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(329) Die Mitarbeiter können etwas dazu verdienen

Die Mitarbeiter können etwas dazu verdienen

Hinzuverdienst bei Unterstützung wichtiger Berufe

Viele Betriebe nutzen die Möglichkeit des erleichterten Antrags auf Kurzarbeitergeld in der Gastronomie. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter nur noch 60% bzw. 67% ihres letzten Nettolohns erhalten. Das ist für die meisten sehr hart. Nun hat der Gesetzgeber eine Ausnahme der üblichen Regelungen geschaffen, um den Mitarbeitern in Kurzarbeit eine Hinzuverdienstmöglichkeit zu ermöglichen.

Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen

Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine entsprechende Sonderregelung in Kraft. Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen jedoch nicht übersteigen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. Hier eine Übersicht dieser Berufe und Branchen:

Systemrelevante Branchen

  • Sektor Ernährung: Hygiene, Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  • Sektor Gesundheit: insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinprodukthersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe: Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Sektor Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • Sektor Wasser, Entsorgung: Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • Sektor Informationstechnik und Telekommunikation: insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen: insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Sektor Transport und Verkehr: insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
  • Sektor Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation
  • Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune): Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind Gesetzgebung/Parlament

Insbesondere die ersten drei Branchen werden für einen Nebenjob interessant sein. Supermärkte brauchen Mitarbeiter zum Auffüllen der Ware, Krankenhäuser und Pflegedienste brauchen massive Unterstützung, die Landwirtschaft braucht Erntehelfer (da viele Saisonarbeiter derzeit nicht ins Land kommen) usw.

Mitarbeiter aktiv darauf aufmerksam machen

Machen Sie Ihre Mitarbeiter aktiv auf diese Möglichkeiten aufmerksam und unterstützen Sie sie dabei wo Sie können. Ihr Mitarbeiter werden für Ihr Engagement sehr dankbar sein. Und es kommt auch eine Zeit nach Corona … was gibt es schöneres, als zufriedene, loyale Kollegen! Wenn Sie jetzt zeigen, dass Ihnen das Wohl der Mitarbeiter am Herzen liegt und Sie helfen wollen wo es nur geht, werden Ihnen die Mitarbeiter dies sehr hoch anrechnen.

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