#46 Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Verpflichtung des Unternehmers

Entsprechend der BGV A3 (Verordnung der Berufsgenossenschaft) ist jedes Unternehmen - also natürlich auch die Gastronomie - verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel fach- und sachkundig überprüfen zu lassen. Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen ordnungsgemäß betrieben werden, in einwandfreiem Zustand sein, keine Mängel auffweisen und von ihnen darf keine unmittelbare Gefährdung ausgehen.

Dies gilt
a) beim Neukauf (achten Sie am besten auf das CE-Zeichen)
b) bei Wiederinbetriebnahme
c) in regelmäßigen Abständen (siehe weiter unten)

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Anlagen und Geräte, die fest angebracht oder verbaut sind. Oder aber die sind schon alleine wegen ihres Gewichtes oder der Größe nicht bewegen lassen oder keine Tragevorrichtung haben.

Was zählt z.B. dazu?
+ elektrische Leitungen & Steckdosen
+ Kühlhäuser
+ Deckenlampen
+ Heizungspumpen
+ Schankanlage
+ Herd & Kombidämpfer

Diese ortsfesten elektrischen Geräte und Betriebsmittel sind im Abstand von 4 Jahren durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Bei Miet- oder Pachtobjekten übernimmt das häufig auch der Vermieter. Bitte beachten Sie dazu Ihren Miet- bzw. Pachtvertrag!

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Diese elektrischen Betriebsmittel lassen sich bewegen. Sie können "leicht" von einem Standort zum nächsten transportiert und benutzt werden.

Was gehört z.B. dazu?
+ Stabmixer
+ Fleischwolf
+ Nudelmaschine
+ Fritteuse
+ Kabeltrommeln & Verlängerungskabel

Diese beweglichen Betriebsmittel müssen jährlich überprüft werden. Die Prüfung kann entweder von einem Fachmann oder aber von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (Mitarbeiter / siehe auch -> Defintion auf Wikipedia) durchgeführt werden. Die Prüfung sollte zur eigenen Absicherung protokolliert werden. Eine Formvorschrift gibt es dafür aber nicht. Am besten ist es, zudem auf jedem Gerät ein Aufkleber mit dem Prüfdatum anzubringen.

Eine Standardprüfung besteht aus der Inaugenscheinnahme, einer Kontrolle aller Verbindungen, einer Prüfung der Schutzmaßnahmen, einem Check der Isolationswiderstände und einer allgemeinen Funktionsprüfung.

Regelmäßig prüfen lassen!

Bitte lassen Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel entsprechend der Vorgaben überprüfen:

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel - alle 4 Jahre
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - jährlich

Haftung - Bußgeld - Strafe

Sollten Sie der Verpflichtung zur Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrem Betrieb nicht nachkommen, können im Schadefall Geldbußen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ebenso kann es im Schadenfall zu einer strafrechtlichen Haftung des Verursachenden und/oder zu einer zivilrechtliche Haftung (Schadenersatzansprüche des Geschädigten) des Verursachenden kommen. Der Grad der Haftung ist dabei abhängig vom Grad der Verschuldung (vorsätzlich, fahrlässig). Verursacher ist übrigens, wer die erforderlichen Prüfungen nicht oder nicht zeitgerecht durchführen lässt - also der Unternehmer bzw. Geschäftsführer!


Quelle: BGV A3 §5 - hier geht es zum Originalgesetzestext - bei VBG - Gesetzliche Unfallversicherung
Alle Angaben ohne Gewähr.


-> Bitte beachten Sie weitere Prüfpflichten wie die für Feuerlöscher, Gasherde, Leitern, etc. . Im Bereich Arbeitsschutz finden Sie hierzu weitere Informationen.

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