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(347) Das Geschäft in der Woche beleben

Das Geschäft in der Woche beleben

Alle Möglichkeiten nutzen

Sicherlich haben die meisten von Ihnen alle Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung bereits genutzt. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen hier noch mal einen Überblick der Angebote und Programme verschaffen. Möglicherweise ist Ihnen etwas entgangen oder etwas Neues ist hinzugekommen.

KFW Schnellkredit

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, kann bei der Hausbank ein Schnellkredit beantragt werden. Hier die Hauptstichworte:

+ Schnellkredit für mittelständische Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt sind

+ Das Kreditvolumen: bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019
+ Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein
+ Zinssatz: aktuell 3 % / Laufzeit: 10 Jahre.
+ 100% Haftungsfreistellung für die Bank
+ keine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KFW

Weitere Finanzierungshilfen der KFW

Die KFW hat mehrere Programme aufgelegt bzw. die Konditionen angepasst, um den Unternehmen schnelle Hilfe geben zu können und deren Liquidität zu sichern.

+ Unternehmerkredit

Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen, gibt es den KfW-Unternehmerkredit. Die KfW-Corona-Hilfe bis zu 1. Mrd. Euro für Investitionen und Betriebs­mittel übernimmt bis zu 90% Risiko für KMUs und 80% für sonstige Unternehmen.

+ Gründerkredit

Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie einen Kredit bis zu 1. Mrd. Euro für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Die KfW-Corona-Hilfe übernimmt bis zu 90% Risiko für KMUs und 80% für sonstige Unternehmen. Weitere Infos auf der Seite der KFW

Förderprogramme der Länder

Jedes Bundesland hat zudem eigene Programme für Fördermaßnahmen aufgelegt. In einem weiteren Artikel haben wir Ihnen alle Links der einzelnen Bundesländer zu den Fördermittelprogrammen zusammengestellt.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Offiziell sind die Möglichkeiten der Stundung der SV-Beiträge abgelaufen. Jedoch sollten Sie versuchen mit den für Sie relevanten Krankenkassen zu reden. Insbesondere die AOK verspricht unbürokratische Hilfe und Entgegenkommen.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

+ Hilfen für die Gastronomie (Corona-Steuerhilfegesetz)
Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

+ Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeiterge ldes (Corona-Steuerhilfegesetz)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen vom Staat 60 (bzw. 67) Prozent des letzten Nettogehalts, bei längerer Bezugsdauer wird dieser Betrag auf bis zu 80 (87) Prozent erhöht. Der Betrag kann vom Arbeitgeber aufgestockt werden. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Dezember 2020. Weitere Infos bei der Arbeitsagentur

+ Stundung von Steuerzahlungen
Steuerzahlungen können bei finanziellen Problemen eines Unternehmens zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Es werden dabei keine strengen Anforderungen gestellt.

+ Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen
Unternehmen können die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen, ebenso den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Anträge können beim Finanzamt gestellt werden. Weitere Infos beim Bundesministerium für Finanzen

Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Dabei werden anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden pauschal erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2020 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 21 Monaten. Alle Detailinfos bei der Arbeitsagentur

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Insolvenzantragspflicht wurde verlängert, um coronabedingte Beeinträchtigungen bei ansonsten eigentlich gesunden Unternehmen zu vermeiden. Eine Insolvenzantragspflicht ist bis zum 30.09.2020 für betroffene Unternehmen ausgesetzt.

Liquiditätsplanung

In schweren Zeiten wie diesen ist die Planung der flüssigen Mittel besonders überlebenswichtig. Nur wenn Sie laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden Sie dauerhaft am Markt bleiben. Neben den zuvor aufgezeigten Möglichkeiten der Liquiditätsstärkung ist auch die Planung unerlässlich. Hier zwei Links zu sehr ausführlichen Informationen zu diesem Thema mit Hinweisen und wichtigen Tipps.

HK München: Liquiditätsplanung – damit Ihr Unternehmen weiter laufen kann
Sevdesk: Liquiditätsplanung

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