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#357 Corona – Update 02/21

Dieser rund 100 Nanometer große Virus (ungefähr ein Hundertstel der Dicke des menschlichen Haars) hält die Welt weiterhin in Atem. Für uns Gastronomen bedeutet dies riesige Umsatzeinbrüche, Existenzgefährdung, Frust, Ärger mit Behörden und vieles mehr. Je besser man informiert ist und nicht den Kopf in den Sand steckt, desto größer sind die Chancen, diese Krise unbeschadet mit einem blauen Auge zu überleben. Heute haben wir Ihnen daher alle wichtigen Infos hier noch einmal übersichtlich zusammengestellt. Stets up to date sind Sie mit den Infos der DEHOGA unter: www.dehoga-nrw.de/coronavirus/

Aktuelle Lage 15.02.2021

Der Lockdown in der Gastronomie gilt derzeit bis zum 07.03.2021. Ob dieser erneut verlängert wird, wird erst am 03.03. beschlossen. Als Indikator für die Verbesserung der Situation wird die 7-Tage-Inzidenz. Fäät dieser Wert unter 35 pro 100.000 Einwohnern, stehen die Chancen für eine Öffnung der Gastronomie gut.

Alle Informationen zum Virus, zu den Impfaktionen, etc. erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium unter www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Überbrückungshilfe

Ab sofort kann Überbrückungshilfe III beantragt werden – diese gilt für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Der antrag muss bis spätestens 31.08.2021 erfolgen. Auch höhere Abschlagszahlungen wurden beschlossen. Der Antrag kann nur über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer beantragt werden. Die Kosten in diesem Zusammenhang werden bezuschusst. Alle wichtigen Informationen zum Thema bietet das Bundeswirtschaftsministerium unter: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html

Eine komplette Übersicht aller bisherigen Überbrückungshilfen und weiterer Unstützungen finden Sie bei der IHK München. Laden Sie hier > die ausführliche PDF zum Thema herunter.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%

Um die Gastronomie weiter zu unterstützen und zu berücksichtigen, dass die Branche derzeit nicht an der Mehrwertsteuersenkung partipizieren kann, wurde beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Speisen im Gastgewerbe bis 31. Dezember 2022 auf 7% zu reduzieren.

GEMA Gutschrift für Schließzeiten

Die GEMA erstattet die Beiträge während der behördlich angegebenen Schließzeiten (Lockdown). Die Gutschrift muss allerdings über das Portal der GEMA beantragt werden und geschieht nicht automatisch. Es werden Zeiten ab 16.03.2020 berücksichtigt. Nach der Registrierung und Eintragen der Schließzeiten wird die Gutschrift taggenau berechnet. Beachten Sie bitte folgendes: Sonstige Schließzeiträume liegen in der Entscheidung des Lizenznehmers. Hierfür gelten die Allgemeinen Bedingungen des Lizenzvertrages.

Alle Infos erhalten Sie bei der GEMA unter: www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/

Der 4-Stufen Plan der Dehoga

Unter dem Motto.“4-Stufen-Plan für Öffnungsperspektive Gastgewerbe: Wir können. Wir wollen. Wann dürfen wir wie?“ schlägt die DEHOGA eine Vorgehensweise zur Öffnung der Gastronomie vor. In Kürze sagt dieser Plan folgendes aus:


Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie
Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie
Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie
Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung von Clubs und Diskotheken

Lesen Sie mehr dazu bei der > DEHOGA. Den > 4-Stufen Plan im Detail können Sie als PDF herunterladen.

Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Webseite ausführliche Informationen zum Thema KUG bereit. Da das Thema sehr komplex ist, raten wir dringend dazu, diese Informationen sorgfältig zu lesen und alle Maßnahmen zu ergreifen.

Der Weg zum Kurzarbeitergeld geschieht in 5 Schritten:
1. Kurzarbeit anzeigen
2. Bewilligung Anzeige
3. Gehälter zahlen
4. Antrag stellen
5. Bewilligung Antrag

Alle Infos zum Thema KUG finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ Ganz unten rechts auf der Webseite finden Sie alle Links zu den Merkblättern. UDO (ein Projekt der Arbeitsagentur) hilft bei dem gesamten Prozess.

Miete/Pacht – Sind Kürzungen möglich?

Wie es aktuell aussieht, kann unter gewissen Umständen Miete bzw. Pacht gekürzt werden. Natürlich sollte man zunächst immer versuchen, mit seinem Vermieter eine gemeinsame Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, bleibt der Weg zum Anwalt oft nicht aus. Mehrere aktuelle Urteile geben Anlass zur Hoffnung. Sind die Vorraussetzungen erfüllt, kann Gewerbemiete gekürzt werden, da dem Mieter offenbar das Risko der Corona Pandemie nicht alleine aufgebürdet werden kann. Einige Urteile sprechen sogar vom Entzug der Geschäftsgrundlage. Die Höhe der Minderung ist immer im Einzelfall zu klären.

Informieren Sie sich auf diesen Webseiten zu Thema Mietminderung:
Gewerbemiete in der Corona-Pandemie: Neuregelung, Mietminderung bzw. Mietkürzung bei anwalt.de
Die Gewerbemiete in der Corona-Pandemie – Urteile und Mietrechtsänderung bei haufe.de

Liquidität sichern

In diesen Zeiten ist nichts wichtiger, als die Liquidität aufrecht zu erhalten. In unserer kostenlosen > Excel-Datei zur Berechnung der Liquidität [248 KB] finden Sie eine Übersicht nach Kalenderwoche, um immer genau zu wissen, wo Sie stehen bzw. in einigen Wochen stehen werden. Tragen Sie Ihre Werte ein und sehen Sie, wie sich Ihre Geldmittel verhalten.

Coronakrise – Wichtige Vorlagen von Formblitz

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