… wenn ein ernsthafter Verdacht besteht
Der Wareneinsatz steigt, es fehlen wertvolle Weinflaschen im Bestand oder Sie haben den Eindruck, dass am Ende des Tages eigentlich mehr in der Kasse sein müsste – finden aber keine Erklärung. Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Sie bestohlen werden, stehen Ihnen verschiedene Handlungsalternativen zur Verfügung. Wie verhalten Sie sich am besten, wenn Sie glauben bestohlen zu werden? Dieser Frage geht der Artikel nach.

Vorbeugung ist besser
Es gibt verschiedene Ursachen, warum Mitarbeiter lange Finger machen. Wie im Beitrag > Diebstahl durch Mitarbeiter ausführlich beschrieben, können selbst vertrauenswürdige Menschen, die bislang keinerlei krimineller Handlungen begangen haben, zu Dieben werden. Stehen sie unter Druck, zum Beispiel durch finanzielle Probleme, und es ergibt sich die Gelegenheit, können manche bislang unbescholtene Mitarbeiter der Versuchung nicht widerstehen. Wenn sie aufmerksam mit Ihren Mitarbeitern umgehen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen, können Sie vorbeugend das Risiko bestohlen zu werden deutlich eingrenzen.
Auf Warnsignale achten
Ein Anfangsverdacht, dass Sie bestohlen werden, kann sich aus verschiedenen Verhaltensweisen der Mitarbeiter ergeben. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, keine unbewiesenen Verdächtigungen auszusprechen! Beobachten Sie die Situation in Ruhe und wägen Sie die nächsten Schritte ab. Folgendes Verhalten kann dabei für Skepsis sorgen:
- Ein Mitarbeiter leidet unter Suchtproblemen wie Alkoholsucht oder Spielsucht, die den Geldbedarf erhöhen. Gleichzeitig fehlt ab und zu Geld in der Kasse.
- Sie werden öfter nach einem Vorschuss gefragt. Das könnte ein Warnsignal sein, dass finanzielle Probleme größerer Natur dahinter verborgen sind.
- Mitarbeiter führt einen überproportional luxuriösen Lebensstil. Sie tragen sehr teure Kleidung oder Schmuck, fahren ein teures Auto oder buchen einen luxuriösen Urlaub.
- Ein Mitarbeiter geht gelegentlich mit großen Taschen und Tüten aus dem Betrieb hinaus.
- Ein Mitarbeiter produziert übermäßig viele Stornos, die sich nicht schlüssig erklären lassen.
- Weitere Warnsignale finden Sie im Beitrag „Werden Sie beklaut?“
Wenn Gespräche nicht helfen
Natürlich ist es ratsam zuerst moderate Maßnahmen zu ergreifen, um einem möglichen Diebstahl auf die Spur zu kommen. Gespräche mit den betreffenden Mitarbeitern sind sicherlich eine Option, doch manchmal reicht das nicht aus.
Videoüberwachung praktisch schwer realisierbar
Die Installation von Videokameras in einem Restaurant ist kritisch, denn es gilt als öffentlich zugänglicher Raum. Und dieser wird von Menschen betreten, die – zurecht – nicht gefilmt werden wollen und dürfen. > Vor dem rechtlichen Hintergrund des Bundesdatenschutzgesetzes § 6b (externer Link) ist es nur unter ganz engen Bedingungen möglich, eine Kamera zu Überwachungszwecken zu installieren.
Taschen kontrollieren: Unter Umständen möglich
Taschenkontrollen können helfen, Diebstahl von Lebensmitteln aufzudecken. Sie sind zwar in rechtlicher Hinsicht kritisch zu betrachten, doch wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, sind sie statthaft:Es muss ein dringender Verdacht vorliegen.
Sie sollten nicht jeden kontrollieren, sondern nur Stichproben vornehmen. Dazu wählen Sie nach dem Zufallsprinzip einige Mitarbeiter aus. Falls ein schwerwiegender, konkreter Verdacht bei einem bestimmten Mitarbeiter vorliegt, können Sie ihn ebenfalls direkt auffordern, seine Taschen zu zeigen.
