über solche Themen reden. Auch wenn Sie diesbezüglich natürlich keine Vorschriften machen können, so können Sie zumindest z.B. Aids-Poster oder andere Informationen im Personalbereich aufhängen bzw. auslegen.

+ Webportale zur Partnersuche
Bereits in Ihren allgemeinen Regeln zum Umgang mit dem Internet sollten Sie ggf. aufnehmen, dass das Aufrufen von solchen Seiten nicht gestattet ist.

+ Leistungsabfall (nach einer Trennung)
Leider kommt es immer wieder vor, dass es nach einer Trennung zu einem teilweise massiven Leistungsabfall des verlassenen Mitarbeiters kommen kann. Dagegen kann man nur wenig tun. Geben Sie dem Kollegen ein wenig Zeit, darüber hinwegzukommen bzw. sprechen Sie das Thema offen an. Sollte es zu lange dauern oder zu stark ausgeprägt sein, müssen Sie ein Gespräch führen oder sogar zu einer Abmahnung/Kündigung greifen.

+ Verhalten im Betrieb
Die Gäste möchten keine knutschenden Mitarbeiter sehen und vielleicht auch die anderen Kollegen nicht. Außerdem wollen insbesondere die Gäste keine allzu privaten Geschichten über das Liebensleben erfahren. Diese Dinge können Sie problemlos in Ihren allgemeinen Verhaltensregeln festhalten. -> siehe auch Mitarbeiterbroschüre. Der Abschnitt darüber könnte z.B. so aussehen: Alle haben natürlich das Recht auf eine glückliche und liebevolle Beziehung. Wenn Sie jedoch eine Liebesbeziehung zu einem Kollegen/einer Kollegin haben, gibt es einiges zu beachten: ...

+ Mann & Frau / Frau & Frau / Mann & Mann
Auch wenn es in der heutigen Zeit immer normaler wird, dass es auch gleichgeschlechtliche Beziehungen gibt, kann es immer mal vorkommen, dass Leute ein Problem damit haben (vielleicht aus religiösen Gründen). Stellen Sie sicher, dass niemand diskrimiert wird und dass alle die gleichen Rechte haben. Lassen Sie Mobbing nicht zu.


Wie Sie sehen, ist das ganze Thema nicht so einfach. Man bewegt sich in manchen Bereichen oder Situationen auch an rechtlichen Grenzen. Falls Sie ganz auf Nummer Sicher gehen wollen, befragen Sie im Zweifel Ihren Rechtsanwalt.

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