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(33) Steuertipp: Weihnachtsshow

Weihnachtsshow

Steuerproblem bei Dinner- bzw. Weihnachtsshow

Bieten Sie zu Weihnachten ein Showprogramm zusammen mit einem Menü oder allgemein eine Dinnershow bzw. eine Kombination aus kultureller Veranstaltung und Speisen an? Der Gast kauft also ein Kombiticket für Vorstellung und Menü? Wenn ja, dann könnte man denken, dass man die Einnahmen aufteilen kann und für den Kulturanteil nur 7 % Umsatzsteuer und für den Menüanteil 19 % Umsatzsteuer abführen muss.

Leider liegt man damit falsch. Da es sich um eine untrennbare Leistung handelt, die der Gast nur als Paket in Anspruch nehmen kann, sind die gesamten Einnahmen mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern. Spätestens bei einer Betriebsprüfung wird das Finanzamt die Differenz einfordern und das kann teuer werden.

Mit einem Trick könnten Sie die Vollbesteuerung allerdings umgehen: Wenn Sie die Kulturveranstaltung und die F&B-Leistungen separat anbieten und auch mit Einzelpreisen auspreisen bzw. verschiedene Speisenoptionen vorsehen (3-Gang-Menü/4-Gang-Menü/à la carte/etc.) dann kann der Gast wählen, welche Variante er bevorzugt. Dadurch sind die beiden Teile (Kultur/Essen) nicht mehr untrennbar verbunden und werden auch separat mit 7 % bzw. 19 % besteuert.

Um später keine Probleme zu bekommen, empfehle ich die detaillierte Dokumentation des Ganzen (Preislisten/Screenshot des Angebotes auf Ihrer Internetseite/Rechnungen mit der separat ausgewiesenen Steuer/Korrespondenz/interne Kalkulationsunterlagen/etc.). Mein Steuerberater pflegt immer zu sagen: „Wer schreibt, der bleibt“ … Ein wirklich guter Ratschlag!

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