Existiert ein Betriebsrat, dann muss dieser den Kontrollmaßnahmen zustimmen.Bei den Kontrollen dürfen Sie allerdings nur bestimmte Bereiche überprüfen. In erster Linie sind das separate Taschen und Tüten, also Bereiche, die nicht direkt am Körper liegen. Ausnahmsweise dürfen Sie einen Mitarbeiter in einen nicht einsehbaren Raum bringen, in dem er dann den Inhalt der Hosentaschen und Jackentaschen entleeren soll.
Doch Vorsicht: Sie können die Kontrolle nicht zwangsweise ausführen. Das darf ausschließlich die Polizei. Sie kann auch gegen den Willen des Mitarbeiters handeln, > Sie dürfen das nicht (externer Link)!
Falls diese Maßnahme nicht hilft und Sie mit dem Gedanken spielen, Mitarbeiter persönlich zu überwachen, sollten Sie sich unbedingt über die rechtliche Situation informieren. Denn der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen.
Dürfen Sie Ihre Mitarbeiter überwachen?
Wenn sich der Verdacht erhärtet, dass ein Mitarbeiter Sie bestiehlt, bedeutet das für Sie einen messbaren wirtschaftlichen Schaden. Rechtlich gesehen dürfen Sie eine Überwachung vornehmen oder vornehmen lassen, wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit bedeutet im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen, dass diese nicht in die Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters eingreifen dürfen. Diese haben in den Augen des Gesetzgebers zunächst einmal größeres Gewicht als Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Professionelle Unterstützung beanspruchen
Um eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Überwachung vorzunehmen, ist die Kontaktaufnahme zu einer professionellen Detektei wie der Lentz-Detektei ratsam. Die Profis einer > Detektei für Mitarbeiterbeobachtung (externer Link) kennen sich aus mit der verdeckten Beweissicherung und bringen Ihnen rechtlich abgesicherte, verwertbare Ergebnisse. Denn letztlich kann es zu einem Rechtstreit kommen, den Sie dann am besten zu Ihren Gunsten beeinflussen, wenn Sie stichhaltig und vor allem zulässige Beweise erbringen.
Voraussetzungen für die Beauftragung eines Detektivs zu Überwachungszwecken
Grundsätzlich gilt: Eine Observation muss so lange wie nötig und so kurz wie möglich gehalten werden. In der Regel handelt es sich um einen Überwachungszeitraum von wenigen Tagen, selten mehr. Doch ohne einen triftigen Grund dürfen Sie einen Mitarbeiter nicht überwachen.
Der Gesetzgeber formuliert den triftigen Grund als „berechtigtes Interesse“ und verweist auf § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses besagt, dass „zu dokumentierenden tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht begründen“ müssen. Für Sie ergibt sich daraus die Verpflichtung, Ihre Verdachtsmomente schriftlich zu erfassen. Schreiben Sie jeden Anhaltspunkt auf, der Ihnen verdächtig erscheint und beschreiben Sie die Art und Weise der Pflichtverletzung.

Wählen Sie die Detektei sorgfältig aus und prüfen Sie die Expertise
Eine professionelle Detektei ist mit der Gesetzeslage vertraut und weiß genau, in welchen rechtlichen Grenzen sie sich bewegen darf. Prüfen Sie die Expertise einer Detektei und lassen Sie sich zunächst unverbindlich beraten. Schließlich muss auch die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Auftragnehmer stimmen, der Ihnen in dieser heiklen Situation weiterhelfen soll. Gleichzeitig empfiehlt es sich, einen Termin beim Rechtsanwalt zu machen, um die Situation dort zu besprechen und das Vorgehen abzustimmen. Findet der Detektiv stichhaltige Beweise bzw. deckt er unmissverständlich auf, dass ein Mitarbeiter Sie bestiehlt, können Sie mit anwaltlichem Rat die fristlose Kündigung aussprechen. Einer möglichen Kündigungsschutzklage können Sie dann recht gelassen entgegensehen.
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