Verpflichtung des Unternehmers
Entsprechend der DGUV V3 ist jedes Unternehmen – also natürlich auch die Gastronomie – verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel fach- und sachkundig überprüfen zu lassen. Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen ordnungsgemäß betrieben werden, in einwandfreiem Zustand sein, keine Mängel aufweisen und von ihnen darf keine unmittelbare Gefährdung ausgehen.
Dies gilt
a) beim Neukauf (achten Sie am besten auf das CE-Zeichen)
b) bei Wiederinbetriebnahme
c) in regelmäßigen Abständen (siehe weiter unten)
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Anlagen und Geräte, die fest angebracht oder verbaut sind. Oder aber die sind schon allein wegen ihres Gewichtes oder der Größe nicht bewegen lassen oder keine Tragevorrichtung haben. Was zählt z. B. dazu?
- elektrische Leitungen & Steckdosen
- Kühlhäuser
- Deckenlampen
- Heizungspumpen
- Schankanlage
- Herd & Kombidämpfer
Diese ortsfesten elektrischen Geräte und Betriebsmittel sind im Abstand von 4 Jahren durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Bei Miet- oder Pachtobjekten übernimmt das häufig auch der Vermieter. Bitte beachten Sie dazu Ihren Miet- bzw. Pachtvertrag!
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Diese elektrischen Betriebsmittel können bewegt werden. Sie können „leicht“ von einem Standort zum nächsten transportiert und benutzt werden. Was gehört z. B. dazu?
- Stabmixer
- Fleischwolf
- Nudelmaschine
- Fritteuse
- Kabeltrommel & Verlängerungskabel
Diese beweglichen Betriebsmittel müssen jährlich überprüft werden. Die Prüfung kann entweder von einem Fachmann oder aber von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (Mitarbeiter / siehe auch Defintion auf Wikipedia) durchgeführt werden. Die Prüfung sollte zur eigenen Absicherung protokolliert werden. Eine Formvorschrift gibt es dafür aber nicht. Am besten ist es, zudem auf jedem Gerät ein Aufkleber mit dem Prüfdatum anzubringen.
Eine Standardprüfung besteht aus der Inaugenscheinnahme, einer Kontrolle aller Verbindungen, einer Prüfung der Schutzmaßnahmen, einem Check der Isolationswiderstände und einer allgemeinen Funktionsprüfung.
Regelmäßig prüfen lassen! Bitte lassen Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel entsprechend den Vorgaben überprüfen:
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel – alle 4 Jahre
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – jährlich
Haftung, Bußgeld, Strafe
Sollten Sie der Verpflichtung zur Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrem Betrieb nicht nachkommen, können im Schadenfall Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ebenso kann es im Schadenfall zu einer strafrechtlichen Haftung des Verursachenden und/oder zu einer zivilrechtliche Haftung (Schadenersatzansprüche des Geschädigten) des Verursachenden kommen. Der Grad der Haftung ist dabei abhängig vom Grad der Verschuldung (vorsätzlich, fahrlässig). Verursacher ist übrigens, wer die erforderlichen Prüfungen nicht oder nicht zeitgerecht durchführen lässt – also der Unternehmer bzw. Geschäftsführer!
Quelle: BGV A3 §5 – hier geht es zum Originalgesetzestext – bei VBG – Gesetzliche Unfallversicherung
Alle Angaben ohne Gewähr.
Elektrogeräte prüfen lassen Kosten
Die Kosten variieren je nach Umfang und Größe Ihres Betriebes. Die Kosten für die Prüfung der Elektrogeräte hängt von diesen Faktoren ab:
- der Anzahl der zu prüfenden Geräte
- der Art des Betriebes
- der Art der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- der Anzahl der Stromkreise
- der Größe des Betriebes und der Platzierung der Geräte sowie
- den bereits festgestellten Mängeln und deren erfolgten fristgerechten Behebung.
Manche Elektriker arbeiten mit Pauschalen ab 250,00 € für eine gesamte Prüfung. Andere berechnen pro Gerät 3,00 bis 6,00 € und wieder andere rechnen nach Stunde (45,00 bis 100,00 €) ab. Lassen Sie sich vorher in jedem Fall ein Angebot unterbreiten.